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Adrenalino
01.09.2007, 10:54
@Adrenalino: schon mit allem durch oder steht noch ne Prüfung an ? Wenn, dann viel Erfolg !

@ Daniela_A
ALLES gelaufen bis.. auf eine kleine mündliche Prüfung kommenden Donnerstag. Bis dahin hab ich frei zum entspannen und lernen! :-top
Ist bisher ganz gut gelaufen, ab Donnerstag werd ich mal meine Ergebnisse mitteilen ;-)
Wie siehts bei Dir aus?

Constanze1983
01.09.2007, 21:21
Hurra, endlich hat auch bei mir mal was geklappt.
Ich habe den Ausbildungsplatz bekommen und mich riesig gefreut.
Zuerst sollte ich zu drei Themen jeweils mit einem Aufsatz Stellung nehmen. Warum diese Berufswahl? Welche Aufgaben und Tätigkeiten gibt es? Seelische und körperliche Belastungen im Beruf? - Dafür gabs 15 Minuten Zeit, hab dann fast 3 Seiten geschrieben, die dann auch im gespräch besprochen wurden... mann hab ich geschwitzt :-) Es war ein 20minütiges Gespräch mit den üblichen Fragen, aber ich konnte mit meinem Praktikum und auch euren Tipps gut punkten. Dann habe ich mich verabschiedet und sollte noch kurz warten. Nach 10 Minuten kam der Leiter der Schule zu mir und sagte mir, sie haben sich für mich entschieden und ich könne den Ausbildungsvertrag gleich unterschreiben, juhu. Hab mich riesig gefreut.
Das mit dem Studium ist so eine Sache, ich bin ziemlich entmutigt, was das betrifft und habe das Warten satt. Freue mich auf die Ausbildung... naja und das Studium... darauf habe ich mitlerweile keine Lust mehr... ist nur frustierend und endlich hat mal was geklappt und ich bin motiviert neu anzufagen. Euch allen auch alles Gute und viel Erfolg @Adrenalino :-)

maxmaxmax
01.09.2007, 22:30
... naja und das Studium... darauf habe ich mitlerweile keine Lust mehr... ist nur frustierend und endlich hat mal was geklappt und ich bin motiviert neu anzufagen. Euch allen auch alles Gute und viel Erfolg @Adrenalino :-)

lass dich nicht entmutigen. du studierst danach doch oder :-nix

lille_dronning
10.09.2007, 13:18
Sagt mal, wie ist das eigentlich mit dem Hauptwohnsitz??

Ich ziehe für die Ausbildung etwa 400 km weit weg und müsste den dann ja dahin verlegen. Nur ist mein Vater Beamter und bekommt einen Familienzuschlag. Fällt dieser dann weg? :-nix

maxmaxmax
10.09.2007, 15:03
bin mir nicht sicher, meiner ist auch beamter.
glaube, dass sowohl kindergeld als auch fam-zuschlag wegfällt weil man in der ausbildung auf jeden fall über den freibetrag kommt (=jährl. ~7600€), da man ja 737€/monat verdient.

Dr.Hibbert
10.09.2007, 15:51
im ersten jahr gibt mit KG keine probleme, zweites jahr müsst ihr etwas tricksen und im dritten jahr gibts kein kindergeld mehr

maxmaxmax
10.09.2007, 16:41
kannst du mir sagen warums im 1. jahr keine probleme gibt.
also ich verdien 737€/monat. 737€ x 12 monate sind mehr als der freibetrag.

oder siehstz du das anders?

Shakespeareslady
10.09.2007, 16:47
da gehts um den nettobetrag, und der wird wesentlich geringer ausfallen..oder täusche ich mich da?
wie habt ihr im zweiten jahr getrickst..? dankbar für alle tipps ;-)

lille_dronning
10.09.2007, 18:07
Ich verdiene weniger als normal üblich, werde auch im dritten Jahr noch Kindergeld bekommen! Außerdem wird der Nettobetrag gezählt!

Ist der Familienzuschlag denn unabhängig vom Wohnort?

Dr.Hibbert
10.09.2007, 22:25
du arbeitest im ersten jahr ja nicht 12 monate, sondern fängst ja im oktober, repektive märz an. Weiße Bescheid, Schätzelein :-bee

maxmaxmax
11.09.2007, 11:57
ja da ist schon klar. aber wenn ich dieses jahr anfange bekomm ich im nächsten normal kein kindergeld. ich denke da zähle der bruttobetrag.quellen?

