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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prüfungsanspruch ?!?!



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Hoppla-Daisy
09.08.2007, 12:44
Was heißt hier "man braucht sich nicht zu exmatrikulieren"? Man WIRD exmatrikuliert, wenn man seinen Prüfungsanspruch verloren hat.

Ach ja, Essen lässt sich das auch eidesstattlich erklären, dass man woanders den Anspruch nicht verloren hat.