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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kinderbetreuung unbezahlbar - was tun???



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HorstHützel
27.06.2007, 20:12
Jedenfalls sind wir ja nicht verheiratet, also MUSS er mir ja auch nix geben, oder?

Doch. Für sein Kind auf jeden Fall. Ist er denn auch noch Student ?

HH

Rumpelstilzchen
27.06.2007, 20:18
Zumindest in meinem Wohnort kann man einen Antrag auf teilweise oder vollständige Übernahme der Betreuungskosten stellen, muß dazu aber seine Vermögensverhältnisse offenlegen.

actin
27.06.2007, 20:28
Auf der homepage der Stadt Ulm (http://www.ulm.de/politik_verwaltung/lebenssituationen/kindergarten_betreuung.3907.3076,3571,3862,4232,39 07.htm) steht auch, man könne Beitragsermäßigung bzw.Übernahme der Gebühren beantragen. Es könnte allerdings sein, dass dann auch nach den fianziellen Verhältnissen des Vaters gefragt wird und da scheint ja das Problem zu liegen:


Tipp: Wenn Sie sich die Betreuung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, sollten Sie sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe wenden. Je nach Einzelfall kann der Teilnahmebeitrag beziehungsweise die Gebühr auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Beitragsermäßigung beziehungsweise Übernahme der Gebühr stellen.

Dormicum
27.06.2007, 23:12
Genau so ist es. Ich habe aber am Montag da einen Termin. Mal sehen...

Mamica
28.06.2007, 17:48
Hier findest Du die Gebührenordnung der Stadt Ulm:

http://www.ulm.de/sixcms/media.php/29/I-US-4-5.pdf

Und hier eine Auflistung der Kindergärten:

http://www.ulm.de/leben_in_ulm/kinder_jugend_familie/kinderbetreuung.3527.3076,3665,3885,3527.htm

Dormicum
28.06.2007, 23:17
Kenn ich...
und wo steht da bitte dass es max. 160€ kostet??????

Mamica
01.07.2007, 20:18
Es steht drin, dass ein Höchstbetrag festgelegt ist, nämlich bei einem fiktiven Nettoeinkommen von 3000. Und da muss ich mich entschuldigen, hab beim Rechnen nicht genau hingeschaut: es steht Nettoeinkommen, und ich bin vom Bruttoeinkommen ausgegangen. Also 3000 Euro mal 8,55 % (der Maximalsatz bei 1 Kind und höchster Betreuung, also Stufe 6) ergeben 256 Euro (wenns das Bruttoeinkommen wäre, könnte man noch 35 % bei normalen Angestellten abziehen, dann sind es eben die 160 Euro).

Dormicum
02.07.2007, 18:01
Aber Kindergeld etc. zählt alles extra. Und wie schon erwähnt kommt das Essensgeld von über 60 € auch noch dazu. Außerdem wird für unter 3-jährige der 1,2-fache Satz erhoben.

Spark
07.08.2007, 13:36
Also Ihr habt ein gemeinsames Konto, zu dem er beiträgt? Und dann hat er noch was über? Wieviel "Taschengeld" genehmigt er sich denn?

Ist leider bei viel zu vielen Leuten ein Tabuthema, aber hier gehts um ein gemeinsames Kind und dessen (weil Deine) Zukunft, also werdet Ihr dringend mal eine komplette Aufstellung Eurer Finanzen machen müssen, inklusive aller Verbindlichkeiten. Mit anderen Worten: Hosen runter.

Am besten bei einer Schuldnerberatung, die machen nämlich auch solche "Kassenstürze" und überlegen, welchen Finanzverhalten zukünftig angebracht ist.

Wenn sich dabei herausstellen sollte, daß er sich gewisse Beträge für sich herausnimmt, und gleichzeitig Dein Studium(!) durch mangelnde Betreuung seines(!) KIndes gefährdet ist, würde ich dem Typen was erzählen!

Also macht bloß mal reinen Tisch und alle Fakten und Zahlen rausrücken, immer unter Anleitung/Beratung, sonst gibts erfahrungsgemäß bloß Streit...Wenn Ihr dann schwarz auf weiß habt, wie die Dinge stehen, geht Ihr damit zur Sozialberatung der Gemeinde/Stadt und versucht eine Härtefallregelung zu ergattern.

So, das sind jetzt sehr konkrete Tips gewesen, wenn Du ihnen nicht nachkommst - selber schuld, sorry. Ist bei gemeinsamem Leben inkl. Kind sowieso schon ungünstig genug, keine wirklich gemeinsamen Verhältnisse zu haben, ohne Überblick...

Seht mal zu daß Ihr "aufräumt", es gibt Hilfen für sowas. Viel GlücK :-top