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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Härteantrag



Reute23
27.06.2007, 14:27
Guten Tag,
habe da eine Frage ich habe ein abi-Schnitt von 2,5 und will mich für Tiermedizin einschreiben lassen. Da ich mit einer längeren Wartezeit rechnen muss, aber jedoch ein Herzfehler habe denke ich darüber nach einen Härte-antrag stellen, und zwar habe ich eine Aortenklappeninsuffizienz 2.ten Grades und etliche weitere kleine Behinderungen wie Situs inversus totalis (das heißt alle Organe sind Spiegelverkehrt) würde dieses reichen für einen Härte-Antrag oder eher nicht! Wenn ich ein Attest von einem Kariologen habe?
Zudem kommt dazu, dass ich sicher nicht als Lehrer angenommen werde,
denn bis jetzt bin ich auf Lehramt eingeschrieben!
Man hat mir aber versichert, dass ich mit diesem Fehler nicht angenommen werden kann, was soll ich jetzt machen??
bitte helft mir mal ein bissel

mfg
Domi

Smartinchen
27.06.2007, 15:52
Der Härtefallantrag ist für Leute gedacht, die aufgrund einer Krankheit /eines Ereignisses in ihren schulischen Leistungen eingebrochen sind, also VOR der Krankheit signifikant bessere Leistungen gebracht haben.
Das ist bei dir ja nicht der Fall, allein deshalb schon nicht, weil du den Situs inversus totalis (der meines Wissens im Gegensatz zum partiellen S.i. keine Probleme verursacht...) ja schon seit der Geburt haben dürftest.

Das gleiche trifft auf die Aortenklappeninsuffizienz zu.


Abgesehen davon: Wieso sollte man dich als Lehrer nicht annehmen? Erstens trägt man ja kein Schild um den Hals, auf dem sämtliche Krankheiten aufgelistet sind und zweitens wäre es gar nicht rechtens, dich deshalb nicht anzunehmen.

Reute23
27.06.2007, 16:13
Also klar dass mit dem Situs Inversus Totalis nichts zu machen ist, jedoch wurde ich mit 10 Jahren an der Herzklappe operiert und zudem verschlächtert sich mein Herz von Jahr zu Jahr ein bissel mehr gerade ist der Gradient bei ca. 50 mmgH (wie die genau einheit für den Rückfluss ist weiß ich nicht) wobei er vor 3 Jahren noch bei 32 mmgH war, also kann man ja davon ausgehen, dass man die Wartezeit nicht überbrücken kann, weil es ja sein kann, dass ich wieder am Herzen operiert werden muss und was dann passiert weiß ja niemand! und zum anderen werde ich nicht genommen, bzw. verbeamtet weil ich einen Leistungstest machen muss und zu einem arzt der denen bescheinigd dass ich soweit gesund bin, was ich ja aber ncht bin, deshalb werden die mich nicht nehmen! Also weiß ich wirklichnicht was ich machen soll!

Smartinchen
27.06.2007, 16:54
Von diesem Leistungstest habe ich ehrlich gesagt noch nicht gehört, aber selbst wenn es ihn gibt, heißt das ja auch nicht, dass dir jetzt ein Platz in Medizin zusteht. Wie gesagt, deine Leistungen haben sich nicht durch irgendwelche Krankheiten verschlechtert, wieso solltest du da bevorzugt behandelt werden? Es kann ja auch nicht irgend eine Verkäuferin oder weiß der Geier ankommen und sagen "In meinem jetzigen Beruf bin ich arbeitslos, also steht mir ein Medizin-Platz zu".

Und wenn dein Gesundheitszustand selbst eine Überbrückung der Wartezeit unmöglich machen sollte (ich verstehe auch hier nicht ganz, wieso, "warten" erfordert ja keine großartigen Leistungen...), wie soll das dann laufen, wenn du nebenbei Medizin studierst?


Ich würde mich an deiner Stelle nochmal bei seriösen Stellen darüber informieren, ob die Krankheiten wirklich irgend einen Einfluss auf deinen späteren Beruf (als Lehrer) haben, wovon ich nicht ausgehe. Sollte das wirklich der Fall sein, hast du die gleiche Wahl und gleiche Regeln wie alle anderen Studenten. Sprich: Entweder, du wartest auf deinen Medizin-Studienplatz oder du machst was anderes.

Reute23
27.06.2007, 17:08
Ja aber dafür ist ja der Häreantrag dafür da,
dass man auch seine Wartezeit verkürzen kann!!
Wenn es driftige Gründe dafür gibt!
Wenn man z.B. die Wartezeit nicht überbrücken kann!!
Am besten ich ruf mal bei der zva mal an!!
Denn deine Antwort ist nicht so richtig, wenn man auf die zvs Homepage geht
Da stehen nämlich nur die Fälle unter welchem Grund dieses nicht zustande kommt, also ein Härteantrag, aber da steht eben meine Art der Krankheit nicht drin! und eben gerade eine Verkäuferin die aus Krankheit ihren Beruf wechseln muss hat ein Anrecht auf einen Härteantrag, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiter arbeiten kann, natürlich muss sie ein Abitur haben

Smartinchen
27.06.2007, 17:34
Ja aber dafür ist ja der Häreantrag dafür da,
dass man auch seine Wartezeit verkürzen kann!!
Wenn es driftige Gründe dafür gibt!
Wenn man z.B. die Wartezeit nicht überbrücken kann!!


Nein.

Erstens verkürzt ein Härtefallantrag nicht die Wartezeit (siehe ZVS), zweitens ist er für Leute gedacht, die erwiesenermaßen DURCH KRANKHEIT in ihrer Leistungsfährigkeit beeinträchtigt wurden und NUR (!) deshalb schlechtere Noten hatten (was bei dir nicht zutrifft, da du auch vorher keinen 1,0er -Schnitt hattest, oder?) und drittens erklär' mir mal, wieso es gesundheitlich unzumutbar für dich ist, zu warten, du dich aber sehr wohl dazu in der Lage siehst, unter diesen Umständen Medizin zu studieren.


Und wo ich schon dabei bin:
Viertens stehen auf der ZVS-Seite selbstverständlich nicht alle Krankheiten dieser Welt, die bei einem Härtefallantrag abgelehnt werden, fünftens geht es gar nicht mal um die Krankheit, sondern um das, was ich unter "zweitens'" geschrieben habe und sechstens geht es bei Härtefallanträgen schon mal GAR nicht um Leute, die in anderen Berufen keine Zukunft haben, denn es gibt ja schließlich auch noch einige andere Berufe neben dem des Mediziners, aus welchem Grund sollten diese Leute denn genau hierrauf einen Anspruch haben??


So, hier klinke ich mich aus. Glaub's mir oder glaub es der ZVS-Tante, die dir nach einem (vermutlich langen und sinnlosen...) Gespräch entnervt dasselbe sagen wird: Dir wird kein Härtefallantrag genehmigt werden.


EDIT: Ersetze Medizin durch Tiermedizin.