BruceWillEs
05.06.2007, 16:04
Hi,
ich will Medizin studieren und hatte zu dem Zwecke über einen Quereinstieg über Zahnmedizin nachgedacht. Hatte mich für Zahnmedizin beworben und wurde zum SS genommen.
Ich habe dann eine Erklärung an die Uni gesendet, dass ich den Studienplatz annehme und wurde vorläufig immatrikuliert. Man sagte mir, die Immatrikulation sei erst vollendet, wenn ich mich persönlich einschreibe. Ausgerechnet zu dem Zeitpunkt stellte sich heraus, dass die Finanzierung eines Medizinstudiums in Ungarn doch klappt. Also erschien ich einfach nicht zur persönlichen Immatrikulation und war mir daher sicher, dass das als Wartesemester gilt.
Ich bekam, zu meiner Verwunderung, jedoch eine Exmatrikulationsbescheinigung von der Uni und zwar, dass ich eine Woche in Zahnmedizin immatrikuliert gewesen sei (Das war eben die Frist für die persönliche Immatrikulation).
Jetzt kann ich es einfach nicht fassen, dass ich dadurch ein Wartesemester verloren haben soll. Meint ihr, ich kann der ZVS verschweigen, dass mir dieser Lapsus passiert ist, indem ich gar nicht angebe, dass ich vorläufig immatrikuliert war? Meinem Rechtsempfinden nach wäre es auch gerecht, denn ich bin davon ausgegangen, dass die Immatrikulation erst durch persönliches Erscheinen wirksam wird.
Meint ihr, dass die ZVS das rausfindet? Und gäbe es dann Konsequenzen? Oder meint ihr, ich solle mit der ZVS reden und sie könnte dafür Verständnis haben?
Vielen Dank im Voraus!
ich will Medizin studieren und hatte zu dem Zwecke über einen Quereinstieg über Zahnmedizin nachgedacht. Hatte mich für Zahnmedizin beworben und wurde zum SS genommen.
Ich habe dann eine Erklärung an die Uni gesendet, dass ich den Studienplatz annehme und wurde vorläufig immatrikuliert. Man sagte mir, die Immatrikulation sei erst vollendet, wenn ich mich persönlich einschreibe. Ausgerechnet zu dem Zeitpunkt stellte sich heraus, dass die Finanzierung eines Medizinstudiums in Ungarn doch klappt. Also erschien ich einfach nicht zur persönlichen Immatrikulation und war mir daher sicher, dass das als Wartesemester gilt.
Ich bekam, zu meiner Verwunderung, jedoch eine Exmatrikulationsbescheinigung von der Uni und zwar, dass ich eine Woche in Zahnmedizin immatrikuliert gewesen sei (Das war eben die Frist für die persönliche Immatrikulation).
Jetzt kann ich es einfach nicht fassen, dass ich dadurch ein Wartesemester verloren haben soll. Meint ihr, ich kann der ZVS verschweigen, dass mir dieser Lapsus passiert ist, indem ich gar nicht angebe, dass ich vorläufig immatrikuliert war? Meinem Rechtsempfinden nach wäre es auch gerecht, denn ich bin davon ausgegangen, dass die Immatrikulation erst durch persönliches Erscheinen wirksam wird.
Meint ihr, dass die ZVS das rausfindet? Und gäbe es dann Konsequenzen? Oder meint ihr, ich solle mit der ZVS reden und sie könnte dafür Verständnis haben?
Vielen Dank im Voraus!