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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Blutennahme für Polizei



Vista
21.06.2007, 09:26
Hallo Forum !!!

Ich bin auf der Suche nach einer ärztlichen Nebentätigkeit für Geld :) :

Wer hat Erfahrung mit Blutentnahmen für die Polizei nach §81a StPO ?

Es geht mir um privatärztliche Tätigkeit auf Anforderung der Polizei z.B. in einer Polizeidienststelle :
Was springt dabei raus ? (EURO)
Was schreibt man auf die Rechnung ?
Fahrtkosten?
Was muß ich machen? Mit Approbationsurkunde zur Polizei und registrieren lassen ?


Bitte keine Moral-Beratung :) !


Gruß
Vista

imanuel
26.07.2007, 19:52
Das müsste schon gehen. Die Approbation sollte ausreichen.
Frag mal bei der Polizei nach.
Als Ass. Arzt (also als diensthabender im KH) musste ich das ja von Anfang an machen - ohne Kohle dafür zu bekommen.
DIe Polizisten haben immer ein Rechnungsformular dabei das man ausfüllen kann. Da ist alles nach GoÄ vermerkt, zB wann es Nachtzuschläge, Entfernungszuschläge usw. gibt. Muss man nur ausfüllen und seine Kto.nr draufschreiben. Da kommt schon einiges zusammen.
Würde mich interessieren ob man das in anderen KH selbst abrechnen darf (nicht wie bei uns) oder ob man das selbst einstecken darf.
Gruß,
Imanuel.

annekii
26.07.2007, 21:26
@Imanuel: Wir kriegen es auch nicht selbst, sondern das Haus.

Bald ist unser Monat rum, JUCHU! Dann Ruhe bis November.

alley_cat75
26.07.2007, 21:58
Es geht mir um privatärztliche Tätigkeit auf Anforderung der Polizei z. B. in einer Polizeidienststelle:...

Bestimmst Du dann auch persönlich den Alkohol- und Drogenspiegel in dem abgenommenen Blut? :-D Stellt die Polizei tatsächlich private Ärzte an? Wie lange wollen die auf die Befunde warten? In ein KH zu fahren und es dort machen lassen, geht doch viel schneller und einfacher. Also bei uns kommen die alle Nase lang und fahren zum Teil beträchtliche Strecken.

Schädelspalter
27.07.2007, 09:55
Bestimmst Du dann auch persönlich den Alkohol- und Drogenspiegel in dem abgenommenen Blut? Stellt die Polizei tatsächlich private Ärzte an? Wie lange wollen die auf die Befunde warten? In ein KH zu fahren und es dort machen lassen, geht doch viel schneller und einfacher. Also bei uns kommen die alle Nase lang und fahren zum Teil beträchtliche Strecken.
Die entsprechenden Untersuchungen nimmt aber nicht das abnehmende Krankenhaus vor, sondern die Rechtsmedizin. Eine Krankenhaus-Alkoholbestimmung ist juristisch nicht verwertbar, in der ReMed machen sie es zweimal mit einer enzymatischen, zweimal mit einer gaschromatischen Untersuchung, wobei die einzelnen Messungen innerhalb einer Gruppe nur minimal divergieren, die unterschiedlichen Messungen um max 10 % divergieren dürfen (sofern ich noch etwas von Re.Med. behalten habe - also unter vorbehalt). Gerade diese gaschromatographische Messund bietet noch zusätzliche Optionen (Nachweis des Konsumierten Getränkes - Wodka hat z.B. kaum beimengungen, Whiskey verdammt viele) - so dass auf diesem Wege Aussagen des Nachtrinkens ("nach dem Unfall habe ich zuhause vor lauter Schreck erst mal einige Schnäpse getrunken") widerlegt werden können.
Bei uns geht die Polizei auch meistens ins Krankenhaus zur BE, der jeweilige Arzt bekommt IMHO auch das Geld so nebenbei, es gibt aber auch einen Bestand von Ärzten, die in die Wache fahren (z.B. wenn jemand im Kerker sitzt)

Abakus
28.07.2007, 11:10
Muss man eigentlich die BE-Entnahme machen, wenn man als diensthabender Arzt im KH von Polizisten gebeten wird. Oder könnte man einen richterlichen Beschluss fordern? Falls der Patient nicht will, ist es ja schon recht dünnes Eis bzgl. Körperverletzung, auch bei einer BE. Wie weit reichen da die Kompetenzen der Polizei in der Theorie (die Praxis ist mir schon klar). Wenn ich mich bei der Polizei melde als Arzt, der das gerne macht ist´s OK, aber als unbeteiligter im KH wüsste ich mal gerne den Paragraphen, wo das steht, dass ich das ohne Beschluss machen muss!

Der Praktikant
28.07.2007, 11:49
Also so weit ich mich an den Rechtsmedizinkurs erinnere, wurde uns gesagt, daß man als Arzt NICHT verpflichtet ist dies zu tun.

Relaxometrie
28.07.2007, 11:52
Falls der Patient nicht will, ist es ja schon recht dünnes Eis bzgl. Körperverletzung, auch bei einer BE.

