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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Immatrikulation und Studienbeginn 1 Sem. später



stellam19
21.07.2007, 20:47
Hallo zusammen,

ich lese hier schon einige Monate mit und bin wie viele von Euch von der Wartezeit betroffen.

Nun habe ich mal eine Frage zum Organisatorischen.

Angenommen ich bekäme einen Studienplatz dieses Semester (nur als Beispiel) und würde mich immatrikulieren, was wäre wenn ich das gesamte semester nicht mehr erscheinen würde? Verfiele der Studienplatz oder würde ich automatisch in 2.Semester kommen mit dem dazugehörigen "Unterricht" vom 2. Semester. Wie könnte ich denn die abgehandelten Inhalte des 1. aufholen?
Oder könnte ich ganz normal das 1. Semester wiederholen?

Ich frage weil ich momentan noch Vollzeit berufstätig bin und nicht in der Hoffnung auf einen evt. Studienplatz zu früh fristgerecht kündigen möchte. Auch stünde ja evt. ein Umzug bevor etc.

Könnte es bei der Immatrikulation Probleme geben mit dem Krankenversicherungsnachweis, da ich ja noch über meinen Arbeitgeber versichert wäre?

Bin gespannt auf Eure Antworten.

lg
Stellam19

SuperSonic
22.07.2007, 12:32
Angenommen ich bekäme einen Studienplatz dieses Semester (nur als Beispiel) und würde mich immatrikulieren, was wäre wenn ich das gesamte semester nicht mehr erscheinen würde? Verfiele der Studienplatz oder würde ich automatisch in 2.Semester kommen mit dem dazugehörigen "Unterricht" vom 2. Semester. Wie könnte ich denn die abgehandelten Inhalte des 1. aufholen?
Oder könnte ich ganz normal das 1. Semester wiederholen?
Dein Studienplatz verfällt nicht. Wenn du aber bei > 10 % einer anwesenheitspflichtigen Veranstaltung (Praktikum, Kursus, Seminar) fehlst, gilt das als Fehlversuch, wenn du dich nicht rechtzeitig vorher von der Veranstaltung abgemeldet hast. So eine Abmeldung muss, soweit ich weiß, gut begründet sein (Attest), damit sie genehmigt wird.
Wenn du eine Klausur unentschuldigt (hier gibt es eine Attestpflicht) nicht mitschreibst, gilt die Klausur als "angetreten und nicht bestanden" = erster Fehlversuch. In der Studienordnung ist geregelt, wie oft man eine Veranstaltung wiederholen (bei uns nur einmal) bzw. eine Klausur mitschreiben darf (bei uns insgesamt bis zu viermal), bevor man zwangsexmatrikuliert wird. Die Fachsemester laufen in jedem Fall weiter (nur bei einem Urlaubssemester nicht, aber das kann man sich zum 1. Semester nicht nehmen), d.h. im darauf folgenden Semester bist du im 2. Fachsemester. Wenn die Uni einen Studienbeginn nur zum Wintersemester anbietet, kannst du erst im 3. Semester die Veranstaltungen des 1. Semesters nachholen. Welche Veranstaltungen du im 2. Semester machen kannst, hängt davon ab, ob sie auf Vorkenntnissen aus dem 1. Semester beruhen (z.B. Präpkurs!). D.h. unter Umständen brauchst du zwei Semester länger bis zum Physikum.

Gruß,
SuperSonic

CYP21B
22.07.2007, 12:56
Wenn du über Wartezeit reinkommst, wieso startest du dann nicht offiziell im SoSe? Wenn du unebedingt an eine Uni die nur im WiSe startet willst und dann ein Semester pausierst, hast du noch mehr Probleme, alles nachzuholen.
Die letzten Jahre war es so, dass wenn du im WiSe mit 8 WS und entsprechender Note reingekommen wärst, auch im Sommer reingekommen wärst. Und wenn du jetzt bereits 9 WS hast würdest du mit 10 im Sommer erst recht reinkommen.

