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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur Wartezeit



GregorMendel
12.08.2007, 22:14
Wenn ich mich für irgendeinen studiengang an einer uni einschreibe, mich dann aber nach kurzer zeit entscheide doch lieber medizin zu studieren, wird mir dann das semester trotzdem als wartesemester anerkannt?

lunascape
12.08.2007, 22:25
Nein!

Plotin
12.08.2007, 22:33
So ist es! Der Tag der Immatrikulation verwirkt deinen Anspruch, das gegenwärtige Semester als Wartesemester anrechnen zu lassen. Soweit ich weiß, überprüft die ZVS aber diese Angaben nicht ...

nanni83
12.08.2007, 23:05
oh, dieses Thema wurde schon heiß diskutiert. Das heißt ab jetzt bitte Sufu benutzten.

GregorMendel
12.08.2007, 23:16
finde mit der sufu nichts... nach was soll ich denn suchen? "wartezeit" bringt etwas zu viele ergebnisse ;-)

nanni83
13.08.2007, 12:46
Nein, das nicht aber die Sache ob es für dich moralisch vertretbar ist zu verleugnen, das du bereits immatrikuliert warst und dir dadurch eigentlich ein Wartesemester flöten geht, da hatten wir schon heiße Diskussionen, mit welchen Folgen das einhergehen würde wenn es von der ZVS doch entdeckt werden würde usw.....(...)

GregorMendel
13.08.2007, 13:00
ist es denn nicht möglicherweise was anderes wenn man nur für sagen wir 2 wochen immatrikuliert war und sich dann gleich wieder exmatrikuliert?... in MA kriegt man dann z.B. sogar seine studiengebühren zurück, kann ja sein dass das in diesem fall nicht als parkstudium gilt...

LAH_in_GAZ
13.08.2007, 13:03
Das würd ich genauso sehen. In Tübingen ist es auch so, wenn man nur maximal 4 Wochen die Vorlesungen besucht hat und sich dann wieder exmatrikuliert, kriegt man die Studiengebühren wieder zurück.


Und so würde ich das bei der ZVS auch sehen. Wenn man sich immatrikuliert, um vorläufig mal eine Zulassung auf der Seite zu behalten, weil der Platz sonst verfällt, aber nicht studiert, keine Prüfungen etc. ablegt, ist das für mich kein Parkstudium.

nanni83
13.08.2007, 13:11
ja ist ja gut macht mich doch nicht feddisch hier. Das das von Uni zu Uni wieder anders ist, kann ich ja nun auch nicht riechen. Ich erinnere mich ja auch nur noch schwach daran wie das noch mal war....

LAH_in_GAZ
13.08.2007, 13:18
wollt dich doch niemand fertig machen ... dieses mal war ich doch ganz lieb :-keks

ich denke, es ist eher eine moralische Frage ... wie gesagt, die ZVS prüft das scheinbar nicht nach ... und ich denke es ist moralisch vertretbar, dass man das immatrikulierte Semester dann als Wartesemster anrechnet, wenn man eigentlich nicht studiert hat, sprich sehr kurz immatrikuliert war oder auch keine Prüfungen etc. mitgeschrieben hat.

Wie gesagt, in Tübingen gibt es diese 4 Wochenfrist, was die Studiengebühren angeht ... ich denk, das ist auch ne gute Frist für diesen WZ Krams, um zu sehen, macht mir der Studiengang Spass, ist es was für mich oder exmatrikulier ich mich wieder.

nanni83
13.08.2007, 13:37
wollt dich doch niemand fertig machen ... dieses mal war ich doch ganz lieb :-keks


Du bist so gütig, ich danke dir *g*