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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitszeugnis



25.08.2002, 17:52
Hi Leute!
Hab heute ein Arbeitszeugnis von meiner PJ-Stelle bekommen, bin aber im Zweifel über die Formulierungen. Man hört doch immer wieder, dass in solchen Zeugnissen versteckte Botschaften sind bzw. die Formulierungen immer gut sind, aber eigentlich schlecht bedeuten.
Kurz, da steht:
Frau X. hat die ihr anvertrauten Aufgaben vollständig und genau zur vollen Zufriedenheit erledigt.
Bin ich hypersensibel oder hört sich das wirklich nicht nach eins plus mit Sternchen an???
Wer kennt sich aus?

Rico
25.08.2002, 18:31
Ich glaub, 1+ mit Sternchen ist "stets zur vollsten Zufriedenheit"
Aber was Du hast ist auch nicht schlecht! :-top

Sorgen mußt Du Dir bloß machen, wenn da steht: "... bemühte sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten..." oder sowas, wo durchklingt, daß Du nix hingekriegt hast! :-D

25.08.2002, 19:20
Hab grade mal im Internet zu diesem Thema gestöbert.
Die o.g. Formulierung würde danach "nur" einem befriedigend entsprechen. "gut" wäre es mit "stets zur vollen Zufriedenheit" und "sehr gut" mit "stets zur vollsten Zufriedenheit".
Ich weiss, das sind Haarspaltereien, aber es ist nun mal ein Arbeitszeugnis und wichtig für Bewerbungen. Sollte man so ein Zeugnis dann lieber nicht vorlegen???
PS: Das Zeugnis wurde in der Schweiz erstellt. Kann es sein, dass dort andere Formulierungen gelten? Was bedeutet z.B. "genau zur vollen zufriedenheit"?

Rico
26.08.2002, 13:11
Halt halt, das heißt: "vollständig und genau" sowie "zur vollen Zufriedenheit"!
Das "genau" ist ein eigener Punkt und bezieht sich nicht auf die volle Zufriedenheit!

Glaube nicht, daß es in der Schweiz da andere Auffassungen gibt, ich denke das ist im gesamten deutschsprachigen Raum so

hualex
26.08.2002, 15:30
Hi!

@ unregistered:

kannst Du bitte die Seite angeben, wo Du den "Lösungsschlüssel" zur Entwirrung der Formulierung gefunden hast. Habe naemlich auch ein Zeugnis zu analysieren :-)

Liebe Grüsse

Alex

26.08.2002, 16:02
Hi Hualex!
Weiss die genaue Seite nicht mehr, bin aber über "Arbeitszeugnis +Formulierungen" bei google auf ganz gute Seiten gekommen.

unregistered

TobiT
26.08.2002, 16:32
Hi, bin auch nicht der Experte ür ARbeitszeugnisse, aber unter diesem Link findest Du ein paar Hinweise.
Für mich klingt es ziemlich gut. AUßerdem kannst Du mit dem Zeugnis auch zum Arbeitsamt bzw. zur BErufsberatung gehen. Die "übersetzen" es Dir auch.

Für ich klingt es aber ganz gut.
Ansonsten mal, wie oben schon empfohlen, bei google suchen. Da findet man einige Seiten.

GRuss

TobiT

http://www.focus.de/D/DB/DBX/DBX19/dbx19.htm

26.08.2002, 16:47
Tut mir leid, wenn ich Dich enttäsuchen muss, aber wenn das der einzige Satz im Zeugnis ist, dann ist es grottenschlecht.

Heute gilt generell, dass alles, was nicht drinsteht, schlecht war. D. h. wenn nur das mit den "übertragenen Aufgaben" so drinsteht, so heisst das, dass der Betreffende ein fauler Sack gewesen sei und nur das gemacht hat, was er eben machen musste. Besser wäre in der Tat auch "zur vollsten Zufriedenheit".

Auch wenn zu den persönlichen Charaktereigenschaften, dem Einsatz, der Teamfähigkeit und dem Wissen nichts geschrieben wird, muss man davon ausgehen, dass diese Punkte nicht zur Zufriedenheit des Arbeitgebers waren.

Kann aber auch sein, dass derjenige, der dieses Zeugnis verfasst hat, nichts vom Schreiben solcher Dokumente verstand, v. a. wenn es ein OA und nicht der Chef selber war. Der oder wenigstens seine Sekretärin sollte das können. Ein solches Zeugnis würde ich nicht akzeptieren.

28.08.2002, 18:08
Original geschrieben von Unregistered
Was bedeutet z.B. "genau zur vollen zufriedenheit"?

Hallo!
Das "genau" gehört wohl zu "vollständig und genau". Habe auch zuerst ein wenig gestutzt. Der Satz bedeutet wohl ein Dreier.
Gruss!

30.08.2002, 16:13
Also, "grottenschlecht" ist das Zeugnis wohl nicht, denn ausser diesem Satz stehen auch noch ein paar gute Sachen drin. Da dies aber der Abschlusssatz ist, finde ich schon, dass er das Zeugnis insgesamt runterzieht.
Es wurde vom Leitenden OA ausgestellt und ich denke eigentlihc, dass er sich damit auskennt. Schade nur, dass er mich persönlich gar nicht betreut hat, sondern durch "Befragen" meiner zuständigen OÄ zu diesem Zeugnis gekommen ist. Die Frage ist auch, ob er überhaupt die richtige OÄ befragt hat...ich befürchte nämlich nicht. Aber wie soll ich mcih jetzt noch beschweren und bringt das überhaupt was????
Meine OÄ war nämlich wirklich zufrieden mit mir und ich hatte mir mehr versprochen :-(

Festus
30.08.2002, 18:36
"genau zur vollen Zufriedenheit erledigt. "

In meinen Augen ist das deutlich negativ !

Das heißt doch genau so, das wir noch einverstanden waren, aber kein bisschen mehr als das

SaschaMei
05.09.2002, 12:50
Hallo!
Irgendwo in diesem Thread stand was, dass das Zeugnis in der Schweiz erstellt worden ist? Dann bin ich schon ziemlich sicher, dass die Schweizer da deutlich andere Formulierungen benutzen als es hier üblich ist. (s.a. vollkommen andere Regeln für das Erstellen von Briefen etc.) Würde deshalb an Deiner Stelle eher versuchen, über schweizerische (heißt dat so?) Studenten da Infos zu bekommen.

Zu der Frage, ob Du das Zeugnis so akzeptieren musst, gilt folgendes (zumindest in D): du musst es i.d.R. NICHT akzeptieren, sondern kannst es sozusagen "anfechten". Da empfiehlt sich vielleicht Rücksprache mit der betreffenden OÄ?

Liebe Grüße
Sascha