Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was kann man als Arzt von der Steuer absetzen?
Friedchen0811
09.07.2007, 22:26
@Friedchen:Bei mir hingen die Gebühren von der Höhe des Bruttoeinkommens bzw. des zu versteuernden Einkommens ab. Der hat nach bestimmten Pragraphen der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet.
Ich habe in meiner studentischen Unwissenheit damals gedacht, dass sich das Honorar des Steuerberaters nach der Höhe des rückerstatteten Betrages richtet. Als ich dem das gesagt habe, hat der sich fast schlapp gelacht und meinte:"Und wenn Sie Steuern nachzahlen müssen? Muß ich dann auch was drauflegen?" :-blush O.k. war peinlich. Aber in diesem Zusammenhang hat er mir das dann erklärt: natürlich hängt das Honorar auch und in erster Linie vom Bruttogehalt ab. Aber eben auch von der Arbeit, die er hat. :-nix
habichnicht
09.07.2007, 22:45
Ich habe in meiner studentischen Unwissenheit damals gedacht, dass sich das Honorar des Steuerberaters nach der Höhe des rückerstatteten Betrages richtet. Als ich dem das gesagt habe, hat der sich fast schlapp gelacht und meinte:"Und wenn Sie Steuern nachzahlen müssen? Muß ich dann auch was drauflegen?" :-blush :-))
natürlich hängt das Honorar auch und in erster Linie vom Bruttogehalt ab. Aber eben auch von der Arbeit, die er hat. :-nixVielleicht gibts bei der STGebV auch Steigerungssätze wie bei der GOÄ, die dann davon abhängen, wie chaotisch die Unterlagen waren, die man ihm gegeben hatte? ;-)
Kathibaby
10.07.2007, 08:19
Da ich meinen eigenen Steuerberater zu Hause habe, brauche ich mich um sowas ja nicht zu kümmern :-D . Mein Mann hat ein Büro mit 10 Mitarbeiterinnen und macht prinzipiell keine "einfachen" Angestellten, weil es sich nicht lohnt- weder für Ihn noch für den, der um Rat sucht. Er selbst verweist dann immer an den Lohnsteuerhilfeverein. Vielleicht machen kleine Einzelkämper-STB so gute Preise, weil sie sonst nicht viel zu tun haben und sich die Mandanten nicht aussuchen können, aber bei größeren Kanzleien hat man eher wenig Chancen auf eine günstige Steuererklärung ;-) .
alley_cat75
10.07.2007, 10:17
@Kathy: guter Tipp, der auch einleuchtet.
Madam Pince
10.07.2007, 13:40
Danke Funkel, dass Du als einzige zu begreifen scheinst, dass ich nicht vollkommen blöde bin. Ja, ich weiß, dass ich nicht die Fachbücher, das Arbeitsmaterial und Kongresskosten zu 100% erstattet bekomme
Es tut mir leid wenn das so rübergekommen ist - natürlich halt auch ich Dich nicht für blöde. Deine Formulierung mit dem 'Steuerprogramm mir bescheinigt hat' war bei mir so angekommen dass Du das eventuell missverstanden haben könntest - bei einem Anfänger in Sachen Steuererklärung könnte das schonmal vorkommen, und das hätte dann auch nix mit 'blöde sein' zu tun. Dass Du Dich auf die voraussichtliche Rückzahlung die das Steuerprogramm Dir ausgerechnet hat beziehst hab ich nicht auf Anhieb durchschaut. :-nix
Hast Du mal verglichen ob die Summe der anerkannten Werbungskosten im Steuerbescheid übereinstimmt mit der Summe der Werbungskosten die Du angegeben hast? Wenn nicht wurde offenbar was gestrichen, und dann würde ich an Deiner Stelle beim Finanzamt nachhaken. Die halbe Stunde für die Formulierung eines Einspruchs gegen den Steuerbescheid ist oft die bestbezahlte im ganzen Jahr ;-) Oder, wie bereits von anderen vorgeschlagen, lass mal einen Steuerberater drüberschauen.
Erst mal vorweg, ich wollte gestern nicht pampig wirken, der insgesamt eher suboptimal (hach welch schönes Wort) verlaufende Tag, hat mich wohl dazu hingerissen ;-)
Ich werde den Bescheid nächste Woche mal meinem Vater vorlegen, der seit 30 Jahren für den kompletten Freundeskreis meiner Eltern sowie große Teile der Verwandschaft die Steuererklärung macht. Problem ist: Ich verstehe kein Wort auf diesem Bescheid, und um ganz ehrlich zu sein: Ich habe nicht mal annähernd Lust, es zu verstehen. Hilfe, so ein Job wäre mein Tod :-kotz
naja, ich hoffe auf meinen Vater :-)
Pünktchen
11.07.2007, 16:45
...kannst du absetzen...gibt nen bestimmten Festbetrag...liegt irgendwo knapp über 500Euro...musst im Prinzip nur nachweisen, dass du deinen Wohnort ummelden musstest :-)
Ärztekammerbeiträge kannste absetzen und Beiträge für Fachgesellschaften z.B. DGKJ
Skalpella
11.07.2007, 17:16
Mal ne blöde Frage:
Eine Freundin von mir sammelt seit dem ersten Semester jedwede Quittung, die sie für studienrelevante Ausgaben (Bücher, Umzüge, Zeitschriften, Semesterbeitrag, Studiengebühren...).
