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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Info zur Befreiung von Studiengebühren



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Moorhühnchen
27.07.2007, 14:42
Da ich ja schon die ganze Zeit nicht gepeilt habe, was denn jetzt genau "Promotionsstudenten" sind (die ja von den Studiengebühren befreit werden), habe ich nun einfach mal nachgefragt.

Dabei kam auch mal eine ganz nützliche Aussage raus, was denn NACH dem PJ passiert:


Sehr geehrte Frau Huhn,

ein Promotionsstudium liegt dann vor, wenn Sie bereits einen Abschluss
haben. Dies bedeutet für Sie, dass Sie sich nach dem Staatsexamen für die
Promotion immatrikulieren können und auch beitragsfrei studieren dürfen.

Medizin Studenten haben jedoch die Möglichkeit sich für das PJ und die
anschließende Prüfung beurlauben zu lassen. Auch bei einer Beurlaubung
fallen keine Studienbeiträge an. Bezüglich der Beurlaubung wenden Sie sich
bitte an das Studierendensekretariat.

Mit freundlichen Grüssen
Silvia Benkmann
Studienadministration
Gruppe Gebühren, Beiträge und Statistik
Bockenheimer Landstrasse 133 / Anbau
60054 Frankfurt am Main
Telefon: 069 798 28899

Hypomochlion
28.07.2007, 17:46
Hühnchen!
Die reiten Dich in die *******! Wenn Du Dich während des PJ beurlauben lässt, kannst Du bei der Meldung zum Examen nur zehn statt der vorgeschriebenen zwölf Semester vorweisen...

Moorhühnchen
28.07.2007, 18:45
Nee nee, während des PJ werd ich mich garantiert nicht beurlauben lassen - ich brauch ja das Semesterticket...
Aber über die Möglichkeit der Beurlaubung DANACH kann man sich ja immerhin mal informieren! Ich mach mittlerweile sowieso nix mehr, was ich nicht vorher SCHRIFTLICH habe!! :-dagegen

EDIT: bei einer Beurlaubung bekommt man trotzdem ein Semesterticket!

Hypomochlion
28.07.2007, 22:00
RÜSCHTÜSCH!!!
Aber wie Du an dem Beispiel siehst, ist auch einiges von dem, was man schriftlich kriegt, großer Mist!!! :-oopss

Osteoklast
29.07.2007, 14:46
wisst ihr denn eigtl,wie das jetzt läuft mit den studiengebühren für uns?
gilt denn als antrag auf befreiung der wisch vom lpa oder müssen wir auf das schreiben vom drolshagen zum pjbeginn warten?
kann man denn jetzt die 254€ überweisen und den antrag nachreichen??
wie habt ihr das gemacht?

Moorhühnchen
29.07.2007, 14:51
Hmmmm, auf dem Info-Wisch, den wir ja alle bekommen haben, steht ja drauf, man bräuchte eine Bestätigung vom LPA oder LehrKH mit der genauen Zeitangabe fürs PJ.

Bei der PJ-Info-Veranstaltung sagte Drolshagen ja meine ich, daß wir eben DIESEN Wisch erst am 17.8. bekommen (also dann, wenn ich nicht mehr in D bin).

Frau Herr meinte nun aber, der Zettel, den ich von ihr bekommen hätte, wäre der den man für die Befreiung bräuchte...

KURZ: es weiß mal wieder keiner was! :-sleppy

Hypomochlion
29.07.2007, 16:52
D sagte sogar, dass man diesen Wisch erst NACH Antritt des PJ bekomme, da er eben erst dann bestätigen könne, dass man eben tatsächlich im PJ ist. Jetzt habe ich Gerüchte gehört, dass D diese Bescheinigungen dann gesammelt selber an die Gebührenstelle schicken will, wir also nicht noch mal einzeln da auflaufen müssen - wahrscheinlich wäre das dann eh so ein Tag gewesen, den er hinter abgeschlossener Tür verbracht hätte... :-peng
Ich hab diesen Antrag von der Uni angekreuzt und zurückgeschickt mit dem Hinweis, die endgültige Bestätigung folge und den Schein von Frau Herr in Kopie mitgeschickt. Nie mehr was davon gehört...
@Osteoklast: Die normalen Semesterbeiträge musst Du eh bezahlen, und wenn Du´s übrig hast auch jetzt schon, klar.

