Eva255
19.06.2007, 01:54
...mal wieder eine Frage:
Angenommen ein naher Angehöriger einer (wie nennt man das neuerdings?) Krankenschwester - beispielsweise der Bruder oder der Vater oder die Tante oder wer immer - erkrankt plötzlich über einen längeren Zeitraum und muss während dieser Zeit rund um die Uhr betreut und gepflegt werden.
Hat die (bisher in einem Krankenhaus beschäftigte) Krankenschwester in diesem Fall die Möglichkeit, sich für die Pflege des Bruders "abstellen" bzw. beurlauben zu lassen?
Oder muss sie ihre Arbeit im Krankenhaus kündigen, wenn sie ihren Verwandten bei ihm zu Hause pflegen will?
Gibt es da eine allgemeine Regel oder kann man das individuell mit dem Krankenhaus abklären?
Weiß da jemand mehr?
LG,
Eva
Angenommen ein naher Angehöriger einer (wie nennt man das neuerdings?) Krankenschwester - beispielsweise der Bruder oder der Vater oder die Tante oder wer immer - erkrankt plötzlich über einen längeren Zeitraum und muss während dieser Zeit rund um die Uhr betreut und gepflegt werden.
Hat die (bisher in einem Krankenhaus beschäftigte) Krankenschwester in diesem Fall die Möglichkeit, sich für die Pflege des Bruders "abstellen" bzw. beurlauben zu lassen?
Oder muss sie ihre Arbeit im Krankenhaus kündigen, wenn sie ihren Verwandten bei ihm zu Hause pflegen will?
Gibt es da eine allgemeine Regel oder kann man das individuell mit dem Krankenhaus abklären?
Weiß da jemand mehr?
LG,
Eva