Kann man das tatsächlich (wie sie behauptet) im ersten Jahr der Berufstätigkeit (oder auch später) voll absetzen? Wäre soo cool :-))
Grombühlerin
11.07.2007, 17:22
ich glaubs ja ned weil ich glaube dass man nur Sachen aus dem gleichen Jahr absetzen kann wo man die Steuern auch bezahlt hat aber in dem Satz ist 2X "Glauben " drin und ich freu mich wenns einer hier wirklich weiss!
alley_cat75
11.07.2007, 17:26
... Kann man das tatsächlich (wie sie behauptet) im ersten Jahr der Berufstätigkeit (oder auch später) voll absetzen?
Ein definitives NEIN! Man kann lediglich Ausgaben aus dem Jahr vor der Berufstätigkeit absetzen.
Mein Dad hat mir gestern erzählt, dass er von seinem Steuerberater folgenden Tipp bekommen hat: mein Bruder ist zur Zeit für ein Jahr im Ausland und kann (angeblich) die kompletten Kosten dafür (Flug, Miete, Studiengebühren) in den ersten Jahren seines Berufslebens steuerlich geltend machen... Wie genau das geht weiß er auch noch nicht, aber er will sich da jetzt mal genau erkundigen... Also scheint es doch Möglichkeiten zu geben länger zurückliegende Belastungen abzusetzen!
hallo, kann mann auch was zurück bekommen wenn mann als ehepaar zusammen (Steuerklasse 4/4 )
veranlagt und nichts absetzen kann? [-::-]
Baldarzt
29.10.2007, 09:33
Ich werde im Dezember mein Mündliches HEx absolvieren und hoffentlich bis Januar oder Februar meine erste Stelle finden. Beim Lesen dieses Forums habe ich erkannt, dass ich scheinbar auch jetzt als Noch-Student die Quittungen für Bewerbungskosten hätte sammeln können? Stimmt das? Was gehört dazu? Passbildquittung?Anzug fürs Passbild und das Gespräch? Bewerbungsmappen? Versandkosten? Druckerpapier? Druckerfarbe? etwa gar der ganze Drucker? Kopierkosten? Hab das alles nämlich brav aus meinem Studentenportemonnaie bezahlt und ganz studentisch (bescheuert) keine Quittung aufgehoben..dachte, da ich eh Student bin, zahlt mir keiner was zurück! Muss auch noch ganz blöd fragen: was heißt absetzen? erhält man die MwSt zurück oder was? Bin zwar bald Akademiker aber irgendwie doch zu doof so etwas zu wissen..Ich danke sehr für Antworten. :-blush
absetzen bedeutet von deinem zu versteuernden gehalt abziehen, du zahlst also für einen geringeren anteil deines jahresverdienstes steuern.
Was genau alles absetzbar ist weiß ich auch nicht, aber Anzug und Drucker würde ich sehr schwer anzweifeln, die anderen Sachen vermutlich schon.
Königspinguin
29.10.2007, 17:09
Ich werde im Dezember mein Mündliches HEx absolvieren und hoffentlich bis Januar oder Februar meine erste Stelle finden. Beim Lesen dieses Forums habe ich erkannt, dass ich scheinbar auch jetzt als Noch-Student die Quittungen für Bewerbungskosten hätte sammeln können? Stimmt das? Was gehört dazu? Passbildquittung?Anzug fürs Passbild und das Gespräch? Bewerbungsmappen? Versandkosten? Druckerpapier? Druckerfarbe? etwa gar der ganze Drucker? Kopierkosten?
kannst du das überhaupt absetzen? Die Rechnungen hast du aus dem Jahr 2007, zu arbeiten fängst du aber erst 2008 an. Muss das nicht aus dem gleichen Kalenderjahr sein?
Vielleicht kann jemand bei der Frage weiterhelfen, kenne mich bei Steuern auch nicht so gut aus??? :-notify
Na wenn du 2007 nicht gearbeitet hast, hast du folglich keine Steuern bezahlt und kannst auch keine Einkommensteuererklärung für 2007 machen. Kannst es demnach auch nicht absetzen....
Blöd aber ich denke so ist es....kannst es immer nur für ein "Steuerjahr" machen...und 2009 wenn du die erklärung für 2008 machst sind die belege zu alt...aber außer Anzug und Drucker könntest du alles das absetzen wenn du entsprechende Quittungen hast, Drucker ggf. anteilig wennn du ihn zT beruflich nutzt...
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2026 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.