Keely
04.06.2007, 10:53
Hallo ihr Mitleidenden :-stud ,
ich weiß nicht, warum ich immer die blöden Fragen habe :-blush , aber vielleicht hat hier ja einer ´ne Ahnung. Seit einigen Tagen hält sich bei uns das Gerücht, daß sich die jetzigen Wiederholungsprüflinge zur kommenden Physikumsprüfung nicht abmelden können. Angeblich liegt das daran, daß man die Zulassung ja schon hat. Ich hab jetzt mal die Approbationsordnung zum x-mal gelesen. Ich kann mir das zwar überhaupt nicht vorstellen, aber wenn ich es richtig verstanden habe, dann kann man sich in diesem Fall tatsächlich nur mit einem wichtigen Grund von der Prüfung abmelden. Allerdings haperts bei mir mit dem Nachvollziehen gerade ganz erheblich, ich dachte, man könnte immer vor der Nachreichefrist zurückziehen. Laut Psycho-GK ist das jetzt bestimmt ein "Nicht-wahr-haben-wollen" ;-)
Tut mir wirklich leid, daß ich jetzt so ein blödes Thema aufbringe :-wand
Liebe Grüße
Kee
ich weiß nicht, warum ich immer die blöden Fragen habe :-blush , aber vielleicht hat hier ja einer ´ne Ahnung. Seit einigen Tagen hält sich bei uns das Gerücht, daß sich die jetzigen Wiederholungsprüflinge zur kommenden Physikumsprüfung nicht abmelden können. Angeblich liegt das daran, daß man die Zulassung ja schon hat. Ich hab jetzt mal die Approbationsordnung zum x-mal gelesen. Ich kann mir das zwar überhaupt nicht vorstellen, aber wenn ich es richtig verstanden habe, dann kann man sich in diesem Fall tatsächlich nur mit einem wichtigen Grund von der Prüfung abmelden. Allerdings haperts bei mir mit dem Nachvollziehen gerade ganz erheblich, ich dachte, man könnte immer vor der Nachreichefrist zurückziehen. Laut Psycho-GK ist das jetzt bestimmt ein "Nicht-wahr-haben-wollen" ;-)
Tut mir wirklich leid, daß ich jetzt so ein blödes Thema aufbringe :-wand
Liebe Grüße
Kee