Moorhühnchen
09.08.2007, 15:02
Ob das wohl gut geht?????

Sehr geehrte Frau Huhn,

Ihren Antrag auf Befreiung von den Studienbeiträgen wegen PJ habe ich
zunächst zurückgestellt, da Sie diesem keine Bescheinigung des FBs über Ihr
PJ beigefügt haben. Herr Drolshagen vom FB wird uns jedoch Ende August eine
Liste über alle Studierende im PJ einreichen. Sollten Sie hierauf
verzeichnet sein, werden wir Sie beitragsfrei setzen.

Mit freundlichen Grüssen
Robert Lorenz
Amtsrat
Ich kann mich jedenfalls ab nächsten Donnerstag nicht mehr selbst darum kümmern, weil ich in Frankreich sitze.... :-oopss

Hypomochlion
09.08.2007, 23:05
Hühnchen!
Immerhin hast Du eine Antwort bekommen! Was hattest Du geschrieben, dass sie Dir antworten? Mir antwortet niemand...
Hypo

I'm No Superman
10.08.2007, 10:43
Habt ihr denn jetzt erst einmal "nur" die 254 überwiesen (und gleichzeitig E-Mails losgeschickt)? Möchte das Geld langsam loswerden, sonst ist es weg :-)), gehe aber davon aus, dass die Uni mich dann anmahnt wegen fehlender Studiengebühren? Und wenn ich mit der Überweisung warte, bis der D. Ende August eine Liste schickt, muss ich die 15 Euro zahlen, weil das Geld erst nach dem 01.09. da sein wird... Hmm.

Huhn, an wen hast du dich da per E-Mail gewendet?

Moorhühnchen
11.08.2007, 11:41
Hab mich an gar niemand per eMail gewandt... die haben MICH angeschrieben - aber meine Adresse hatte ich auf dem Formblatt angegeben.

Wartet mal, ich guck mal, ob ich das WORD-Dokument hier hochladen kann, welches ich denen geschickt habe...

Moorhühnchen
15.08.2007, 17:11
So, nun nochmal eine ganz blöde Frage:
Hat denn jemand von euch, der mit mir ins PJ geht und daher keine Studiengebühren überwiesen hat, schon sein Semesterticket validieren können?

Ich habe die normalen Semesterbeiträge ja schon Anfang letzter Woche überwiesen und auch einen Kontoauszug davon erhalten. Heute mittag hab ich den zweiten Versuch gemacht (erster war letzten Freitag), mein Ticket neu bedrucken zu lassen.

Es druckt allerdings immer noch 30. September 2007 als Ablaufdatum. :-(

Was denkt ihr?
Ist das nur Zufall oder wird mir mein Studentenstatus nun so lange verweigert, bis ich die Gebühren zahle oder Droli den Sammelantrag endlich da hinschickt???? :-((

Ich hab's ein klein wenig eilig mit der Validierung, weil ich ja ab Freitag nicht mehr hier bin, für meine nächste Heimreise aber gerne wieder ein gültiges Ticket hätte.......... :-?

Rumpelstilzchen
17.08.2007, 16:21
Ich habe gestern den Antrag auf Befreiung gleich nochmal zugeschickt bekommen. Jetzt werde ich den abschicken, aber meine Kinder als Befreiungsgrund angeben.

Angel Oak
17.08.2007, 16:43
Hühnchen!
Die reiten Dich in die *******! Wenn Du Dich während des PJ beurlauben lässt, kannst Du bei der Meldung zum Examen nur zehn statt der vorgeschriebenen zwölf Semester vorweisen...

Laut LPA kannst Du in einem Urlaubssemester kein PJ machen, habe dort angerufen, weil ich ja erst im Februar ins PJ gehe und eigentlich keine Studiengebühren zahlen wollte.

@Hypomochlion: Bist Du im Zweistudium im PJ gebührenfrei? Wegen Baby wird man nämlich im Zweitstudium nicht mehr befreit.

