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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studium und Vollzeitarbeit



dghh
23.07.2007, 22:43
Hallo alle zusammen. Kurze Frage,

gibt es eine Verordnung/gesetz, welches die wöchentliche Arbeitszeit neben dem Studium generell begrenzt? Ich meine nicht solche Geschichten von wegen Versicherungsfreiheit usw, sondern wirklich ob man neben einem Studium nur eine bestimmte Anzahl an Stunden arbeiten darf.

Über eure Antworten freue ich mich sehr.

LG dghh

Muriel
23.07.2007, 22:59
Ich meine, ohne dies tatsächlich 100% zu wissen, dass man als "ordentlicher Student" wie es so schön heißt, höchstens irgendwo um die 20h im Schnitt arbeiten darf. Keine Gewähr

dghh
23.07.2007, 23:20
ja gut um dann in den Genuss der vergünstgiten Krankenversicherungsbeiträge zu kommen, aber wenn man über den Arbeitslohn die KV/RV beiträgfe ganz normal abführt, müsste man doch noch studiere können, oder?

Muriel
23.07.2007, 23:25
ich hab keine Ahnung, zumal ich ehrlich gesagt auch nie verstanden habe, was genau ein "ordentlicher Student" sein soll. Vielleicht bezieht es sich tatsächlich auf diese GKV-Geschichte z.B. Ich kann wie gesagt nur widergeben, was ich gehört habe, ohne dafür Quellen angeben zu können.

Grombühlerin
23.07.2007, 23:29
ich glaube der Uni ist das egal, ist eben nur die Sache mit der Krankenversicherung!

Schliesslich kenne ich einige Leute, die schon Vollzeit arbeiten und trotzdem noch wegen des Semestertickets irgendwo eingeschrieben sind (das ist aber natürlich in einem Bundesland ohne Zweitstudiengebühren)

und bei Uni meckert bei denen erst, wenn sie nach einigen Jahren immer noch keinen einzigen Schein haben.

Muriel
23.07.2007, 23:31
Liegt das Gesamt-Entgelt also über 400 Euro, gelten andere Regelungen für die Sozialversicherung. Wie ein regulärer Arbeitnehmer ist ein Student dann rentenversicherungspflichtig. Für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung müssen jedoch keine Beiträge aus der Beschäftigung gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Student tatsächlich als "ordentlicher Student" gelten kann. Damit ist gemeint, dass er neben seinem Job noch genügend Zeit hat, dem Studium nachzugehen. Dafür gilt folgender Beurteilungsgrundsatz: Während des Semesters darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden betragen. Diese Grenze darf nur unter der Voraussetzung überschritten werden, dass die Beschäftigung überwiegend an den Wochenenden oder in den Abend- und Nachtstunden ausgeübt wird. In den Semesterferien gilt diese Beschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit nicht. Dann kann der Student auch z. B. 30 oder 40 Stunden pro Woche arbeiten.
klingt ganz so, als könntest Du also so viel arbeiten wie Du willst, dann aber eben auch mit den entsprechenden GKV-Beiträgen