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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studienplatzklage 5.Semester



freemind
08.09.2007, 23:20
Hallo liebe Mediziner,

wer kennt sich aus mit Studienplatzklagen im höheren Semester?
ich hatte einen Teilstudienplatz in Leipzig, d.h. wurde vor 1 Jahr nach dem Physikum rausgeschmissen. Da ich keine Lust und Energie mehr habe zu warten möchte ich mich einklagen, schließlich will ich die 4 Semester nicht einfach in den Sand setzen und was anderes anfangen.
Habe mich schon ein wenig mit dem Thema beschäftigt, allerdings hauptsächlich Infos zu einer Klage für's 1.Semeser gefunden.
Dort muss man ja anscheinend außer der zvs-bewerbung eine formlose Direktbewerbung an der jeweiligen Uni auf einen Platz außerhalb der Kapazität machen um dann gegen die Ablehnung dieser Direktbewerbung Widerspruch einlegen zu können.

Wie ist das bei einer Bewerbung für's 5. Semester?
Ich habe mich ja schon ganz normal an jeder Uni direkt beworben, allerdings nicht auf Plätze außerhalb der Kapazität sondern ganz normal... müsste ich mich da jetzt nochmal bei allen Unis formlos auf einen Platz außerhalb der Kapazität bewerben damit ein Widerspruch bzw. Klage gegen die Ablehnung erfolgen kann oder kann der Widerspruch auch auf die Ablehnung der "normalen" Bewerbung erfolgen und wenn ja was ist wenn einige Unis keine Ablehnung verschicken sondern mich nur im Falle einer Zusage informieren -> wie lege ich dann Widerspruch gegen eine Ablehnung ein die ich nicht schriftlich habe bzw. die evtl. noch gar nicht erfolgt ist ?

Wäre super nett wenn da irgendjemand Erfahrungen damit hat und mir diese mitteilen könnte !!!
Vielen Dank im voraus!!!

vg
freemind

(p.s. bitte keine Kommentare wie "ich hab zwar schon meinen Medizin-Studienplatz aber ich finde ihr Einkläger seit die größten Egoisten und wegen euch ist das Medizinstudium so überfüllt"... mein Tipp: entspannt euch und esst nen Keks :-keks )

Doctöse
08.09.2007, 23:52
Hi,

Dann bist du also einer von den Pechpilzen, die nach dem Teilplatz nirgends untergekommen sind.

Hast du dich auch mit einer Meldebescheinigung an den zutreffenden Unis (die, die deinem Heimatort am nähsten sind) beworben? In NRW z.B. wird auf diese Bescheinigung Wert gelegt und man wird vorgezogen.

Ansonsten kannst du dich bei den unter Klägern gehandelten Anwälten auch nach einer Klage fürs 1. klinische erkundigen. Oder schau mal hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=34351&page=4&pp=10&highlight=fortsetzung) . Ist zwar im Ungarn-Forum, aber da gibts auch immer mal wieder welche, die berichten, dass sie selber oder Bekannte sich in die Klinik in D eingeklagt haben bzw. das vorhatten. Die können dir sicher auch einen Anwalt nennen.

Vielleicht meldet sich hier mal noch jemand, der mehr weiss :-)

freemind
09.09.2007, 00:14
ja, also mit der Meldebescheinigung da war ich leider so doof und habe bei der Uni nachgefragt ob das einen Vorteil bringt, die haben dann erst mit einer völlig irrelevanten Information geantwortet und bei weiterem nachfragen meinte der Leiter des Studsek ich sei "Quereinsteiger weitere Kriterien seien nicht relevant", sodass ich dummerweise keine Meldebescheinigung mitgeschickt habe...das war wohl ein sehr leichtsinniger Fehler...

das mit dem Anwalt ist sicherlich eine Möglichkeit, ich bin momentan nur dabei rauszufinden ob man den Anwalt tatsächlich benötigt oder ob man das mit ein bisschen Recherchieren nicht auch selbst hinbekommt, denn so ein Anwalt ist ja nicht ganz billig, v.a. wenn man mehrere Unis verklagen will...