Würde also entweder jetzt alles regeln, dass du reinkommst und dann gleich durchstarten kannst oder eben nicht annehmen und zum SoSe loslegen.

stellam19
22.07.2007, 14:43
erstmal danke soweit.
müßte sobald ich einen platz bekäme mich zumindest sofort einschreiben wg. höchstalter,deswegen könnte ich nicht offiziell zum späteren sem. anfangen.

weiß jemand von euch wie das mit dem kv-versicherungsnachweis aussieht?
wäre zum zeitpunkt der immatrikulation noch über arbeitgeber versichert, da ich erst bei entsprechend positivem zvs-bescheid kündigen werde und somit noch ein paar monate weiter arbeiten muss wg. kündigungsfrist.

schmuggelmaeuschen
22.07.2007, 15:54
schreib dich doch ein und neh direkt ein urlaubssemester

Doctöse
22.07.2007, 15:59
schreib dich doch ein und neh direkt ein urlaubssemester
Das ist an fast keiner Uni möglich.


Wenn man schon nicht hingeht, dann sollte man sich in jedem Institut von den jeweiligen Semesterkursen abmelden. Denn an vielen Unis gilt eine unentschuldigte Nicht-Teilnahme als Fehlversuch.

CYP21B
22.07.2007, 16:41
erstmal danke soweit.
müßte sobald ich einen platz bekäme mich zumindest sofort einschreiben wg. höchstalter,deswegen könnte ich nicht offiziell zum späteren sem. anfangen.

weiß jemand von euch wie das mit dem kv-versicherungsnachweis aussieht?
wäre zum zeitpunkt der immatrikulation noch über arbeitgeber versichert, da ich erst bei entsprechend positivem zvs-bescheid kündigen werde und somit noch ein paar monate weiter arbeiten muss wg. kündigungsfrist.

Welches Höchstalter? Wäre mir neu wenns fürs Medizinstudium da etwas geben sollte.
Oder meinst du vll für Bafög? Da wäre das mit dem einen Semester nicht studieren genauso sinnlos weil du da nicht über die Regelstudienzeit herauskommen darfst.

Wegen KV wars bei mir so, dass ich zur Immatrikulation einen Nachweis der Krankenkasse vorlegen musste. Das war bisher alles.

Kannst du vll wenn du nen Platz bekommen solltest die Zeit bis die Kündigung greift mit Urlaub überbrücken?

stellam19
22.07.2007, 16:53
Welches Höchstalter? Wäre mir neu wenns fürs Medizinstudium da etwas geben sollte.
Oder meinst du vll für Bafög? Da wäre das mit dem einen Semester nicht studieren genauso sinnlos weil du da nicht über die Regelstudienzeit herauskommen darfst.

Wegen KV wars bei mir so, dass ich zur Immatrikulation einen Nachweis der Krankenkasse vorlegen musste. Das war bisher alles.

Kannst du vll wenn du nen Platz bekommen solltest die Zeit bis die Kündigung greift mit Urlaub überbrücken?

@n00b

höchstalter wg. bafög
wenn ich vor 30 immatrikuliert bin hätte ich doch einen anspruch auf bafög, wenn mir am ende "hinten" 1 sem. fehlen sollte wäre das eher verkraftbar als 12 sem. komplett ohne bafög.

weiß jemand, ob ich die zvs-ablehnungsbescheide beim bafögamt vorlegen muss ? wenn ja welche alle ? abi-quote/wartezeit und adh ? was ist wenn ich mich ein sem. nicht beworben haben, da es ja absehbar war, dass ich in dem sem. in keiner quote einen platz bekomme ? :-notify

p.s. mit urlaub überbrücken wird nicht klappen, hab nur 24 tage urlaub/jahr müßte dann noch ziemlich lange "krank" sein aber das will ich wegen dem arbeitszeugnis nicht.

