PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studiengebühren nach PJ wegen Prüfungssemester?



synovia
13.07.2007, 20:59
Hallo ihr Lieben,

derzeit herrscht unter uns PJlern ziemliche Unklarheit, wie das wohl mit den Studiengebühren (500 Euro/Semester) nach dem PJ ist.
Im hessischen HSG steht ja, dass man als PJ von den Studiengebühren befreit ist.
Allerdings muss man sich ja nach dem PJ noch für ein Semester rückmelden, da in diesem Semester das Examen gemacht wird.
Muss ich dann tatsächlich nur wegen dieser Prüfung (ich nehme ja sonst keine anderen Uni-Leistungen in Anspruch) nochmal so viel Geld bezahlen?
Als Promotionsstudent kann ich mich wohl sicher auch nicht anmelden nehme ich an...?

McBeal
13.07.2007, 23:07
Soweit ich weiß, musst Du Dich allein fürs Examen nicht rückmelden bzw. kannst dafür ein Urlaubssemester nehmen und brauchst nicht zahlen. Solltes Du allerdings ein PJ-Tertial wiederholen müssen, müsstest Du dafür wieder eingeschrieben sein. Bin mir aber nicht zu 100% sicher, ist nur das, was ich gehört habe.

LG,
Ally

Steffster
14.07.2007, 00:59
Frag am besten mal beim Studentensekretariat oder Dekanat nach. In Aachen musste man auf jeden Fall für das Prüfungsssemster eingeschrieben sein, konnte aber nach bestandener Prüfung die Studiengebühren zurückfordern. Da kommt es auf die jeweiligen Studienordnungen an, die von Uni zu Uni verschieden sind.

Feuerblick
14.07.2007, 08:06
In Gießen musste man eigentlich für das Prüfungssemester NICHT rückgemeldet sein. Allerdings weiß ich nicht, wie sich das mit Einführung von Studiengebühren und Co. geändert hat. Am besten mal beim Studisekretariat anrufen und fragen...

Sebastian1
14.07.2007, 08:14
Hier (http://medizinstudium.ruhr-uni-bochum.de/medidek/schwarzesbrett/attachments/PJ%2DR%C3%BCckmeldung%2DStex.pdf) finden sich diese Angaben für Bochum. Da aber anderes Bundesland, anderes LPA und andere Studiengebordnung hilft letztlich trotzdem nur der Weg beim Studiendekanat zu fragen.

Friedchen0811
14.07.2007, 10:20
Bei uns in Hamburg war das LPA der richtige Ansprechpartner für diese Frage.

Hypomochlion
14.07.2007, 14:24
Uns hat ein Herr aus dem Dekanat erzählt, man müsse sich für das Semester nicht mehr zurückmelden, da das ja ein Staatsexamen sei und somit keine uni-interne Prüfung.

synovia
15.07.2007, 14:09
Hhhhm. Also, hier wusste niemand recht Bescheid. Die Damen vom LPA haben uns zum Dekanat geschickt und beim Dekanat sagte man uns, dass das LPA dafür zuständig sei...
In der ÄAppO steht ja, dass das Studium 6 Jahre und 3 Monate dauert. Also muss man ja zur Beantragung der Approbation auch einen "Nachweis" über diesen Zeitraum vorlegen. Wenn ich mich für das Prüfungssemester nicht rückmelde, habe ich allerdings nur 6 Jahre studiert.
Außerdem brauche ich ja eine Studienbescheinigung für die Krankenkasse, die Verlängerung des Bib-Ausweises und das Semesterticket. Von daher würde ich mich schon gerne rückmelden...
Muss man nicht als "ordentlicher" Student immatrikuliert sein um an Prüfungen teilnehmen zu dürfen?
Nach dem Examen wollte ich mich ohnehin als Promotionsstudent anmelden, weil ich dann die Dr. Arbeit zu Ende machen möchte. Ob man wohl als Promotionsstudent als "ordentlicher" Student gilt?
Sehr verzwickt die ganze Angelegenheit...

Schuro
15.07.2007, 18:34
Hi,

ich bin mit dieser Frage auch von A nach B gelaufen.
Beim Studierendensektretariat sagte man mir, ich müsse mit dem LPA sprechen. Die Leute vom LPA sagten, dass es ihnen egal sei. Das müsse das Dekanat entscheiden. Von dort hab ich auf meine Anfrage auch keine eindeutige Aussage bekommen.
Jedenfalls wäre es nachteilig, wenn man nicht eingeschrieben wäre und durch´s Examen rauschte....dann müsste die Uni gewährleisten, eine RE-Immatrikulation durchzuführen. (Was wohl anstrengend sein soll)
Es ist aber wohl so, dass man bei Exmatrikulation bis zu einer bestimmten Frist zumindest die Studiengebühren .... nicht aber die Gebühren fürs Semesterticket usw. zurück bekommt.....und das sind ja auch 250 Schleifen....

Also ich habs so gemacht, dass ich das jetzt gezahlt hab. Sicher ist sicher!

Liebe Grüße
Schuro

dreamchaser
15.07.2007, 19:18
Bei uns in Hannover stand ganz klar auf dem Brief zur Rückmeldung, dass eine Rückmeldung in unserem Falle nur zum Examen nicht notwendig ist.
Zur Prüfung baucht man es doch nicht, da für das LPA doch nur zählt, dass du die Mindestanzahl von Semestern vor dem Examen studiert hast. Zum Examen legt man doch keinen Studentenausweis vor, sonedrn einen Personalausweis. :-lesen

synovia
16.07.2007, 15:55
Sicher. Aber das LPA will doch dann irgendwann mein Sammlung an Stammdatenblätter sehen. Und da macht es schon einen Unterschied, ob ich 12 oder 13 habe...

Steffster
16.07.2007, 18:44
Dem LPA ist es völlig schnurz, ob man sich nochmal rückmeldet, allerdings gibt es Unis, denen es nicht egal ist. Vor allem, wenn man durchfällt und ggf. noch mal einen Teil des PJs wiederholen muss. Wenn das Dekanat darüber keine Auskunft geben kann (also in Aachen waren die da sehr deutlich) und auch das Studierendensekretariat nichts weiss, dann scheint es bei Euch an der Uni nicht üblich zu sein. Ggf hilft auch mal nachfragen beim ASTA. Vor allen Dingen bezügl. Studiengebühren haben die bei uns in Aachen zusammen mit der Fachschaft innerhalb kürzester Zeit eine Änderung der Studienordnung durchgebracht, damit man nach bestandenem Examen die Gebühren zurückbekommt. Und vom Semesterticket kriegt man vom ASTA anteilmässig auch eine Rückerstattung. Alles in allem ist es wesentlich unkomplizierter, wenn man sich zurückmeldet (Krankenversicherung, Haftpflicht (wenn über die Eltern), Semesterticket, Durchfallen, Studentenstatus in sonstigen Bereichen).