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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : A155/B43 Tag2 Rentenversicherung oder GKV



Unregistriert
21.08.2007, 13:54
Wer übernimmt denn nun die Kosten der AHB?

Die Rentenversicherung oder die GKV? Finde im Netz nur gegensätzliche Ausagen dazu.

ansakami
21.08.2007, 13:56
mein freund ist versicherungskaufmann und hat gesagt GKV

Dr.Nemo
21.08.2007, 13:58
Ich hab als Krankenschwester auch noch nie wirklich die Rentenversicherungsanträge dafür ausfüllen lassen müssen.
Hab mich ma darauf verlassen.

Rotzlöffel
21.08.2007, 14:45
laut wikipedia beides möglich, vielleicht wird es rausgenommen?!

http://de.wikipedia.org/wiki/Anschlussheilbehandlung

Unregistriert
21.08.2007, 17:16
Die Frage ist aus dem Sozialversicherungsrecht, genauer dem Leistungsrecht der Sozialversicherung... In welchem Buch hätte ich das als Medizinstudent lesen sollen? Und dann noch zu wissen, wer "am häufgisten" die finanzielle Trägerschaft übernimmt... Es kann sowohl die KV, als auch die RV Kostenträger sein.

Unregistriert
21.08.2007, 18:15
Also C - die gestzliche Rentenversicherung - ist für mich unstrittig richtig.
Gefragt war nach einem "abhängig [also nicht selbstständigem] beschäftigtem [!] Erwerbstätigem". Sicher kann auch die GKV die Kosten für eine AHB übernehmen... aber nur dann, wenn der Patient nicht ausreichend in die Rente eingezahlt hat.
Genauer: Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten, wenn man seit 15 Jahren Mitglied in der Rentenversichrung ist oder in den letzten 2 Jahren auch 6 Kalendermonate eingezahlt hat.
Bei Berufsanfängern (unter einem halben Jahr - und nur wenige Berufsanfänger werden eine AHB brauchen) und Erwerbslosen zahlt dann die GKV. Aber wie gesagt: der Patient in der Aufgabe ist Erwerbstätig. Am häufigsten zahlt also die Rentenversicherung.

Woher man das wissen soll? Keine Ahnung - aber jedem, der ne Berufsausbildung macht wird das eigendlich in der Berufsschule ganz am anfang im Sozialkunde-Unterricht erzählt. Und warum sollte ein Arzt das nicht lernen.... Zumal er die Anträge ausfüllen muss!!!!

Andi G. Schütze
21.08.2007, 18:30
...weil sowas eigentlich erst im QB Gesundheitsökonomie gelehrt wird. Allerdings gab da bei uns letztes Jahr auch son paar wirklich seltsame MedSoz-Fragen, die in eine ähnliche Richtung gingen, wenn ich mich jetzt recht entsinne.

Dr. House
21.08.2007, 18:44
Also C - die gestzliche Rentenversicherung - ist für mich unstrittig richtig.
Gefragt war nach einem "abhängig [also nicht selbstständigem] beschäftigtem [!] Erwerbstätigem". Sicher kann auch die GKV die Kosten für eine AHB übernehmen... aber nur dann, wenn der Patient nicht ausreichend in die Rente eingezahlt hat.
Genauer: Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten, wenn man seit 15 Jahren Mitglied in der Rentenversichrung ist oder in den letzten 2 Jahren auch 6 Kalendermonate eingezahlt hat.


Nicht wirklich:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6476/SharedDocs/de/Inhalt/03__Rehabilitation/01__leistungen/02__medizinische__reha/voraussetzungen.html



Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:

* Wartezeit von 15 Jahren
* 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren
* Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
* allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bei verminderter oder in absehbarer Zeit gefährdeter Erwerbsfähigkeit
* Anspruch auf große Witwenrente beziehungsweise Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.


Da muß man schon Rentner sein.
Die fragen aber nach "abhängig Beschäftigten", nicht nach Rentnern.

auki
21.08.2007, 18:47
Also ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es die Rentenversicherung macht. Mein Schwiegervater hatte exakt den beschriebenen Fall - und da hat das die Rentenversicherung gemacht.

