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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dringend!!!Härtefall bei malignem Colonpolyp gegeben?????



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StefanLu
21.08.2007, 21:25
Hallo.
Ganz kurze Frage. Seid ihr der Mienung, dass man wenn man ein malignen Colonpolyp hat(Wien Klassifikation: 4.4 Intramucosales Karzinom) mit Sicherheit einen Härtefallantrag bewilligt bekommt? Schlimmer geht es doch wohl nicht oder??



Bitte viele Meinungen dazu.

Danke

KermitFrosch666
21.08.2007, 22:32
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Dormicum
21.08.2007, 22:39
Die Kriterien sind meines Wissens nach entweder eine lebensverkürzende Krankheit, oder eine Krankheit, die es unmöglich macht, die Wartezeit zu überbrücken. Das ganze kannst du aber auch auf der ZVS-Seite bei den Merkblättern genau nachlesen.

Linda.1001
24.08.2007, 13:51
Welche Krankheit macht denn die Überbrückung der Wartezeit unmöglich? Würde mich ja mal interessieren.

Rubilein
24.08.2007, 14:14
Welche Krankheit macht denn die Überbrückung der Wartezeit unmöglich? Würde mich ja mal interessieren.Krebs? ALS?
Nicht jede Form, aber bestimmt einige!

Dr.NoGo
24.08.2007, 21:08
Hallo!

Also dass soll jetzt nicht böse klingen oder irgendwie anrüchig, doch meiner Meinung nach, sollte man sich bei einer solchen Diagnose über andere Dinge als das Medizinstudium Gedanken machen.
Alles in allem ist auch die Medizin "nur" ein Beruf und die Gesundheit von einem selbst, sollte jedem dennoch vorgehen.


Sollte diese Diagnose zutreffen, so ist es, meiner kleinen Meinung nach, schon ein Grund die Härtefallregelung in Betracht zu ziehen. Denn man weiss ja nie wie es ausgeht(hoffe natürlich das alles bei Dir, oder wen dies auch betrifft, gut wird). Also es scheint sich hierbei schon um einen wahren Härtefall zu handeln. Und wenn man es mit sich ausmachen kann, würde ich auch diesen beantragen.

Grüße NoGo

StefanLu
24.08.2007, 21:15
Wien 4.3 ist Krebs. Bitte weitere Meinungen.

StefanLu
24.08.2007, 21:24
Hallo!

Also dass soll jetzt nicht böse klingen oder irgendwie anrüchig, doch meiner Meinung nach, sollte man sich bei einer solchen Diagnose über andere Dinge als das Medizinstudium Gedanken machen.
Alles in allem ist auch die Medizin "nur" ein Beruf und die Gesundheit von einem selbst, sollte jedem dennoch vorgehen.


Sollte diese Diagnose zutreffen, so ist es, meiner kleinen Meinung nach, schon ein Grund die Härtefallregelung in Betracht zu ziehen. Denn man weiss ja nie wie es ausgeht(hoffe natürlich das alles bei Dir, oder wen dies auch betrifft, gut wird). Also es scheint sich hierbei schon um einen wahren Härtefall zu handeln. Und wenn man es mit sich ausmachen kann, würde ich auch diesen beantragen.

Grüße NoGo



Wien 4.3 heißt zwar Krebs aber nach der Entfernung ist zu 99 % wieder alles gut. Ab 5.x muss man wohl erst von einer Metastasierung ausgehen.

Die Schnittränder der Histologie waren ja frei.
Unter diesen Aspekten stellt sich schon die Frage des Studiums.

Gruß

bangen
24.08.2007, 21:24
Geht es darum dass jemand mit einer etwas schlechteren Abiturnote ohne Wartezeit einen Studienplatz in Humanmedizin im 1. Semester bekommen möchte??

Ist natürlich eine traurige Sache diese Erkrankung, aber warum man dadurch einen sofortigen Anspruch auf einen Studienplatz haben soll? Man bekommt ja auch nicht andere Dinge geschenkt wegen der Erkrankung, zb. ne Weltreise die man unbedingt noch machen muss.

lost_in_lynch
24.08.2007, 21:33
Geht es darum dass jemand mit einer etwas schlechteren Abiturnote ohne Wartezeit einen Studienplatz in Humanmedizin im 1. Semester bekommen möchte??

Ist natürlich eine traurige Sache diese Erkrankung, aber warum man dadurch einen sofortigen Anspruch auf einen Studienplatz haben soll? Man bekommt ja auch nicht andere Dinge geschenkt wegen der Erkrankung, zb. ne Weltreise die man unbedingt noch machen muss.

mein lieber Herr Gesangsverein. von dir muss nun wirklich nicht das Regelwerk der ZVS abgesegnet werden. Im Übrigen finde ich deine Haltung unfassbar a-sozial. Du bist doch derjenige, der nach einem allergiebedingten Ausscheiden aus dem Studium nun wieder auf einen Platz pocht. warum sollte man dir also entgegenkommen?!
so etwas kann ich wirklich nicht verstehen. :-dagegen

bangen
24.08.2007, 21:45
Das Leben ist kein Ponyhof. Ich fürchte StefanLu macht sich falsche Hoffnungen. Ich könnte mir in meiner Situation auch nicht vorstellen dass für mich ein Härtefallantrag Aussicht auf Erfolg hätte.

