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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verbesserung der Wartezeit-auch dringend



StefanLu
14.06.2007, 17:44
Hallo,

ich habe derzeit große Probleme mit der ZVS. Habe eine Verbesserung der Wartezeit beantragt aber telefonisch immer wieder eine Verneinung erhalten. Es wird immer wieder darauf verwiesen, dass ich ´zum Zweiten Bildungsweg wechselte und daher keine Verbesserung der 3 Jahre nicht möglich ist.

Habe anbei den Brief an die ZVS kopiert und eingefügt und bitte um Meinungen.


Vielen Dank


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xxxxxxx Str. 12
122xx XDorf







Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen

44128 Dortmund







06.06.2007


Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Wartezeit




Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen meinen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit begründen.


Im Jahr 2000 absolvierte ich die 10. Klasse. Für mich stand definitiv fest das Abitur zu absolvieren. Ich besuchte eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe. Hier ist es möglich das Abitur abzulegen.

Leider wurde ich, wie auch teilweise in meinem Härtefallantrag begründet, schwer krank und konnte daher den Unterricht nicht besuchen. Es war überhaupt nicht möglich zum Unterricht anzutreten. Nie bin ich abgegangen. Der Wunsch das Abitur zu absolvieren, war in den drei krankheitsgeprägten Jahren immer vorhanden. Nebensächliche Tätigkeiten während der Schulunfähigkeit stehen hier außen vor.

1. Beweis:

Um dies alles nachzuweisen, lege ich Ihnen als ersten Beweis eine Bescheinigung der Schulleitung vom 01.11.2006 bei. Diese liegt als Original vor.
In dieser wird eindeutig dargestellt, dass ich zum Abitur absolvieren wollte und dies krankheitsbedingt nicht konnte.
Hervorgehoben wird dies durch die, als beglaubigte Kopie beigefügte, Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe. Diese ist auf den 10.04.2000 datiert.


2. Beweis:

Weiterhin führe ich als zweiten Beweis an, dass ich nach der 10. Klasse, in den Sommerferien 2000 eine freiwillige Nachprüfung im Fach Chemie absolvierte. Nur durch diese war es möglich die gymnasiale Zugangsberechtigung zu erhalten. Auch dies wird eindeutig und ausführlich in der Schulbescheinigung erläutert. Hier lege ich ebenfalls das Nachprüfungsprotokoll bei. Das Nachprüfungsprotokoll ist auf den 29.08.2000 datiert und liegt als beglaubigte Kopie bei.
Dieses Protokoll unterstreicht eindeutig meinen Willen das Abitur abzulegen.


3. Beweis:

Als dritten Beweis lege ich Ihnen eine beglaubigte Kopie des 10. Klasse-Zeugnis bei. Aus diesem geht eindeutig hervor, dass das auf den 29.08.2000 datierte Zeugnis, den Zugang zum Abitur ermöglicht.


Leider konnte ich krankheitsbedingt erst im Jahr 2003 zum Abitur antreten. Dieses absolvierte ich in einem Abendprogramm. Nur in diesem Abendprogramm war es möglich, dass Abitur zu absolvieren. Abschlussjahr ist hier 2006.


4. Beweis:

Um das im Jahr 2006 abgelegte Abitur zu beweisen, lege ich als vierten Beweis eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses bei.



5. Beweis:

Als Bescheinigung über den krankheitsbedingten Ausfall lege ich Ihnen eine ärztliche Bescheinigung von Frau Dr. xxxxxyyyy als fünften Beweis bei. Diese liegt im Original vor.






6. Beweis:

In einem Gespräch mit Frau xxxxyyyy von der ZVS bemängelte sie, dass ich im Jahr 2003 nicht an eine normale Schule gegangen bin um mein Abitur zu absolvieren. Dies ist allerdings nicht möglich gewesen.

Ich verweise hier auf das Brandenburgische Schulgesetz. Hier ist in der Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe(GOST V) eindeutig geregelt, wer in die Einführungsphase eintreten darf und wer nicht.

In dieser Verordnung steht im Paragraph 3 „Aufnahmevoraussetzung und Schulwechsel“, dass nur derjenige in die gymnasiale Oberstufe eintreten darf, „wer zum Beginn des Schuljahres, in dem der Eintritt erfolgt, das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet hat“. Ausnahmen werden hier, im Gegensatz zu Frau Battenfelds telefonischen Aussagen, eindeutig ausgeschlossen. Hier wird sogar erwähnt, dass nur Ausnahmen zu den Nummern 1 und 2 des Paragraph 3 möglich sind. Somit wird eindeutig eine Ausnahme beim Zugangsalter ausgeschlossen.