CNSVX
11.09.2007, 13:39
@ Max: Also ich bin mir sicher, dass der Nettobetrag zählt. Meine Eltern haben nämlich für mich berechnet, dass ich in der Ausbildung noch Kindergeld bekomme und sie haben den Nettobetrag beachtet.

Josef55
11.09.2007, 13:56
Kindergeld wird für über 18 jährige bezahlt bis zu einem Einkommen
von 7680,-- Euro. Zum Einkommen zählen Ausbildungsvergütung, aber
auch Zinsen auf Kapitalvermögen. Vom Bruttoeinkommen werden
Werbungskosten bzw. ein Pauschbetrag für Werbungskosten abgezogen.
Außerdem wird der Eigenanteil der Sozialversicherung (ca. 20% v. Brutto)
abgezogen.
Beispiel: Brutto 750,-- Euro x 12 = 9000,-- Euro
./. Pauschbetrag 180,-- Euro
./. SozVers.Anteil 1800,-- Euro = 7020,-- Euro
also unter der Einkommengrenze = Kindergeld wird bezahlt

Constanze1983
11.09.2007, 15:38
danke josef, hast du dafür auch eine Quelle?

Josef55
11.09.2007, 15:50
Quelle: Infoblatt Arbeitsamt Kindergeld
geht also bei der Krankenpflegeausbildung sehr knapp her mit dem
Kindergeld, Werbungskosten (Fahrtkosten) sind natürlich gut zum
runterrechnen.
Wir haben mit dem Kindergeld einen sehr großen Bock geschossen,
bei meinem Sohn wurde Kindergeld genehmigt (175,-- Euro mtl.). Einkommen
knapp unter der Grenze. Da er mit seinem Einkommen kein Auskommen hatte,
hat er noch einen Job auf 400,-- Euro Basis neben seiner Ausbildung ange-
nommen. Ich hab dann bei der Kindergeldkasse Bescheid gesagt, daß
er keine Kindergeld mehr bekommt. Nach ca. 1.000,-- Einkommen aus seinem Nebenjob, war der Job wieder weg. Also Kindergeld ist weg, da er drüber
ist mit dem Einkommen, Kindergeld wären 2100,-- Euro gewesen für dieses
Jahr.

Baru
11.09.2007, 17:28
Also ich kenn keine Berechnungsgrundlagen fürs Kindergeld, weiß aber das ich und alle aus meinem Kurs im ersten Jahr Kindergeld bekommen haben, im 2. Jahr dann nur noch die Hälfte des Kurses, weil es wohl wirklich genau auf der Grenze und es vom Sachbearbeiter abhängig war, und im 3. Jahr wird dann wohl keiner was bekommen.

Foreman
12.09.2007, 09:03
Kann ich in etwa bestätigen, obwohl es bei uns einige wagemutige gab, die selbst im dritten Jahr Kindergeld bekamen. Das war aber teilweise knapp an der Grenze.

maxmaxmax
12.09.2007, 11:55
Kindergeld wird für über 18 jährige bezahlt bis zu einem Einkommen
von 7680,-- Euro. Zum Einkommen zählen Ausbildungsvergütung, aber
auch Zinsen auf Kapitalvermögen. Vom Bruttoeinkommen werden
Werbungskosten bzw. ein Pauschbetrag für Werbungskosten abgezogen.
Außerdem wird der Eigenanteil der Sozialversicherung (ca. 20% v. Brutto)
abgezogen.
Beispiel: Brutto 750,-- Euro x 12 = 9000,-- Euro
./. Pauschbetrag 180,-- Euro
./. SozVers.Anteil 1800,-- Euro = 7020,-- Euro
also unter der Einkommengrenze = Kindergeld wird bezahlt

hier (http://www.caritas-nrw.de/cgi-bin/showcontent.asp?ThemaID=221) ist von 920€ die rede beim Pauschbetrag

Constanze1983
12.09.2007, 13:20
vielleicht ne doofe Frage, aber: Wird mit brutto oder netto gerechnet?

Josef55
12.09.2007, 14:11
@maxmaxmax
du hast auch recht, 180,-- Euro werden pauschal von den Gesamteinnahmen abgezogen (Zinsen, Renten)
vom Arbeitseinkommen ist der Pauschbetrag 980,-- Euro
@Constanze
Bruttoeinkommen