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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie beschweren bei IMPP wegen Frage



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ChilltMal
22.08.2007, 09:35
Hi
Ich hab mal ne Frage
In diesem Infoheftchen was wir bekommen haben, stand drin, dass man sich beim IMPP melden könnte, wenn man der Meinung ist das eine Aufgabe nicht Korekt ist oder etwas falsch gestellt.
Und wo und wie kann man das machen?

Flauscheding
22.08.2007, 09:49
Schriftlich per Post an die IMPP-Adresse nach Mainz?!
;-)

ChilltMal
22.08.2007, 09:52
Also nix mit email bombardieren?
schade... :-))
Morbus IMPP--> degenerative Erkrankung des ZNS

Flauscheding
22.08.2007, 09:53
Nee, das geht nicht. Aber faxen kannste ;-)

IKEA
22.08.2007, 10:16
um welche Fragen geht es denn genau, wenn ich Fragen darf? Weil hier werden ja ziemlich viele diskutiert

ChilltMal
22.08.2007, 10:30
Die A31 LCAT ( siehe mein Thread dazu)
Außerdem diese dämliche PsychSoz Frage mit der Extinktion, weil für mich hört sich beides plausibel an ( siehe Thread)

Ulle
22.08.2007, 11:41
Müsste nicht erstmal das IMPP seine Lösungen veröffentlichen?

Matthias2007
23.08.2007, 13:49
Nein, wenn das IMPP seine Lösung veröffentlich hat, dann wird nichts mehr geändert.
Im Infoheft steht, dass die "Beschwerden" innerhalb einer Woche nach der Prüfung eingehen müssen.

Ulle
23.08.2007, 14:07
Und das das IMPP nicht so entscheidet, wie man selbst die Frage deutet, erfährt man wie?

Beispiel die Extinktionsfrage: vielleicht denkt das IMPP im Traum nicht dran, Extinktion als Lösung anzuerkennen, sondern hat die Frage mit Entzug positiver Konsequenzen konstruiert.

Flauscheding
23.08.2007, 14:17
Ich habe moich im Frühjahr auf die ML-Ergebnisse berufen, zumindest bei einer Frage. Die wissen schließlich auch, dass ML die Ergebnisse auswertet.
Ich dachte mir halt, lieber einmal zu oft die Pferde scheu machen als einmal zu wenig.

Fino
23.08.2007, 18:58
Hab mal erfolgreich gegen zwei Fragen im 2. Stex Beschwerde eingelegt.
Innerhalb einer bestimmten Frist musst Du Dich schriftlich bei denen melden (hab ich damals als Einschreiben mit Rueckschein getan).
Habe Kopien aus Lehrbuechern mitgeschickt, die meine Antworten stuetzten (hatte schon eine Vorstellung, dass das IMPP meine Antwort als falsch bewerten wuerde).
Hatte die Quellen hier im Forum auch bekanntgegeben, so dass andere sich auch darauf stuetzen konnten - das koennte helfen!

bijou.dx
23.08.2007, 19:48
hat schon wer wegen der aufgabe mit der extinktion ans impp geschrieben? nicht, dass die das einfach so hinnehmen, wenn sich keiner meldet....

Gersig
23.08.2007, 19:51
Das Prozedere zum Fragenrügen gibt es hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=13902)

fusselviech
23.08.2007, 23:47
tja, wie sieht's aus? Hat schon jemand an das impp geschrieben? Und wenn ja, zu welchen Fragen? Gilt hier, je mehr desto besser, oder hat ein Brief die selbe Wirkung wie mehrere?

fusselviech
24.08.2007, 21:18
nanu? ist es für keinen so knapp, dass es sich lohnen würde?

Dr. House
24.08.2007, 22:17
Das weiß man doch noch nicht. Man weiß ja nicht, was das IMPP als richtig wertet.

Wenn ich das richtig verstehe, meint der Anwalt das Fragenrügen hinterher. Nach Veröffentlichung der Ergebnisse, oder?

firas
24.08.2007, 22:19
bin dabei wenn jemand ans impp schreiben will !!

bijou.dx
24.08.2007, 22:45
man muss die fragen beim impp melden, wo man belegen kann, dass es mehrere richtige antworten gibt oder gar keine der gegebenen antworten zutrifft.

wenn die offiziellen ergebnisse bekannt sind, ist dass nicht mehr möglich, egal ob die frage nachweislich falsch ist... wie bei allem muss man auch hier fristen einhalten.

Hoppla-Daisy
24.08.2007, 22:50
Äh, dass Mukoviszidose "salzigen Schweiß" bzw. manchmal sogar regelrecht Salzkrusten verursacht, sollte aber bekannt sein. Und man kann auch durch logisches Denken darauf kommen.

Hab übrigens die beiden Threads mal zusammen gefügt der besseren Übersichtlichkeit wegen.

Dr. House
24.08.2007, 23:17
wenn die offiziellen ergebnisse bekannt sind, ist dass nicht mehr möglich, egal ob die frage nachweislich falsch ist... wie bei allem muss man auch hier fristen einhalten.

Das mußt Du trennen. Einmal gibt es die Einreichung von unklaren Fragen und einmal gibt es den Widerspruch auf den Bescheid. Der Widerspruch auf den Bescheid ist was anderes.