Bitte lesen Sie den von mir angeführten Paragraphen eindeutig nach.


7. Beweis:

Um den sechsten Beweis zu untermauern, lege ich Ihnen ein Schreiben vom Schulamt xxxyyyy bei. Aus diesem geht eindeutig all das Beschriebene hervor.
Hier wird im Schreiben vom 06.06.2006 eindeutig alles Beschriebene bestätigt und explizit dargestellt, dass seitens des Schulamtes der Besuch einer Regelschule nicht möglich gewesen war. Weiterhin wird ausführlich beschrieben, dass das Abitur nur noch auf dem zweiten Bildungsweg möglich war.


Aus all diesen Gründen beantrage ich, mir 6 Wartesemester zu bonieren. Mir gingen hier eindeutig 3 Jahre verloren.

Bitte folgen Sie meinem Antrag ohne jegliche Abstriche. Sollten Sie eine geringere Anzahl bonieren wollen, so können Sie dies gerne machen. Ich strebe hier aber ausdrücklich eine Bonierung von 6 Wartesemestern an.

Sollte es hier kein einvernehmliches Ergebnis geben, so werde ich mit Sicherheit eine gerichtliche Einigung anstreben.


Mit freundlichem Gruß


xxxxyyyyyyyy

gabe
14.06.2007, 19:21
Schöne Beweise.
Schöne Drohung.

thomas1983
14.06.2007, 19:22
das klingt aber mal sehr "Streng" formuliert! Mit "Beweis" usw...

Ich habe eine Verbesserung der Wartezeit durchbekommen und das ganze in einem freundlichen Schreiben und mit Bescheinigungen von Schule, Arzt und Beleg über viele Reha-Maßnahmen und Klinik-Aufenthalte...
Aber ohne Androhung eines gerichtlichen Weges.
Vielleicht solltest du einfach da einmal anrufen und genau Nachfragen, was für Belege du haben willst und evt. auch nicht gleich auf ganze 3 Jahre Verbesserung bestehen, sondern erstmal klein anfangen! Auch 1 Jahr (= 2 Semester) bringt einen gut nach vorne! :-meinung
Mein erster Antrag wurde abgelehnt und dann haben wir dort angerufen und uns die Anschrift der entsprechenden Sachbearbeiterin dort geben lassen mit der ich telefoniert habe und dann habe ich mir von der Frau sagen lassen, was für Unterlagen sie für erforderlich hält und dann hat sie genau diese bekommen und damit war das ganze erledigt! Mit einem freundlichen "Danke" im letzten Satz und keine Androhung....

Naja, aber das muss auch jeder für sich wissen!

So habe ich es halt hinbekommen.
gruß

StefanLu
14.06.2007, 19:42
das klingt aber mal sehr "Streng" formuliert! Mit "Beweis" usw...



Ich habe viele, sehr nette Briefe an die ZVS geschrieben. Immer erhielt ich ein "Nein, geht nicht". Ich sollte Beweise liefern. Das mach ich nun hiermit.

Ohne konkrete Nachweise und Forderung versperrt sich hier jeder Weg. Das mit dem Danke stimmt natürlich.
Ich habe drei Jahre beantragt weil ich denke, dass mir auch drei Jahre verloren gegangen sind.
Ich bitte um weitere Meinung

Danke!!!!!!!!!!!!

thinker
14.06.2007, 20:37
Ich finde es auch irgendwie sehr unhöflich und würde warscheinlich aus Reflex ablehnen...wirklich unerhöhrt.

Ich würde dem obigen Rat folgen (von Thomas).



Gruß

Hardyle
14.06.2007, 22:15
Also die Beweislage find ich gut! Es sind auch nicht gerade wenige!
jedoch würde ich mich meinen Vorrednern anschließen und auf einen freundlicheren Umgangston nachdenken. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass der zugeteilte Sachbearbeiter schon garkeine Lust hat den Fall mit einem solchen Brief zu behandeln ... außerdem wäre vielleicht ein Telefonat - wie Thomas schon gesagt hat - wirklich hilfreich!
Ansonsten, viel Glück!

P.S. Ich hab auch 2 Jahre länger gebraucht um mein Abi nun endlich in der Tasche zu haben ;) Wird mir nat. nicht angerechnet, aber egal, wir sind ja alle noch jung ;)

dreaming
14.06.2007, 22:25
.....