Gruß,
Angel Oak

Rumpelstilzchen
17.08.2007, 20:03
Gilt es auch schon als Zweitstudium, wenn ich mal in grauer Vorzeit - Wintersemester 1997/98 - ein Semester lang was anderes studiert habe?

Moorhühnchen
17.08.2007, 21:25
Wegen Baby wird man nämlich im Zweitstudium nicht mehr befreit.
Mann, wie lächerlich ist das denn? :-keks
@ Rumpel: Ich hab leider keinen Schimmer!!

Rumpelstilzchen
18.08.2007, 12:35
Folgendes habe ich heute verfaßt und werde es gleich abschicken.



Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie dem beiliegenden Formblatt „Anzeige von Befreiungstatbeständen nach §2 HStubeiG“ entnehmen können, möchte ich eine Befreiung von Studiengebühren aufgrund des Praktischen Jahres für Medizinstudenten beantragen.

Das Praktische Jahr beginnt am 20.08.2007 und dauert bis zum 20.07.2008. Es erstreckt sich somit über das WS 2007/08 und das SS 2008.

Leider liegt mir bis zum heutigen Tage keine Bescheinigung meines Lehrkrankenhauses oder meines Prüfungsamtes über die Dauer vor. Daher kann ich Ihnen bisher lediglich eine Kopie des Bescheides des Hessischen Landesprüfungsamtes für Heilberufe vorlegen, die mich zum Antritt des PJ berechtigt.

Jedoch ist uns seitens des Dekanates unseres Fachbereichs zugesichert worden, daß die erforderlichen Bescheinigungen über die Dauer des Praktischen Jahres direkt an die zuständigen Stellen geschickt würden.

Für den Fall, daß die beigefügte Zugangsberechtigung für das PJ nicht ausreichend sein sollte, habe ich auch einen Antrag gemäß §6 (1) HStubeiG beigefügt, da ich am 07.08.2007 zum zweiten Mal Vater geworden bin.

Aus den beiden oben genannten Gründen möchte ich Sie daher bitten, meinen Antrag zu akzeptieren und mich für das WS 2007/08 sowie das SS 2008 von den Studienbeiträgen zu befreien.


Das können die mir nicht ablehnen!

Mit der Überweisung meines Semesterbeitrags warte ich jetzt noch, bis die mir geantwortet haben, die zuschlagsfreie Frist ist ja sowieso bis 21.9. verlängert. Ich vermute, daß sie mit dem Bearbeiten der Befreiungsanträge nicht hinterherkommen.

Moorhühnchen
18.08.2007, 12:41
Ich drück Dir die Daumen!! :-top

Hypomochlion
19.08.2007, 19:27
@Hypomochlion: Bist Du im Zweistudium im PJ gebührenfrei? Wegen Baby wird man nämlich im Zweitstudium nicht mehr befreit.

Tja, das wird sich weisen. Hatte den Antrag auf Befreiung vor einigen Wochen weggeschickt und jetzt kam vorgestern trotzdem eine Zahlungungsaufforderung wegen Zweitstudium... Da stand aber auch noch mal dabei, PJ sei Befreiungsgrund. Nobody knows the trouble I´ve seen. Falls D Wort hält, hat er morgen ein bisschen Arbeit, unsere 196 Bescheinigungen wegzuschicken.

So, haut rein morgen! Die Lehrkrankenhäuser sehen den Schlag nicht, der sie trifft!!! :-oopss

I'm No Superman
19.08.2007, 22:01
Der Droli macht das schon, da bin ich mir ganz sicher!

Hatte mir nur Sorgen gemacht, ob er das bis zum 01.09. hinkriegt, damit wir nicht alle noch ne Mahnung über 15 Euo kriegen oder uns mit der Exmatrikulation gedroht wird, aber da er jetzt bis zum 21.09. Zeit hat, bin ich beruhigt.


Fühle mich momentan wie ein Erst-/Zweit-/Dritt-/Viertklässler am Abend vor dem ersten Schultag und da morgen ja tatsächlich auch der erste Schultag ist und außerdem noch Physikum, ist das Gefühl um so komischer... :-?

Allen PJ-lern einen guten Start morgen! Wie Hypo schon sagte: Haut rein! :-dance