Aus dem Rechtmedizinkurs erinnere ich mich noch daran, daß die Blutentnahme unter bestimmten Umständen geduldet werden muß.
Blöderweise finde ich das entsprechende Gesetz/ die Quelle nicht. Im Straßenverkersgesetz habe ich dazu nichts gefunden. Kennt jemand die Quelle?

Relaxometrie
28.07.2007, 11:58
Also so weit ich mich an den Rechtsmedizinkurs erinnere, wurde uns gesagt, daß man als Arzt NICHT verpflichtet ist dies zu tun.
Es gibt Arbeitsverträge, in denen gefordert wird, daß der Arzt die polizeilich angeordneten BEs macht.

Inwieweit man sich als Arzt aber selbst ein Bild davon machen darf, ob die BE nötig ist, weiß ich nicht. Wenn ein sturzbesoffener Mensch von der Polizei angeschleppt wird, ist es ja klar, daß man die BE macht (würde ich auf jeden Fall sofort machen). Aber wie sieht es in Zweifelsfällen aus, wenn der Patient nicht besonders besoffen wirkt, die Polizei aber auf eine BE besteht? Das würde mich jetzt auch interessieren, ob die polizeiliche Anordung mir immer die Rechtssicherheit gibt, daß ich diese BE machen darf. Oder wird gefordert, daß ich in unklaren Fällen die BE ablehne?

vlsime
28.07.2007, 12:41
Hallo!

Die Blutentnahme ist ein Eingriff, der von einem Beschuldigten gedultet werden muß, da es sich dabei um einen - ich erinnere mich nicht mehr an die genaue Formulierung - unproblematischen, alltäglichen Eingriff handelt (im Gegensatz zur Uringewinnung durch Blasenkatheter zum Beispiel). Zur Beweissicherung bei Verdacht auf Alkohol-/Drogen-/Medikamenteneinfluß im Rahmen polizeilicher Ermittlungen ist kein Gerichtsbeschluß notwendig, da es sich kaum um eine aufschiebbare Sache handelt; die Anordnung durch die Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei) reicht.

Die Blutentnahme muß durch einen Arzt durchgeführt werden; ein niedergelassener, d.h. selbständiger Arzt ist nicht zur Durchführung verpflichtet; bei angestellten Ärzten hängt es vom Arbeitsvertrag bzw. Vereinbarungen des Dienstherren mit der Polizei ab, ob man zur Durchführung verpflichtet ist (man aber nicht durch einen Vertrag erzwingen, daß die Vene tatsächlich gefunden und getroffen wird... :-) ).

Grüße!

SchildiDerZweite
28.07.2007, 17:49
Also die Grundlage für die Blutentnahmen regelt §81a StPO.(http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stpo/gesamt.pdf)
Da heißt es im ersten Absatz, dass eine Blutentnahme zulässig ist, wenn sie nach den ärztlichen Regeln der Kunst erfolgt. Anordnen darf diese Untersuchung der Richter, wenn der Untersuchungserfolg gefährdet ist auch der Staatsanwalt und die Ermittlungspersonen, somit letzlich die Polizei.

Wenn ich mich recht entsinne gelten als Ablehnungsgründe vor allem Befangenheit, fachliche Inkopetenz oder Überlastung. Wenn man sich als Dienstarzt als strikt verweigert kann es wohl mal möglich sein, dass man ein Ordnungsgeld aufgebrummt bekommt. Inwiefern davon gebrauch gemacht weis ich auch nicht.

turinep
18.08.2007, 07:20
Ich habe mal für ne Blutentnahme im Rahmen meines Bereitschaftsdienstes gute 40 € bekommen - neben den Röhrchen, in die der Polizist das Blut abgenommen hat, wurde mir direkt der Rechnungsvordruck ausgehändigt. Erkundige dich zuvor lieber noch einmal bei deinem Arbeitgeber, ob dieser einer solchen Nebentätigkeit zustimmt.

condorito
23.08.2007, 16:57
Gut,daß die bei mir nix mehr nölen können :-D

Katecholamin
22.05.2008, 01:15
*her´vorkram*

warum muss das Blut rechtlich eigentlich ein Arzt abnehmen? Machen sonst doch auch oft Krankenpflegepersonal und Arzthelferinnen.. !?

Medimatze
24.05.2008, 13:56
Es geht ja nicht um die Blutentnahme "an sich". Aus dem gleichen Grund wird ein verschreibungspflichtiges Medikament ja auch vom Arzt angeordnet und nicht von der Schwester oder dem Apotheker -auch wenn diese es könnten (vom praktischen her gesehen).

Medimatze
24.05.2008, 13:58
Stellt die Polizei tatsächlich private Ärzte an? Wie lange wollen die auf die Befunde warten? In ein KH zu fahren und es dort machen lassen, geht doch viel schneller und einfacher
Was meinst Du was billiger ist? 2 Beamte, die mit einem Auto in die Klinik fahren, da in der Ambulanz ein paar Stunden warten, oder ein Arzt, der für 5 Minuten vorbeikommt?