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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum / AdH



zaphod_019
17.07.2007, 18:35
Hallo zusammen,

ich hätte zwei Fragen:

1. Werden Dienste (in meinem Fall Zivildienst in einem Städtischen Klinikum) auf das Pflegepraktikum angerechnet?

2. Welche Unis machen ein AdH? Wenn ich durch die ZVS an einer solchen Uni einen Studienplatz zugewiesen bekomme, kann mich dann so ein AdH noch rauskicken? Und gilt das alles auch für ein Zweitstudium?

Grüße,
zaphod_019

onmiter
17.07.2007, 18:48
12. klasse? oder schon abitur?

SuFu :-dafür

zaphod_019
17.07.2007, 18:54
och, schon längst abi (1998)
wird bei mir ein zweitstudium...

Naibaf
17.07.2007, 18:58
:-wand

zaphod_019
17.07.2007, 19:57
?????

Doctöse
17.07.2007, 20:01
?????
Für das Zweitstudium gibt es ein eigenes Bewerbungsverfahren bei der ZVS. Da kannst du dich nicht über AdH und co bewerben.

Inelein
17.07.2007, 20:15
Und der Bewerbungsschluss war am So...

lg ine

BetterCallSaul
17.07.2007, 20:21
zweitstudium kommste nicht in die adh quote. ist ne eigene. deshalb der dumb smiley. zvs lesen > u

Sardokar
18.07.2007, 19:15
sind wir mal ehrlich - wer es nicht schafft sich selber auf dieser einen!!! Seite zu informieren hat keinen Studienplatz verdient.

zaphod_019
19.07.2007, 01:55
danke für die auskünfte
dachte bisher, manche unis bestehen auf zvs und adh
wenn man näher drüber nachdenkt, ist das natürlich unsinnig :-oopss
bei den ganzen regelungen (gerade beim zweitstudium) sieht man dann aber manchmal den wald vor lauter bäumen nicht mehr
also, danke nochmal

nochmal zu meiner anderen frage: werden dienste in medizinischen einrichtungen auf das pflegepraktikum angerechnet?

Dormicum
19.07.2007, 02:24
Kommt auf den Dienst und das Bundesland an. Aber wenn du wie du schreibst Zivi im KH warst (auf einer Bettenstation!) zählt das. Kann aber in manchen Bundesländern sein, dass es nicht mehr angerechnet wird wenn es zu lange her ist.

Leisure Suit Alex
19.07.2007, 10:36
Brauchst einfach eine Bestätigung von der Pflegedienstleitung, Station ist eh nicht vermerkt, könntest auch in der Küche gearbeitet haben, wenn dir die PDL die Pflege ausfüllt ;-) ... Bei manchen Bundesländern darf aber das Pflegepraktikum soweit ich weiss nicht länger als 2 Jahre vor Studienbeginn zurückliegen, in anderen hingegen verfällt es nicht.