Unregistriert
21.08.2007, 18:53
Nicht wirklich:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6476/SharedDocs/de/Inhalt/03__Rehabilitation/01__leistungen/02__medizinische__reha/voraussetzungen.html



Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:

* Wartezeit von 15 Jahren
* 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren
* Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
* allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bei verminderter oder in absehbarer Zeit gefährdeter Erwerbsfähigkeit
* Anspruch auf große Witwenrente beziehungsweise Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.


Da muß man schon Rentner sein.
Die fragen aber nach "abhängig Beschäftigten", nicht nach Rentnern.

Du sagst es : eine der nachfolgenden Vorraussetzungen!!!

Nicht alle!

Rentenversicherung ist richtisch!!

davschneid
22.08.2007, 11:59
So wie es laut Sozialgesetzbuch aussieht ist die Rentenversicherung bei abhängig Beschäftigten Erwerbstätigen zuständig. Bei allen anderen zahlt wohl die GKV. Ziemlich witzig das das IMPP davon ausgeht das ein Medizinstudent im 4. Semester so etwas wissen muss.

goeme
22.08.2007, 13:40
vor allem gehts um die sich noch im arbeitsprozess befindlichen personen. bei diesen zahlt sowas die rentenversicherung.
man will eine schnelle eingliederung zurück ins arbeitsleben erreichen und zahlt lieber dort als früher rente...

Medisari
22.08.2007, 21:04
Im Kurzlehrbuch "Medizinsche Psychologie und Medizinische Soziologie", Buser und Hecker, steht auf S. 417 folgendes:
"In der medizinischen Rehabilitation geht es um die medizinische Behandlung von bestehendem Leiden. Dieser Aufgabenbereich der sog. Akutversorgung ist meist Aufgabe der Krankenversicherungen, d.h. die Krankenkassen sind für die Finanzierung dieses Bereiches zuständig und nicht die Rentenversicherung."


Habe gerade mal auf der Seite der TKK (GKV) nachgesehen und da steht auch, dass eine AHB im Falle eines Herzinfarkts übernommen wird.


Ich persönlich habe keine Ahnung von solchen Sachen und finde die Frage echt frech! Bin zwar auch der Meinung, dass man das als Arzt wissen muss, allerdings war dies (noch) nicht Bestandteil der vorklinischen Lehre an unserer Uni.

goeme
22.08.2007, 21:15
warum bin ich mir so sicher das die ML Antwort richtig ist

a) mein Paps war grad wegen genau der in der Aufgabe geschilderten Krankheit in der Reha

b) er ist Versicherungskaufmann und bestätigte mir die von ML vorgeschlagene Lösung


warum man das als Vorkliniker wissen muss bleibt mir allerdings auch ein Rätsel, allerdings ist das ja nicht nur bei dieser Aufgabe so sondern noch der ein oder anderen dieses Physikums ebenso.

Flauscheding
22.08.2007, 21:33
Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber folgendes:
Früher hat die BfA die Kosten übernommen, die existiert aber nicht mehr.
Die BfA gehört jetzt quasi zur deutschen Rentenversicherung dazu, also zahlt sie.

Hier der Link, schaut mal auf die linke Seite, dort steht extra noch Reha:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/

McBeal
23.08.2007, 07:20
Solche Fragen kamen bei uns in der Sozialmedizinklausur, aber das man das jetzt schon fürs Physikum wissen soll, finde ich echt krass.

LG,
Ally

Ulle
23.08.2007, 08:18
Bei dieser Frage hab ich lange überlegt und mir gedacht, GKV wäre zu einfach. Hab dann aber gedacht, dass es ja auch mal einfache Aufgaben geben muss und... das Ergebnis kennt Ihr.

Es muss halt auch Aufgaben für Freaks geben, die sich wirklich sowas durchlesen. Also gar nicht erst groß Gedanken machen. =)

fritzline
23.08.2007, 08:43
da bin ich ja echt mal froh, dass ich das noch halb-richtig im gehör hatte, neulich kam nämlich im radio ein beitrag zu krankenkassen und dass das system ja soo kompliziert sei und mit rentenkasse etc. manchmal muss das glück eben zur seite stehen, wenn schon das impp krasse fragen stellt :-nix

jojoxyz
23.08.2007, 09:04
Das war eigentlch eine der wenigen Fragen, die ich nicht so schlimm fand. :-) Dass die Reha-Kosten von der GRV übernommen werden, stand doch sogar auch im Physikum Exakt.