Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsverträge an Unikliniken....
BassoContinuo
17.07.2007, 14:52
hey.
kann mir jemand von euch sagen, ob man in unikliniken auch unbefristete arbeitsverträge bekommt??
bzw. kann man auch langfristig (so 10 jahre oder so) an ein und derselben uniklinik bleiben??? da gabs doch was mit dem neuen hochschulrahmengesetz oder so...
würd mich über antworten freuen
grüße
basso
hennessy
17.07.2007, 15:08
hey.
kann mir jemand von euch sagen, ob man in unikliniken auch unbefristete arbeitsverträge bekommt??
bzw. kann man auch langfristig (so 10 jahre oder so) an ein und derselben uniklinik bleiben??? da gabs doch was mit dem neuen hochschulrahmengesetz oder so...
würd mich über antworten freuen
grüße
basso
rechne mal eher nicht damit.
Yersinia I.
17.07.2007, 15:28
Gibt es ÜBERHAUPT noch unbefristete Verträge für Ärzte? Wenn ja - raus damit! und nix wie hin!! :-)
Ad 1) Ja. Gibt es.
Ad 2) Wenn man einen unbefristeten AV bekommt, spielt das Hochschulrahmengesetz keine Rolle mehr - es verliert dann die Gültigkeit
Best wishes,
Hypnos
Hatte an der Uni auch einen Facharztvertrag. In dem Höllenloch wollte ich aber bestimmt keine 5 Jahre bleiben. In den Einstellungunterlagen stand dann auch den ganze Quatsch mit Hochschulrahmengesezt und so. Mußt halt nach dem Facharzt sehen, das du zügig aus so ner Regelung rauskommst. Zeiten, die über Drittmittel abgeleistet werden (Forschung) zählen zum Hochschulrahmengesetzt mein ich z.B. nicht dazu.
BassoContinuo
17.07.2007, 20:13
hey.
danke für eure antworten.
hrg heißt doch, dass ich nur höchstens 15 jahre an einer uniklinik arbeiten darf, oder.
geht es denn auch dass man die ganze zeit an ein und derselben klinik bleibt??
oder müsste man dann, um universitär zu bleiben, alle 5 jahre oder so die uniklinik wechseln???
Das HRG is doch gekippt worden?? Oder gibt es schon ein neues?
bauerlein
17.07.2007, 21:16
Das HRG is doch gekippt worden?? Oder gibt es schon ein neues?
Das tät mich auch mal brennend interessieren :-meinung :-peng
ich verstehe es so, dass das Hochschulrahmengesetz 2008 aufgehoben werden soll: http://dip.bundestag.de/brd/2007/0352-07.pdf
ich verstehe es so, dass das Hochschulrahmengesetz 2008 aufgehoben werden soll: http://dip.bundestag.de/brd/2007/0352-07.pdf
In Kraft ist es aber schon eine ganze Weile nicht mehr. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2005. :-nix
Ich kenne nämlich Leute, die aufgrund dieses Urteils dann doch noch weiter beschäftigt werden konnten. :-nix
Das ist jetzt wahrscheinlich nur noch die offizielle Tilgung dieses Gesetzes :-nix
ich habe das urteil zum "nicht-in-kraft-sein" gesucht aber nur eins zu den studiengebühren gefunden. entscheidung bundesverfassungsgericht (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20050126_2bvf000103.html) und die pressemitteilung dazu (http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg05-008.html)
ich habe das urteil zum "nicht-in-kraft-sein" gesucht aber nur eins zu den studiengebühren gefunden. entscheidung bundesverfassungsgericht (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20050126_2bvf000103.html) und die pressemitteilung dazu (http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg05-008.html)
http://www.gew.de/Binaries/Binary7120/hrg_5_bverfg_info.pdf
Zitat: "Für viele überraschend hat das Bundesverfassungsgericht am 27. Juli 2004 (2 BvF
2/02) nicht nur die Regelungen zur Juniorprofessur, sondern die gesamte 5. Novelle
des HRG vom 16. Februar 2002 für verfassungswidrig und damit in seiner Gesamtheit
für nichtig erklärt. Davon betroffen sind u.a. auch die Einführung des Doktorandenstatus
und die Befristungsregelungen."
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