morondo
16.06.2007, 09:34
Liebe Leute!
Ich hätte einige kleine Fragen, die ihr eventuell beantworten könnt, auch wenn ich wahrscheinlich wieder meine Telephonrechnung mit tausenden Anrufen in Dortmund strapazieren werde müssen...!
Naja, es geht zuerst darum, dass ich vor kurzem mein Kontrollblatt erhalten habe, und sofort in Jubelstimmung verfallen bin, da meine österreichische Matura in eine 1,4 umgerechnet wurde, womit ich eigentl. ganze gute Chancen im AdH haben sollte.
Nun ist mir aber eine Kleinigkeit aufgefallen, die mir Sorgen bereitet. Bei meiner Anmeldung mit Anton habe ich den Typ "Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung" angegeben, da ich auch eine Allgemein Höhere Schule (AHS) besucht habe.
Als eine Freundin von mir, ebenfalls Österreicherin, Daisy untern Rocken schauen konnte ( :-)) ), da war diese Angabe von der ZVS unverändert. Bei MIR jedoch steht nun "Fachspezifische HZB".
Solange sie fachgebunden ist im Bezug auf Medizin sollte das ganze ja keine Probleme bereiten, nur bin ich mir da ganz und gar nicht mehr sicher. Bei den Erläuterung steht nur etwas von wegen: "Die Studiengänge die mit dieser HZB besucht werden können stehen in dieser niedergeschrieben".
In meiner steht kein Wort davon, welchen Studiengang ich besuchen "kann". Einzig und allein die Tatsache, dass ich ein Musisches Gymnasium besucht habe könnte der Grund sein.
Sind diese Sorgen also berechtigt, was meint ihr? Hat jemand von euch auch eine fachgebundene HZB?
Weiters bereiten mir die AdHs' der Universität Würzburg und der Universität Regensburg Kopfschmerzen, da diese spezifische Noten besonders gewichten. Sowohl ein Anruf bei der ZVS als auch mehrere an den Hochschulen selbst brachten jedoch für mich das Ergebnis, das BAYRISCHE Unis österreichische Noten diesbezüglich NICHT werten, was ich als Frechheit empfinde, da ich in diesen Fächern immer gute Leistungen erbracht habe und mir Regensburg als Studienort wirklich sehr zusagen würde. Ohne merkliche Verbesserung der DN wie in der Satzung beschrieben habe ich jedoch keinerlei Chance dort aufgenommen zu werden!
Diese Satzung an sich jedoch ist ein wiederspruch in sich, da dort die Rede von einer "Umrechnung der ausländischen Noten gemäß der blabla Norm" die Rede ist. Somit sollten auch meine Noten, wird diese Satzung beachtet, eine Verbesserung meines Punkteranges mit sich bringen.
Was haltet ihr davon? Ich würde mich sehr über Antworten freuen, da ich doch ein mulmiges Gefühl in der Magengegend habe...
Danke
Stefan
Ich hätte einige kleine Fragen, die ihr eventuell beantworten könnt, auch wenn ich wahrscheinlich wieder meine Telephonrechnung mit tausenden Anrufen in Dortmund strapazieren werde müssen...!
Naja, es geht zuerst darum, dass ich vor kurzem mein Kontrollblatt erhalten habe, und sofort in Jubelstimmung verfallen bin, da meine österreichische Matura in eine 1,4 umgerechnet wurde, womit ich eigentl. ganze gute Chancen im AdH haben sollte.
Nun ist mir aber eine Kleinigkeit aufgefallen, die mir Sorgen bereitet. Bei meiner Anmeldung mit Anton habe ich den Typ "Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung" angegeben, da ich auch eine Allgemein Höhere Schule (AHS) besucht habe.
Als eine Freundin von mir, ebenfalls Österreicherin, Daisy untern Rocken schauen konnte ( :-)) ), da war diese Angabe von der ZVS unverändert. Bei MIR jedoch steht nun "Fachspezifische HZB".
Solange sie fachgebunden ist im Bezug auf Medizin sollte das ganze ja keine Probleme bereiten, nur bin ich mir da ganz und gar nicht mehr sicher. Bei den Erläuterung steht nur etwas von wegen: "Die Studiengänge die mit dieser HZB besucht werden können stehen in dieser niedergeschrieben".
In meiner steht kein Wort davon, welchen Studiengang ich besuchen "kann". Einzig und allein die Tatsache, dass ich ein Musisches Gymnasium besucht habe könnte der Grund sein.
Sind diese Sorgen also berechtigt, was meint ihr? Hat jemand von euch auch eine fachgebundene HZB?
Weiters bereiten mir die AdHs' der Universität Würzburg und der Universität Regensburg Kopfschmerzen, da diese spezifische Noten besonders gewichten. Sowohl ein Anruf bei der ZVS als auch mehrere an den Hochschulen selbst brachten jedoch für mich das Ergebnis, das BAYRISCHE Unis österreichische Noten diesbezüglich NICHT werten, was ich als Frechheit empfinde, da ich in diesen Fächern immer gute Leistungen erbracht habe und mir Regensburg als Studienort wirklich sehr zusagen würde. Ohne merkliche Verbesserung der DN wie in der Satzung beschrieben habe ich jedoch keinerlei Chance dort aufgenommen zu werden!
Diese Satzung an sich jedoch ist ein wiederspruch in sich, da dort die Rede von einer "Umrechnung der ausländischen Noten gemäß der blabla Norm" die Rede ist. Somit sollten auch meine Noten, wird diese Satzung beachtet, eine Verbesserung meines Punkteranges mit sich bringen.
Was haltet ihr davon? Ich würde mich sehr über Antworten freuen, da ich doch ein mulmiges Gefühl in der Magengegend habe...
Danke
Stefan