CYP21B
22.07.2007, 18:05
@n00b

höchstalter wg. bafög
wenn ich vor 30 immatrikuliert bin hätte ich doch einen anspruch auf bafög, wenn mir am ende "hinten" 1 sem. fehlen sollte wäre das eher verkraftbar als 12 sem. komplett ohne bafög.

weiß jemand, ob ich die zvs-ablehnungsbescheide beim bafögamt vorlegen muss ? wenn ja welche alle ? abi-quote/wartezeit und adh ? was ist wenn ich mich ein sem. nicht beworben haben, da es ja absehbar war, dass ich in dem sem. in keiner quote einen platz bekomme ? :-notify

p.s. mit urlaub überbrücken wird nicht klappen, hab nur 24 tage urlaub/jahr müßte dann noch ziemlich lange "krank" sein aber das will ich wegen dem arbeitszeugnis nicht.


Wegen Ablehnungsbescheiden kannst du bei ZVS anrufen oder mailen, dann kriegst du nen Brief indem alle Ablehnungen etc. aufgeführt sind. Das macht es evtl. etwas einfacher.

Ich weiß nicht ob das stimmt, habe aber gehört, dass wenn man das Physikum nicht nach dem 4. macht es dann Probleme gibt. Da solltest du dich vll schonmal informieren.

Charlie87
22.07.2007, 18:22
Ich weiß nicht ob das stimmt, habe aber gehört, dass wenn man das Physikum nicht nach dem 4. macht es dann Probleme gibt. Da solltest du dich vll schonmal informieren.

hab ich auch schon gehört, physikum muss man nach 4 semester machen sonst siehts schlecht aus mit bafög!

schmuggelmaeuschen
22.07.2007, 18:52
@ doctöse:also ich kenne viele leute, die sich direkt das erste semester beurlaubt haben

Nilani
27.07.2007, 11:29
Bist du sicher, dass du, trotz "rechtzeitiger" Einschreibung nach dem 30 Lj. Bafög bekommst?! Ab 30 ist nämlich vorbei, egal, wie alt du beim "Erstanspruch" warst. Soweit ich weiß, ist einzige Ausnahme, wenn man erst spät sein Abi gemacht hat und nachweisen kann, dass dies nicht selbstverschuldet war.

Meinst du nicht, dass dein Arbeitgeber sich auf nen Aufhebungsvertrag einläßt?! das wäre Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen und in der Regel ist das unkompliziert. Das Problem mit der Wohnungssuche haben ja alle und irgendwo kommt man immer unter. Urlaubssemester im 1. Semester geht tatsächlich an den meisten Unis nicht. Ich kenn jmd., der sich direkt bei der Uni gemeldet hat, denen sein Problem erklärt hat (war noch bis Juli in der Ausbildung, hatte Platz zum SS). Der wurde dann im Herbst ins 1. Semester zurückgestuft. Gab dann wiederum aber Probs mit Bafög, weil man nach 4 Sem. halt Physikum nachweisen muß und der Ausfall des 1. Sem. fürs Amt als selbstverschuldet und nicht förderungsfähig galt.

Von daher würd ich echt probieren, ne Lösung mit dem Arbeitgeber zu finden.

stellam19
28.07.2007, 11:46
@nilani

also laut bafögamt hätte ich anspruch auf bafög, da ich mein abi auf dem 2. bildungsweg gemacht habe und nichts für die wartesemester kann, die mir noch bevorstehen.

ich hoffe die erinnern sich dran wenn es soweit ist.

lg stellam

p.s. aber nach dem physikum hätte ich dann doch wieder anspruch oder ?

Linda.1001
31.07.2007, 11:12
Stimmt es eigentlich, dass man in Deutschland nicht an zwei Unis gleichzeitig eingeschrieben sein darf: z.b. Chemie an einer und in einem anderen Fach an der anderen?

SuperSonic
31.07.2007, 17:05
Google mal nach "Zweithörer".

Gruß,
SuperSonic