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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann Approbation beantragen?



Brocki
30.08.2007, 09:11
Hi,
Weiß jemand hier, wann man seine Approbation beantragen sollte? Ich mache im Oktober mein Examen und will schnellst möglich danach anfangen zu arbeiten.
Kann man den Antrag schon vor der schriftlichen Prüfung stellen???

Tahel
30.08.2007, 12:21
in Hessen sollte man das frühestens zwei Wochen vor dem Mündlichen machen. Müsstes evtl. einfach mal bei Deinem LPA nachfragen, wie das in Hamburg ist.

docmoechtegern
30.08.2007, 12:30
In Hamburg muss man seine Approbationsurkunde nicht beim LPA beantragen. Da kann man sie auch selbst machen. :-))

Mystice
30.08.2007, 13:05
:-)) :-))

Chaoskätzchen
06.09.2007, 20:57
gleich noch ne frage hinterher..

wie sieht es eigentlich mit diesem ärztlichen attest aus, was man da beilegen muss.. das darf zwar nicht von nem familienangehörigen oder lebensgefährten ausgestellt werden... aber sonst darf das jeder arzt? also.. muss nicht zwingend internist, hausarzt sein?

Medimatze
06.09.2007, 22:30
0815 HA langt...muss halt niedergelassen sein. BA tuts auch...

Chilli
17.09.2007, 10:39
Hallöchen,
ich gehöre eigentlich gar nicht in dieses Forum, aber habe trotzdem mal eine Frage: Man muss ja, wenn man die Approbation beantragt, auch ein Gesundheitszeugnis ablegen... Was genau muss man da vorlegen und wann wird das schwierig mit der Approbation? Ich z.B. trage eine Brille mit Stärke +2.75 dpt... Damit sehe ich natürlich alles perfekt... Wird da auf sowas auch geachtet, also kann man keine Approbation bekommen, bloß weil man schlechte Augen hat(mit Brille dann ja nicht mehr!) oder nen Hüftschiefstand?! Wäre mir neu, aber wollte mal sicher gehen, bevor ich das dann erst nach 12 Semestern feststelle...

Antworten wäre sehr nett...

P.S.: Was passiert eigentlich, wenn man keine Approbation bekommt?

Milkini
17.09.2007, 13:17
Also, bei und (LPA Hannover) musste man einfach nen Vordruck, den man bei Anmeldung zum Examen zugeschickt bekam, zusammen mit allen anderen Unterlagen ans LPA schicken. Drauf stand nur so ungefähr:" Herr/ Frau xy ist für den ärztlichen Beruf geeignet" oder so ähnlich. Das lässt man sich dann einfach vom Hausarzt unterschreiben. Da stehen keinerlei Untersuchungergebnisse drauf! Meine HÄ hat mich nur kurz untersucht (mehr pro forma, um´s evtl bei der Krankenkasse als Vorsorge-U abrechnen zu können), hat sich königlich für mich gefreut, dass das Examen geschafft ist und mir den Wisch mit Vergnügen unterschrieben (by the way, bin auch kurzsichtig, hab Migräne und ne Hüftdysplasie - interssiert keinen für die Approbation!)
Grüße, Milkini

Chilli
17.09.2007, 17:30
Okay, vielen Dank:-) Welche Erfahrungen habt ihr sonst so gemacht? Da muss ich mal mit meinem HA sprechen, der ist nämlich echt schräg drauf^^ Nachher unterschreibt der mir den Wisch aus einer Laune heraus nicht, aber bis dahin vergeht ja noch verdammt viel Zeit... Ist es egal, wer den Wisch unterschreibt oder muss das der Hausarzt machen???

Schöne Grüße und vielen Dank schon einmal... :-blush

test
17.09.2007, 18:03
Ich würd erstmal studieren bevor du dir Gedanken über sowas machst.
Das einzige was eine Approbation gefährden kann sind Vorstrafen und höchstens sehr sehr schwerwiegende Krankheiten v.a. psychische. Du wirst auch die Approbation kriegen, wenn du im Rollstuhl sitzt, keine Zähne hast und nur auf einem Ohr hörst. :-notify

Außerdem gibt es 100 000 andere Ärzte zu denen du sonst noch gehen könntest.

Chilli
21.09.2007, 11:36
Recht hast Du! Man wird sich trotzdem vorher informieren dürfen, denn solche Feststellungen nach 6 Jahren Studium zu machen wäre auch nicht so toll. Aber ich entnehme dem, dass den Wisch jeder Arzt unterschreiben darf :-top

Tjoa, hoffe, dieses Semester anfangen zu können, warte noch auf's AdH:-(

Danke!

test
21.09.2007, 11:42
In Baden-Württemberg soll man den Antrag übrigens 4 WOchen vor dem mündlichen hinschicken, wenn man die Approbation direkt nach der Prüfung haben will.
Der Spaß kostet 200 euro + die Kosten für Führungszeugnis und Beglaubigungen/Kopien. :-kotz