StefanLu
14.06.2007, 23:01
Ich denke ihr habt schon teilweise Recht und es ist gut, dass man so was mal gesagt bekommt.
Trotzdem denke ich, dass die ZVS auch in Telefongesprächen auf absolut Kontra geschalten hat. Die meinen halt, dass 6 Semester einfach zuviel sind. Und wenn ich jetzt nicht schreibe was ich gern hätte dann ist das gerichtlich einfach nicht verwertbar. Das gerichtliche Verfahren dauert im Übrigen nicht lang. Man stellt hier Antrag auf eine Einstweilige Anordnung und dann geht das als Eilklage innerhalb von 14 Tagen.

Werde alles noch etwas netter formulieren.
In diesem Sinne.

Reetou
14.06.2007, 23:35
durch kleine veränderungen kann man die eindringlichkeit erhalten und trotzdem ein wenig freundlicher klingen.

z.b.:

Bitte folgen Sie meinem Antrag ohne jegliche Abstriche.ich persönlich finde, dass dieser satz ohne das "jegliche" gleich viel netter klingt, also:
"Bitte folgen Sie meinem Antrag ohne Abstriche."

noch viel besser wäre meiner meinung nach aber so etwas wie:
"Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie meinem Antrag ohne Einschränkungen oder Abstriche zustimmen könnten."
dann die "drohung" mit gerichtsverfahren noch etwas abschwächen und am ende ein "Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, XYZ" und ich behaupte mal, dein sachbearbeiter wird direkt positiver gestimmt sein.

viel glück wünsche ich.

Frizzy
14.06.2007, 23:49
formulierung mal hin oder her, aber kanns eventuell auch einfach sein, dass du einfach nicht in das raster passt um den nachteilsausgleich zu bekommen? durch harsches formulieren kann man ja tatsächlich versuchen mangelnde *beweise* auszugleichen. also versteh mich nicht falsch, ich will damit nicht sagen, dass du sowieso und mit sicherheit keinen anspruch auf einen nachteilsausgleich hast, aber vielleicht stimmen die zvs-kriterien ja einfach nicht mit deiner vergangenheit überein?

gruß
frizzy

Hellequin
15.06.2007, 01:30
Nebensächliche Tätigkeiten während der Schulunfähigkeit stehen hier außen vor.

Die da wären?


Als Bescheinigung über den krankheitsbedingten Ausfall lege ich Ihnen eine ärztliche Bescheinigung von Frau Dr. xxxxxyyyy als fünften Beweis bei. Diese liegt im Original vor.
Das IMPP fordert laut Merkblatt ein fachärzliches Gutachten.
Was genau steht in der Bescheinigung drin?

StefanLu
19.06.2007, 19:13
Die da wären?


Eine Ausbildung die ich sozusagen als Notlösung absolviert habe. Hört sich komisch an, ist aber so!!!

Das IMPP fordert laut Merkblatt ein fachärzliches Gutachten.
Was genau steht in der Bescheinigung drin?

In dem Gutachten steht all das von mir berichtete und die Krankheit.

Ich bitte um weitere Meinungen. Danke

becca
19.06.2007, 19:27
ich überlege, ob ich auch so einen antrag stellen könnte. ich musste nämlich wegen krankheit in der oberstufe länger fehlen.
wie lange muss die krankheitsbedingte fehlzeit ungefähr betragen, damit so ein antrag genehmigt wird?

StefanLu
19.06.2007, 19:45
Hallo,
einfach nur fehlen reicht nicht, das ist weit komplizierter. Du musst Klassen verloren haben.

Gruß

dreaming
19.06.2007, 19:55
.....

StefanLu
19.06.2007, 20:37
na ja. Das Abi begann Anfang August - dann krank und im Dezember bin ich dann in einen frei gewordenen Ausbildungsplatz eingestiegen. Trotzdem nur me Notlösung. Ins Abi konnte ich da nicht mehr einsteigen.
Dank

CYP21B
19.06.2007, 20:38
Wenn du längere Zeit krank warst, und sich deine Noten aufgrund dessen verschlechter haben, ist es möglich einen Nachteilsausgleich für die Abinote zu erhalten. Das wäre sicherlich eine Option, wenn deine Noten zuvor in einem Bereich lagen, in dem du eine Chance auf einen Platz gehabt hättest.

Muggs
20.06.2007, 08:20
Es ist schwer zu urteilen, da wir nicht den Grad der Krankheit kennen.

Ich würde den Antrag ablehnen, da du ja zum Dezember mit einer Ausbildung anfingst. Somit hättest du ja auch im darauffolgenden Jahr auch wieder die Schule besuchen können.

MfG Muggs

dreaming
20.06.2007, 19:14
Ich würde den Antrag ablehnen, da du ja zum Dezember mit einer Ausbildung anfingst. Somit hättest du ja auch im darauffolgenden Jahr auch wieder die Schule besuchen können.

:-meinung