Kunstpfuscher
08.07.2007, 08:24
Hallo!
Es wurde ja vorgeschlagen, man solle einen derartigen Thread eröffnen.
Sammele man mal Argumente, die oft angeführt werden. Danch kann man die ja analysieren.
Argumente für das Klagen, die häufig gebracht werden:
-Jeder müsse selbst sehen, wo er bleibe
-Durch die Kläger würden keine für andere vorgesehenen Plätze vergeben, weil nur überschüssige Kapazitäten ausgefüllt würden
-Dadurch würde keinem ein Platz weggenommen, der knapp keinen bekommt
-Klagen sei legal, deshalb solle man sich nicht beschweren
-Schulische Leistungen (auf verschiedenen Ebenen) korrelierten nicht mit der Studierfähigkeit für das Fach Medizin oder der Befähigung zur späteren Berufstätigkeit
-Man selbst habe seinen Abschluss an einer sehr schweren Schule gemacht oder andere hätten das Abitur nur so gut gemacht, weil sie in Sport und Kunst oder sonstwo sehr gut gewesen seien, während man sich selbst auf studienrelevante Fächer (z.B. in LKs) konzentriert habe, selbst wenn dort entsprechende Noten schwieriger zu bekommen seien.
Argumente gegen das Klagen:
-Durch die Klagen würden nur Scheinkapazitäten aufgedeckt. In jedem Fall würden durch die zusätzlichen Studenten die Studienbedingungen für die "regulären" Studenten verschlechtert.
-Schulische Leistungen (auf verschiedenen Ebenen noch zu differenzieren) korrelierten zumindest mit Aspekten der Studierfähigkeit und mindestens damit auch mit der folgenden Befähigung zur späteren Berufstätigkeit
-Studienkapazitäten für alle Interessenten gibt es nicht. Daher müsse irgendeine Auswahl erfolgen. Die Auswahl auf der Basis von objektivierbaren Parametern, die etwas über die Studierfähigkeit aussagten, sei richtig, weil sie der Realisierung eines Leistungsprinzip Rechnung trägt.
Grundsätzlich bestehe die freie Wahl des Berufs etc. Wo hier zahlenmäßige Beschränkungen existieren, müssten Prinzipien bestehen, wie durch persönliche Leistungen die eigenen Chancen verbessert würden.
Im übrigen seien die Kriterien von Anfang an bekannt und man könne sich daher darauf einstellen.
Einen Studienplatz durch die finanziellen Mittel für eine Klage zu erhalten widerspräche an dieser Stelle dem Gleichheitsgrundsatz.
-Die Flexibilität der Lehrenden würde durch die Klagerei in der Weise eingeschränkt werden, dass nicht nur die Anzahl der zusätzlichen Studenten zum Problem wird, sondern allein schon die dauernde Konfrontierung mit Klagen.
-Die Universität habe ein berechtigtes Interesse, dass ihre Studenten zügig und vernünftig studieren und auch ein Recht, sich die Studenten nach objektivierbaren Kriterien auszusuchen, die diese Fähigkeiten am ehesten im Vorhinein gezeigt hätten. Dem Abitur sei dabei besondere Bedeutung zuzukommen, da es die Landesprüfung ist, die zur Hochschulzugangsberechtigung führt.
-Kriterien wie "soziale Kompetenz" seien zwar schwierig zu messen, könnten deshalb aber auch nicht gegen die Auswahl auf der Basis des Abiturs herangeführt werden.
Es wurde ja vorgeschlagen, man solle einen derartigen Thread eröffnen.
Sammele man mal Argumente, die oft angeführt werden. Danch kann man die ja analysieren.
Argumente für das Klagen, die häufig gebracht werden:
-Jeder müsse selbst sehen, wo er bleibe
-Durch die Kläger würden keine für andere vorgesehenen Plätze vergeben, weil nur überschüssige Kapazitäten ausgefüllt würden
-Dadurch würde keinem ein Platz weggenommen, der knapp keinen bekommt
-Klagen sei legal, deshalb solle man sich nicht beschweren
-Schulische Leistungen (auf verschiedenen Ebenen) korrelierten nicht mit der Studierfähigkeit für das Fach Medizin oder der Befähigung zur späteren Berufstätigkeit
-Man selbst habe seinen Abschluss an einer sehr schweren Schule gemacht oder andere hätten das Abitur nur so gut gemacht, weil sie in Sport und Kunst oder sonstwo sehr gut gewesen seien, während man sich selbst auf studienrelevante Fächer (z.B. in LKs) konzentriert habe, selbst wenn dort entsprechende Noten schwieriger zu bekommen seien.
Argumente gegen das Klagen:
-Durch die Klagen würden nur Scheinkapazitäten aufgedeckt. In jedem Fall würden durch die zusätzlichen Studenten die Studienbedingungen für die "regulären" Studenten verschlechtert.
-Schulische Leistungen (auf verschiedenen Ebenen noch zu differenzieren) korrelierten zumindest mit Aspekten der Studierfähigkeit und mindestens damit auch mit der folgenden Befähigung zur späteren Berufstätigkeit
-Studienkapazitäten für alle Interessenten gibt es nicht. Daher müsse irgendeine Auswahl erfolgen. Die Auswahl auf der Basis von objektivierbaren Parametern, die etwas über die Studierfähigkeit aussagten, sei richtig, weil sie der Realisierung eines Leistungsprinzip Rechnung trägt.
Grundsätzlich bestehe die freie Wahl des Berufs etc. Wo hier zahlenmäßige Beschränkungen existieren, müssten Prinzipien bestehen, wie durch persönliche Leistungen die eigenen Chancen verbessert würden.
Im übrigen seien die Kriterien von Anfang an bekannt und man könne sich daher darauf einstellen.
Einen Studienplatz durch die finanziellen Mittel für eine Klage zu erhalten widerspräche an dieser Stelle dem Gleichheitsgrundsatz.
-Die Flexibilität der Lehrenden würde durch die Klagerei in der Weise eingeschränkt werden, dass nicht nur die Anzahl der zusätzlichen Studenten zum Problem wird, sondern allein schon die dauernde Konfrontierung mit Klagen.
-Die Universität habe ein berechtigtes Interesse, dass ihre Studenten zügig und vernünftig studieren und auch ein Recht, sich die Studenten nach objektivierbaren Kriterien auszusuchen, die diese Fähigkeiten am ehesten im Vorhinein gezeigt hätten. Dem Abitur sei dabei besondere Bedeutung zuzukommen, da es die Landesprüfung ist, die zur Hochschulzugangsberechtigung führt.
-Kriterien wie "soziale Kompetenz" seien zwar schwierig zu messen, könnten deshalb aber auch nicht gegen die Auswahl auf der Basis des Abiturs herangeführt werden.