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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kpp und hartz4



andi27
14.08.2007, 11:57
weiß jemand zufällig, ob beim ableisten des krankenpflegepraktikums anspruch auf hartz4 bzw arbeitslosengeld2 besteht, wenn man bereits das 25. lebensjahr überschritten hat

danke für eure antworten!

grüße
andi

little_lunatic
14.08.2007, 12:06
hast du denn schon gearbeitet?

Scip
14.08.2007, 12:40
andi27: Meines Wissens her nicht. Du darfst ja z.B. eigentlich auch keine (unbewilligten) Praktika machen, -wenn man ALG2 bezieht-, da man ja in der zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht......
Ich würde auf jeden Fall nicht dein Arbeitsamt-Fallmanager fragen, denn dann weiß der, dass du dein KPP machen willst und schickt dir in der Zeit 1000 Vorstellungsgesuche etc...

Gruß
Scip

andi27
14.08.2007, 13:05
danke euch für eure antworten

ja ich habe bereits gearbeitet
ja ich habe bereits auch schon alg2 erhalten

@scip: wird wohl das beste sein dem fallmanager davon nix zu sagen. hoffe nur, dass nicht allzu oft eine person von der arbeitsgemeinschaft an der haustür klingelt, die sich besorgt um meine lebenssituation erkundigt...;-)

stellam19
14.08.2007, 13:10
.....

Scip
14.08.2007, 13:28
@ stellam19:
Spätestens über die Krankenversicherung kommt es raus. Verstehe ich nicht...... Kannst du mir das erklären?

Gruß
Scip

andi27
14.08.2007, 13:38
versteh ich jetzt auch nicht was stellam19 mit der krankenversicherung aussagen möchte

offiziell laufe ich ja als arbeitssuchend und bin automatisch bei der arbeitsagentur krankenversichert

bzgl bewerbungstraining: die arbeitsgemeinschaft ist sehr langsam. die bekommen es nicht einmal auf die reihe mir adäquate beschäftigungsmöglichkeiten zu unterbreiten geschweige sonst irgendwelche trainingsmaßnahmen anzubieten

stellam19
14.08.2007, 15:37
.....

andi27
14.08.2007, 16:14
@stellam: mußtest du eine mitgliedsbescheinigung der krankenkasse dem krankenhaus aushändigen?

meines wissens steht auf der mitgliedsbescheinigung der krankenkasse kein vermerk, wer die beiträge bezahlt.

stellam19
14.08.2007, 16:38
lg stellam19

andi27
14.08.2007, 17:13
@ stella: bei welcher krankenkasse bist du?

ich bin bei der bkk und auf der bescheinigung meiner kasse sieht man nicht, wer die beiträge bezahlt;-)

Nilani
14.08.2007, 20:30
Beim Pflegepraktikum ne KK-Bescheinigung?! Bei mir wollten 4 unterschiedliche Krankenhäuser in 3 Städten gar nix haben, nicht mal ne Imma-Bescheinigung und Impfnachweise, obwohl das vorher angekündigt wurde. Und wieso sollte das Arbeitsamt geld zurückfordern, wenn man in der Zeit doch nix bekommt. Ist ja nicht so, als wenn er/sie betrügt, da man das Praktikum in den meisten Fällen ja eh kostenlos absolviert. Von daher sollte es auch kein Problem sein, dem AA das mitzuteilen, die Bezüge werden sie deswegen doch sicher nicht kürzen, denke ich zumindest.

stellam19
14.08.2007, 21:09
.....

Scip
15.08.2007, 07:57
Ich weiß nicht wie das mit den KPP abläuft, brauch es wahrscheinlich auch nicht zu machen, weil ich eine Krankenpflegeausbildung gemacht habe.

Ich habe aber gestern zufällig bei meiner Krankenkasse ein gespräch am Nebentisch mitbekommen. Da wollte eine ein Praktikum machen und der Herr von der Krankenkasse meinte, dass man offizielle Praktika wie jetzt z.B. das KPP bei der Krankenkasse melden muss. Wenn ja, dann kann das natürlich auch das Arbeitamt rausbekommen.
Ich hab vor Jahren mal ein Praktikum im KH gemacht, da wollte die Pflegedienstleitung gar nichts sehen, weiß ja nicht in wie fern das rechtens war, wenn mir jetzt was passiert wäre???

Gruß
Scip

stellam19
15.08.2007, 08:21
.....