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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ein Härtefall



Wanderer
04.08.2007, 08:56
Hallo zusammen.

Zunächst Mal möchte Ich meine Dankbarkeit ausdrücken für die vielen informativen Threads, die Ich in diesem Forum gelesen habe.

Ich möchte meinen Fall kurz schildern, vielleicht gibt es der eine oder andere, der/die mir diesbezüglich weiterhelfen könnte.

Es ist schon einige Jahre her, als Ich zum dritten Mal im Physikum durchfiel.Im zweiten Versuch schrieb Ich "ne fünf und schaffte die mündliche Prüfung nicht, und beim dritten Versuch hatte Ich im schriftlichen mehr Punkte erzielt als im vorigen Semester aber es war knapp eine 6, zu einer 5 fehlte mir ein Punkt. Im ersten Versuch, und hier ist der Punkt, habe Ich nur am ersten Tag
des schriftlichen teilgenommen, am zweiten Tag erschien Ich nicht, weil Ich erkrankt war, Ich ging zur Hochschulärztin und sie attestierte meiner Erkarnkung, es war scheinbar eine psychosomatiche. Das Landesprüfungsamt hatte das Attest nicht anerkannt mit der Begründung, die zuständige Stelle dafür sei das Gesundheitsamt und nicht der Hochschularzt. Naja, und Ich machte damals den dicken Fehler, daß Ich dagegen nicht sofort gerichtlich vorging, weil Ich mir dachte, Ich schaffe es in der ersten Wiederholung ganz bestimmt, denn Ich hatte tatsächlich keine ernsthafte Probleme mit dem Stoff. Aber dann ging alles schief in den beiden Wiederholungen, wie Ich eben erzählt habe.

Meine Frage jetzt ist die:

Ist es überhaupt realistisch, daß Ich daran hoffe, noch eine Chance zu bekommen, eventuell auch durch die Stellung eines Härtefallantrags an einen gewissen "Petitionsausschuß" im Bundestag, wie Ich einmal gehört habe? oder ist alles nur eine Vata Morgana :-sleppy und Ich sollte lieber nicht bis spät in die Nacht wach bleiben ? :-)

und vielen Dank für jeden auch nur so kleinen Beitrag :-winky

Plotin
04.08.2007, 09:10
[ ... ] Ich ging zur Hochschulärztin und sie attestierte meiner Erkarnkung, es war scheinbar eine psychosomatiche. Das Landesprüfungsamt hatte das Attest nicht anerkannt mit der Begründung, die zuständige Stelle dafür sei das Gesundheitsamt und nicht der Hochschularzt.
Deine Untauglichkeit hätte in diesem Fall amtsärztlich festgestellt werden müssen. Deswegen durfte das Landesprüfungsamt das von dir vorgelegte Attest nicht anerkennen.


Naja, und Ich machte damals den dicken Fehler, daß Ich dagegen nicht sofort gerichtlich vorging, weil Ich mir dachte, Ich schaffe es in der ersten Wiederholung ganz bestimmt, denn Ich hatte tatsächlich keine ernsthafte Probleme mit dem Stoff.
Du hättest gegen den Entscheid ohnehin nicht gerichtlich vorgehen können, weil du einen Verfahrensfehler begangen hast. Es wäre gar nicht erst zur Verhandliung gekommen, selbst wenn du Rechtsmittel eingelegt hättest.


Ist es überhaupt realistisch, daß Ich daran hoffe, noch eine Chance zu bekommen, eventuell auch durch die Stellung eines Härtefallantrags an einen gewissen "Petitionsausschuß" im Bundestag, wie Ich einmal gehört habe? oder ist alles nur eine Vata Morgana :-sleppy und Ich sollte lieber nicht bis spät in die Nacht wach bleiben ? :-)
Versuchen kann man es. Aber du hast in die Runde gefragt, ob es realistisch ist. Ich denke: Vergiss es! Wie soll denn der Fall von damals heute noch beweiskräftig aufgerollt werden? Derartige Vorgänge sind an bestimmte Fristen gebunden. Mein Rat: Schreib deinen Antrag, aber bleibe in deinen Erwartungen realistisch!

Viel Glück!

Wanderer
04.08.2007, 09:43
Versuchen kann man es. Aber du hast in die Runde gefragt, ob es realistisch ist. Ich denke: Vergiss es! Wie soll denn der Fall von damals heute noch beweiskräftig aufgerollt werden? Derartige Vorgänge sind an bestimmte Fristen gebunden. Mein Rat: Schreib deinen Antrag, aber bleibe in deinen Erwartungen realistisch!

Viel Glück!

Herzlichen Dank für den Ratschlag und die schnelle Antwort. Ich werde mich bestimmt nicht vom Boden der Tatsachen (weit) entfernen :-) , wünsche Dir auch viel Glück im Studium/Arbeit.