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Stromer
06.07.2007, 13:15
Mein liebes Chromo, hier sprichst du von Sensibilität und in anderen Diskussionen vermisst man sie bei dir ^^

Wird wohl so gewesen sein, dass er aller 1,5min einen neuen Anrufer mit ähnlichen Fragen am Ohr hatte und er da einfach langsam ein Gehörgangskarzinom entwickelt hat...das wiederum Beschwerden bereitete.

So ihr lieben - direkt von der Arbeit ins WE startet die Stromer - jippieeeh.!! :-party :-party :-party

DeMan
07.07.2007, 10:27
Ja, ne normale Kopie vom Testbericht reicht.
Hatte da scho schwer Stress aufem Amt gehabt weil sies mir net beglaubigen wollten, weil ja keine original Unterschrift drauf wäre :P
Aber dass nirgends bescheid gesagt wird dass ne normale Kopie reicht... Da laufen jetzt 6000 Leute aufs Amt und werden abgewimmelt, oder erwischen nette Menschen die es einem trotzdem beglaubigen ;)

tarsus
07.07.2007, 12:11
oder erwischen nette Menschen die es einem trotzdem beglaubigen ;)
...und zahlen dann 5 Euro!!!
Also mir wurde das Ergebnis anstandslos beglaubigt. Stand doch auch dabei, dass es begelubigt sein muss, warum reicht jetzt plötzlich ne Kopie??

Sodapop
07.07.2007, 13:18
ja das verstehe ich auch nicht! die zvs macht mich manchmal echt verrückt!

Zitat:
"Bewerber (sowohl "Alt-Abiturienten" als auch "Neu-Abiturienten"), die am Mediziner-Test für baden-württembergische Hochschulen teilgenommen haben, senden bitte, sobald ihnen das Testergebnis von der ITB-Consulting GmbH vorliegt, unaufgefordert eine amtlich beglaubigte Kopie des Testergebnisses mit Angabe ihrer Registriernummer des Antrages bis zum 31.07.2007 an die ZVS."

naja ich werde mich mal direkt dort melden und fragen, ob ich etwas dafür kann, wenn das amt die kopie nicht beglaubigen will.

starbase135
07.07.2007, 15:03
ja das verstehe ich auch nicht! die zvs macht mich manchmal echt verrückt!

Zitat:
"Bewerber (sowohl "Alt-Abiturienten" als auch "Neu-Abiturienten"), die am Mediziner-Test für baden-württembergische Hochschulen teilgenommen haben, senden bitte, sobald ihnen das Testergebnis von der ITB-Consulting GmbH vorliegt, unaufgefordert eine amtlich beglaubigte Kopie des Testergebnisses mit Angabe ihrer Registriernummer des Antrages bis zum 31.07.2007 an die ZVS."

naja ich werde mich mal direkt dort melden und fragen, ob ich etwas dafür kann, wenn das amt die kopie nicht beglaubigen will.

Ich habe den Test heute erst beglaubigen lassen. Es ging in Leipzig ohne Probleme. Gehe doch einfach noch mal zu eurem Amt, dann wirst du bestimmt an einen anderen Sachbearbeiter geraten. Vielleicht macht der das. Wenn er auch über die gedruckte Unterschrift moniert, bitte ihn doch einfach ganz nett bei der ITB anzurufen, die können ihm dann bestätigen, dass die gedruckte Unterschrift rechtmäßig ist.

iMax
07.07.2007, 15:37
Bin grade aus dem Urlaub zurückgekommen und habe eben erst mein TMS-Ergebnis erfahren:

Erreichte Rohpunktzahl: 132
Erreichter Prozentrangwert: 97
Erreichter Testwert: 119
Erreichtes Notenäquivalent: 1,0

Ich denke damit kann ich zufrieden sein?

starbase135
07.07.2007, 16:58
Bin grade aus dem Urlaub zurückgekommen und habe eben erst mein TMS-Ergebnis erfahren:

Erreichte Rohpunktzahl: 132
Erreichter Prozentrangwert: 97
Erreichter Testwert: 119
Erreichtes Notenäquivalent: 1,0

Ich denke damit kann ich zufrieden sein?

Ich liebe rethorische Fragen...

DeMan
08.07.2007, 13:00
Nochmal zurück auf die Beglaubigung:
Es ist nicht rechtmäßig ein Blatt zu beglaubigen, wenn es kein Original gibt, keine original Unterschrift drauf ist, kein Stempel drauf ist.
Wurde aufem Amt dann zum Chef geschickt, und der wollte mir auch unter keinen Umständen den Testbericht beglaubigen.
Habe dann die ITB angerufen, mein Problem geschildert, und die haben mir dann auch gesagt dass es nicht notwendig ist den Testbericht beglaubigen zu lassen. Es wäre mit der ZVS schon abgesprochen dass eine normale Kopie reicht. Anhand der Prüfziffer auf dem Testbericht kann dann trotz fehlender Beglaubigung geprüft werden ob ich mein Ergebnis manipuliert habe.
So far, Geld gespart, feine Sache ;)

starbase135
08.07.2007, 14:10
Nochmal zurück auf die Beglaubigung:
Es ist nicht rechtmäßig ein Blatt zu beglaubigen, wenn es kein Original gibt, keine original Unterschrift drauf ist, kein Stempel drauf ist.
Wurde aufem Amt dann zum Chef geschickt, und der wollte mir auch unter keinen Umständen den Testbericht beglaubigen.
Habe dann die ITB angerufen, mein Problem geschildert, und die haben mir dann auch gesagt dass es nicht notwendig ist den Testbericht beglaubigen zu lassen. Es wäre mit der ZVS schon abgesprochen dass eine normale Kopie reicht. Anhand der Prüfziffer auf dem Testbericht kann dann trotz fehlender Beglaubigung geprüft werden ob ich mein Ergebnis manipuliert habe.
So far, Geld gespart, feine Sache ;)

