freemind
08.09.2007, 23:20
Hallo liebe Mediziner,
wer kennt sich aus mit Studienplatzklagen im höheren Semester?
ich hatte einen Teilstudienplatz in Leipzig, d.h. wurde vor 1 Jahr nach dem Physikum rausgeschmissen. Da ich keine Lust und Energie mehr habe zu warten möchte ich mich einklagen, schließlich will ich die 4 Semester nicht einfach in den Sand setzen und was anderes anfangen.
Habe mich schon ein wenig mit dem Thema beschäftigt, allerdings hauptsächlich Infos zu einer Klage für's 1.Semeser gefunden.
Dort muss man ja anscheinend außer der zvs-bewerbung eine formlose Direktbewerbung an der jeweiligen Uni auf einen Platz außerhalb der Kapazität machen um dann gegen die Ablehnung dieser Direktbewerbung Widerspruch einlegen zu können.
Wie ist das bei einer Bewerbung für's 5. Semester?
Ich habe mich ja schon ganz normal an jeder Uni direkt beworben, allerdings nicht auf Plätze außerhalb der Kapazität sondern ganz normal... müsste ich mich da jetzt nochmal bei allen Unis formlos auf einen Platz außerhalb der Kapazität bewerben damit ein Widerspruch bzw. Klage gegen die Ablehnung erfolgen kann oder kann der Widerspruch auch auf die Ablehnung der "normalen" Bewerbung erfolgen und wenn ja was ist wenn einige Unis keine Ablehnung verschicken sondern mich nur im Falle einer Zusage informieren -> wie lege ich dann Widerspruch gegen eine Ablehnung ein die ich nicht schriftlich habe bzw. die evtl. noch gar nicht erfolgt ist ?
Wäre super nett wenn da irgendjemand Erfahrungen damit hat und mir diese mitteilen könnte !!!
Vielen Dank im voraus!!!
vg
freemind
(p.s. bitte keine Kommentare wie "ich hab zwar schon meinen Medizin-Studienplatz aber ich finde ihr Einkläger seit die größten Egoisten und wegen euch ist das Medizinstudium so überfüllt"... mein Tipp: entspannt euch und esst nen Keks :-keks )
wer kennt sich aus mit Studienplatzklagen im höheren Semester?
ich hatte einen Teilstudienplatz in Leipzig, d.h. wurde vor 1 Jahr nach dem Physikum rausgeschmissen. Da ich keine Lust und Energie mehr habe zu warten möchte ich mich einklagen, schließlich will ich die 4 Semester nicht einfach in den Sand setzen und was anderes anfangen.
Habe mich schon ein wenig mit dem Thema beschäftigt, allerdings hauptsächlich Infos zu einer Klage für's 1.Semeser gefunden.
Dort muss man ja anscheinend außer der zvs-bewerbung eine formlose Direktbewerbung an der jeweiligen Uni auf einen Platz außerhalb der Kapazität machen um dann gegen die Ablehnung dieser Direktbewerbung Widerspruch einlegen zu können.
Wie ist das bei einer Bewerbung für's 5. Semester?
Ich habe mich ja schon ganz normal an jeder Uni direkt beworben, allerdings nicht auf Plätze außerhalb der Kapazität sondern ganz normal... müsste ich mich da jetzt nochmal bei allen Unis formlos auf einen Platz außerhalb der Kapazität bewerben damit ein Widerspruch bzw. Klage gegen die Ablehnung erfolgen kann oder kann der Widerspruch auch auf die Ablehnung der "normalen" Bewerbung erfolgen und wenn ja was ist wenn einige Unis keine Ablehnung verschicken sondern mich nur im Falle einer Zusage informieren -> wie lege ich dann Widerspruch gegen eine Ablehnung ein die ich nicht schriftlich habe bzw. die evtl. noch gar nicht erfolgt ist ?
Wäre super nett wenn da irgendjemand Erfahrungen damit hat und mir diese mitteilen könnte !!!
Vielen Dank im voraus!!!
vg
freemind
(p.s. bitte keine Kommentare wie "ich hab zwar schon meinen Medizin-Studienplatz aber ich finde ihr Einkläger seit die größten Egoisten und wegen euch ist das Medizinstudium so überfüllt"... mein Tipp: entspannt euch und esst nen Keks :-keks )