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nnlglmpp
16.07.2007, 15:24
Ihr wärt schwanger (als man kann man sich vielleicht auch mal kurz hineinversetzen :-)) ). Das erste Trimenon ist noch nicht rum und ihr würdet vor lauter Aufregung bei einer mündlichen Prüfung das Kind verlieren. Wer haftet dafür?

THawk
16.07.2007, 15:29
Was meinst du jetzt mit "haften"?
Sollte das wirklich so passieren ist es ein schweres Schicksal für die betroffenen und erstmal sicher nicht leicht zu verarbeiten.
Aber eine Haftung im zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Sinne? Woraus sollte sich die ergeben?

Du wirst ja in aller Regel vorher gefragt ob du dich psychisch und physisch in der Lage fühlst diese Prüfung zu machen - dann sagst du ja und ab da kannst du auch nicht mehr zurücktreten.

horsedoc
16.07.2007, 15:29
Ich glaube nicht dass irgendwer dafür haftet, es wird ja niemand zu mündlichen Prüfungen gezwungen :-nix

Nemesisthe2nd
16.07.2007, 18:15
und wer garantiert jetzt das die mündliche prüfung daran schuld ist?

kann ja auch irgendeine genetisch oder durch Noxe (welcher art auch immer) verursachter abort sein, denn im ersten trimenon sind aborte aufgrund von genetischen fehlern relativ häufig...

.... und ansonsten gilt was THawk gesagt hat, es wird ja keiner gezwungen...

McBeal
16.07.2007, 23:11
Im ersten Trimenon verliert frau selten ein Kind durch Aufregung, wenn sie jetzt nicht schon vorher Blutungen o.ä. hatte. Zu dem Zeitpunkt sind eher Noxen, Mutationen etc. für Aborte verantwortlich. Zu einem späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft kann vielleicht durch Stress vorzeitige Wehentätigkeit ausgelöst werden, im ersten Trimenon würde ich für eine Fehlgeburt keine Prüfung verantwortlich machen. Das ist dann wohl eher ein trauriger Zufall...
Und dafür haften würde sowieso niemand. Das Leben ist hart und grausam und manche Dinge passieren, ohne dass man jemanden dafür verantwortlich machen kann.

LG,
Ally