Dann ist es ja gut, dass das schon mit der ZVS abegsprochen wurde. Aber die Begründung, dass Dokumente, die keine Original-Unterschrift beinhalten, nicht beglaubigt werden können, ist doch nun wirklich falsch. Schließlich gibt es soviele Dokumente, die von Ämtern ausgestellt werden und nicht mal irgendeine Form von Unterschrift (weder in geschriebener noch in gedruckter Form) enthalten. Ein gutes Beispiel sind z.B. die Bescheide zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vom Bundesamt für Zivildienst. Da steht lapidar drunter, dass das Dokument maschinell erstellt wurde und keiner Unterschrift bedarf...dennoch kann es problemlos beglaubigt werden.

DeMan
08.07.2007, 16:49
Naja, hab net so viel Ahnung was man jetzt beglaubigen darf und was nicht. Jedenfalls ham sie mir das so erklärt. Kamen sich dabei sehr wichtig vor :D

Kalle109
09.07.2007, 12:37
Schließlich gibt es soviele Dokumente, die von Ämtern ausgestellt werden und nicht mal irgendeine Form von Unterschrift (weder in geschriebener noch in gedruckter Form) enthalten. Ein gutes Beispiel sind z.B. die Bescheide zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vom Bundesamt für Zivildienst. Da steht lapidar drunter, dass das Dokument maschinell erstellt wurde und keiner Unterschrift bedarf...dennoch kann es problemlos beglaubigt werden.

Es ist da aber noch ein Unterschied, ob das Dokument, von dem Amt oder von dritten ausgestellt wurde. Wenn du dir ein Dokument, dass vom Amt ausgestellt wurde beglaubigen lässt wissen die ja, dass es ein Orginal is und dem echten entspricht, bei einem Dokument von ITB Consulting könntest du es ja rein theoretisch vorher gefälscht haben, und da da keine Unterschrift drauf is, wäre das auch nich so das problem, das Amt kann dir also nicht bescheinigen, dass die Kopie echt ist, weil sie nicht wissen ob das Original echt ist. Sehr kompliziert alles^^

DasChromosom
09.07.2007, 14:52
Ich habe beglaubigte Kopien vom TMS bekommen. Aber hätte ich früher gelesen, dass das mit der ZVS unbeglaubigt abgesprochen ist, hätte ich mir lieber die 12,27€ gespart... :-nix

Hardyle
10.07.2007, 00:34
In HD und HD/MA wird nach einem recht komplizierten Verfahren boniert. Die Rangliste wird dabei wie folgt erstellt:

Abi - 51%
TMS - 39%
Sonstiges - 10%

Die Abi-Punktzahl wird dabei so berechnet:

((Punktzahl im Abi - 280)/(840 - 280))*100

Das wird dann nach meinem Verständnis noch mit 0.51 multipliziert, damit die 51%ige Gewichtung gegeben ist.

Ein 1,0-Abiturient (insbesondere in HD gibt es ja immer welche, die es damit trotzdem nicht in der Bestenquote schaffen) hätte somit im AdH 51 Punkte, wenn er nicht am TMS teilgenommen hat.

Der Testbonus wird so berechnet:

((Punktzahl im Test - 100)/(130 - 100))*100

Das wird dann nochmal mit 0.39 multipliziert, damit die 39%iger Gewichtung gegeben ist.

Daher kann z.B. ein 1,5-Abiturient mit 689 Punkten (nehme jetzt einfach mal mich als Beispiel), der im TMS 112 Punkte beim Testwert erreicht hat, im AdH 53 Punkte erreichen.

Da macht es auch Sinn, dass viele 1,0er oder 1,1er den TMS gemacht haben (was ja im Forum Reaktionen hervor gerufen hat, die in die Richtung gingen, dass die es nicht "nötig" hätten). Denn ohne Testbonus wird es einem 1,0, wenn er nicht über die Bestenquote nach HD kommt, dieses WS wohl unmöglich sein in HD zugelassen zu werden (ohne Test zumindest...).Starbase: Supi, danke, dass das mal nochmal jemand erklaert hat bzw. erwaehnt ... das fuer HD hab ich schon von Anfang an nicht so genau verstanden und als bald wieder vergessen! ;)
Aber nochmal eine Frage zu obigen, ich dachte, der Test zaehlt nur, wenn er besser war wie das Abi? Zaehlt er dann in HD trotzdem? Weil mal rein von meiner Logik angenommen wuerde einem 1,0-Abiturient auch ein "1,0-Testergebnis" nicht mehr bringen als sein Abi ... ich dachte immer, dann wurden die voll 90 % an Hand der Abinote ermittelt!?

Wegen der Sache mit der Beglaubigung:
Bei mir war das kein Problem, so lange man noch die Orginale hat bzw. mitbringt ...
Uebrigens duerfen Pfarrer kostenlos beglaubigen lassen ...

zvesda
26.08.2007, 17:02
mal so ne frage...kann man das ergebnis vom TMS auch als EMS ersatz nehmen wenn man vorhat in österreich zu studieren?

Dr. Pschy
26.08.2007, 17:13
Nein, weil der EMS umfangreicher ist. Ausserdem ist das eine laenderspezifische Sache.

zvesda
26.08.2007, 21:09
so ne sch** aber auch. danke für die info!!