Im konkreten Fall des StefanLu ist es auch nicht klar warum er unbedingt Medizin studieren muss. Wenn er begründen kann warum er nur als Arzt leben kann hätte er möglicherweise eine Chance.

Flauscheding
24.08.2007, 22:03
Mein lieber Mann, wenn ich das höre, könnt ich :-kotz .
Ich glaube nicht, dass du, liebe(r) bangen, beurteilen mußt, aus welchem Grunde Stefan studieren möchte. Und deine MEinung diesbzgl. wurde auch nicht erfragt.
Bist DU sicher, dass in der Medizin richtig bist? Wenn mir das hier anhöre, möchte ich das mal stark bezweifeln...

lost_in_lynch
24.08.2007, 22:04
Manchmal frage ich mich ernsthaft, ob du meinst, was du schreibst. im hinblick auf die tätigkeit, die du anstrebst wünschte ich wirklich, dass du nur dumme scherze machst.

bangen
24.08.2007, 22:06
Gibt es nicht jemand der meine Haltung unterstützt? Ich mag hier nicht allein als Buhmann dastehen.

Es wäre aber mal sehr interessant zu erfahren unter welchen Bedingungen Härtefallanträge genehmigt worden sind. Wer weiss etwas darüber? Wird die Quote ausgeschöpft? Ich glaube es gibt da eine Quote.

Das logische Problem dabei für mich ist, wie schon oben erwähnt, wie soll man begründen dass man unbedingt Arzt werden muss? Übernahme der Praxis der Eltern gilt bestimmt nicht als Härtefall.

Da hätte ich ja noch bessere Begründungen mit meinem 3/4 beendetem Studium.

Feuerblick
24.08.2007, 22:13
Es gibt keine Notwendigkeit zu begründen, warum man diesen oder jenen Beruf erlernen bzw. dieses Fach studieren will. Oder hast du damals begründen müssen, warum du Medizin studieren willst und warum du glaubst, dafür geeignet zu sein? Du hast unterbrochen, oder? Vielleicht hätte man dich auch damals nach Motivation und Durchhaltewillen fragen sollen... denn genau das ist ja deine Argumentation... :-nix

jada
24.08.2007, 22:15
Hallo bangen,

vielleicht möchte Stefan als genau den selben Gründen wie du Arzt sein. Und wenn es irgendwelche kleinen Löcher gibt, die ihm einen schnelleren Studiumstart ermöglichen, warum nicht? Wie Stefan seine Lebenszeit verbringen möchte kann dir doch egal sein.

@Stefan:

Leider kenne ich mich nicht mit den Regelungen der ZVS aus. Ich wünsche dir trotzdem alles Gute und einen erfolgreichen Start für dein Medizinstudium. Nehme jede Regelung in Anspruch, wenn sie dir zusteht!

Liebe Grüße

Jada

horsedoc
24.08.2007, 22:22
muss mich hier auch anschliessen: sorry, bangen aber ich glaube auch, dass bei einer maligen Erkrankung eine Verkürzung der Wartezeit gerechtfertigt ist-kann ja keiner sagen ob der Betroffene evtl. doch eine verkürzte Lebenserwartung hat (wollen wir ja alle nicht hoffen)-verglichen mit einer Allergie empfinde ich Krebs als deutlich schlimmer :-meinung

Und @ Threadsteller: Chapeau!!! Trotz so einer Erkrankung ein Studium in Angriff nehmen: meine Hochachtung! Daszeugt IMO von Willen und durchhaltevermögen gepaart mit Optimismus-

Ich wünsche dir von Herzen, dass du das Studium gut meisterst und deine Krankheit besiegst!!!

LG
horsedoc

bangen
24.08.2007, 22:23
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Es gibt keine Notwendigkeit zu begründen, warum man diesen oder jenen Beruf erlernen bzw. dieses Fach studieren will. Oder hast du damals begründen müssen, warum du Medizin studieren willst und warum du glaubst, dafür geeignet zu sein? Du hast unterbrochen, oder? Vielleicht hätte man dich auch damals nach Motivation und Durchhaltewillen fragen sollen... denn genau das ist ja deine Argumentation...
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Wenn Stefan bevorzugt behandelt werden möchte muss er es eben doch begründen. Ich hatte ein sehr gutes Ergebnis im Eignungstest
(1,62 fache Standartabweichung), das war etwas meine Begründung. Ich brauchte nichts zu erklären weil ich ja auch nicht bevorzugt behandelt werden wollte.

lost_in_lynch
24.08.2007, 22:25
Gibt es nicht jemand der meine Haltung unterstützt? Ich mag hier nicht allein als Buhmann dastehen.


Wenn das deine Sorge ist (was doppelt traurig wäre), hilft nur eines: erst denken, dann schreiben.

EDIT: hast du dir eigentlich mal das pdf-dokument M07 der zvs durchgelesen??? Weisst du überhaupt, wie das procedere aussieht? wäre es nicht sinnvoll, eine ahnung zu haben, bevor man derlei tiraden vom stapel lässt?!

nanni83
24.08.2007, 22:26
Also, wie das jetzt genau mit diesem Antrag funktioniert, kann ich leider nicht beantworten, aber ich würde auf jedenfall einen Antrag stellen. Die BEGRÜNDUNG liegt ja auf der Hand. Alles Gute!!!