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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krank bei Klausur?



Jauheliha
21.06.2007, 19:42
......

Monty
21.06.2007, 20:00
Die Studienordnung ist dein Freund! Schau da mal rein. Es ist durchaus üblich bei Krankheit zum regulären Termin erst am Wiederholungstermin den ersten Versuch wahrzunehmen, dabei sollte man aber keinen Versuch verlieren denn das ist wohl meistens nicht legitim und das solltest du deinem Kursleiter mitteilen.

Jauheliha
21.06.2007, 20:06
Ich habe gerade die ganze Studienordnung durchgeackert und konnte aber nix dazu finden...




:-top :-)

Doctöse
21.06.2007, 20:13
Einen Extra-Klausurtermin wirst du nicht bekommen (ist ja nicht wie in der Schule). Aber wenn du dich ordnungsgemäß abmeldest bleiben dir soviele Versuche erhalten, wie allen anderen auch. Alles andere wäre nicht legitim.

Jauheliha
21.06.2007, 20:21
Ja, das denke ich auch... früher gab es hier zwar auch Extratermine, aber mir wäre es eigentlich ziemlich egal wann ich diese Klausur schreibe, solange ich sie nicht nächste Woche schreiben muss, und solange ich meine drei Versuche behalte.
Vor allem, weil Attestpflicht besteht, verstehe ich die Sache nicht so ganz... da muss ich mich wohl noch bis morgen gedulden und versuchen das zu klären.

Xylamon
21.06.2007, 20:23
Vielleicht hat er's auch so gemeint, dass du deine Versuche eben nur an diesen Terminen wahrnehmen kannst. Alles andere wäre ja net zulässig...

Jauheliha
25.06.2007, 10:47
So, jetzt habe ich Klarheit:
Es ist tatsächlich so, dass man, wenn man krank ist, einfach Pech gehabt hat.
Es ist ganz egal ob man keine Lust hat, oder sterbenskrank im Bett liegt - ist man nicht da, ist man automatisch durchgefallen.
Diese Regelung scheint neu zu sein, aber ich konnte trotzdem in keiner Kursordnung geschweige denn in der Studienordnung etwas dazu finden...
Also habe ich jetzt quasi schon einen Versuch verloren, denn hingehen kann ich auf keinen Fall.

beetle-max
25.06.2007, 11:00
Ist ja sehr eigenartig...wo gibt es denn solche Regelungen?

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25.06.2007, 11:04
Hm... Das ist ja maximal beschissen.

Wäre interessant ob man dagegen rechtlich vorgehen könnte - tut niemand, aber prinzipiell.
Ein ärztliches Attest entbindet den Kranken ja zu seiner Genesung von seinen gesellschaftlichen Pflichten ohne das im dadurch Nachteile entstehen dürfen (Kündigungsschutz usw.). Hier würden aber konkret Nachteile entstehen (Verlust eines Versuches) und man wird für einen nicht selbstverschuldeten Umstand "bestraft"...
Sehr problematisch meiner Meinung nach :-nix

PS: Übrigens wird auch viel geschwätzt von Sekretärinnen, Dozenten u.A. um ersteinmal abzuschrecken. Würde mich bei so was vielleicht doch einmal an den Dekan oder so wenden und das einmal grundlegend für die Zukunft klären...

Prisma
25.06.2007, 15:33
Also hier in Bonn ist es definitiv so, dass man mit Attest fehlen darf und dann noch einen Versuch bekommt. Man kriegt zwar keinen Extra Termin, darf aber im nächsten Semester nochmal an der Klausur teilnehmen. So verliert man zwar Zeit, ist aber besser als gar nichts!

hennessy
25.06.2007, 15:37
So, jetzt habe ich Klarheit:
Es ist tatsächlich so, dass man, wenn man krank ist, einfach Pech gehabt hat.
Es ist ganz egal ob man keine Lust hat, oder sterbenskrank im Bett liegt - ist man nicht da, ist man automatisch durchgefallen.
Diese Regelung scheint neu zu sein, aber ich konnte trotzdem in keiner Kursordnung geschweige denn in der Studienordnung etwas dazu finden...
Also habe ich jetzt quasi schon einen Versuch verloren, denn hingehen kann ich auf keinen Fall.

ich glaube nicht, dass dies definitiv juristisch haltbar ist. Denn dann hättest Du einen Nachteil, den Du nicht zu verantworten hast.

gruß
hennessy

THawk
25.06.2007, 16:10
Denke ich auch nicht.
Für Prüfungen musst du hier das ärztliche Attestat beim Amtsarzt vorlegen, der dich dann (u.U.) nochmal untersucht und dann sein amtsärztliches Attest dazu abgibt. Das wird dann vorgelegt und die Klausur wird nicht gewertet, du hättest also noch alle Versuche.

Ich würde an deiner Stelle mal den Fachschaftsrat o.ä. einschalten. Da muss es schließlich Studenten in der Studienkommission geben, die müssten Bescheid wissen.

Viel Erfolg, Lars

Jauheliha
25.06.2007, 16:13
So denke ich auch, aber was soll ich machen? Klagen? :-nix
Die Klausur ist schon am Freitag... und es wurde mir ja auch nicht von irgendeiner Sekretärin so mitgeteilt, sondern von der Modellstudiengangsleitung.
Ich bin jetzt ziemlich aufgeschmissen, denn damit hätte ich nie gerechnet....

Edit: @Lars: Fachschaft ist eine gute Idee! Noch garnicht dran gedacht....