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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wiederspruch IMPP-Ergebnisse / Nachteilsausgleich



Chris_84
10.09.2007, 23:16
Hallo!

Eine Frage:
Ich habe im Physikum incl. der Frage welche aus der Wertung genommen wurde 249 Punkte.
Unter "normalen" Umsänten wäre das eine 2. Wird allerdings die Frage mit mehreren Antwortmöglichkeiten gewertet verschieben sich die Notengrenzen um 1 Punkt auf 250.

Allerdings stellt dies in meinen Augen doch einen Nachtei dar, da ich, wenn ich eine andere Frage richtig und die genannte falsch beantwortet hätte trotz gleicher Leistung eine bessere Note bekommen hätte. Somit ist die Frage wo mehrere Lösungen anerkannt sind ja "schwächer" gewichtet als eine andere Frage (was meiner Meinung nach trotz meherer Lösungsmöglichkeiten keine Rolle spielt)

Wie seht ihr das? Kann man da beim IMPP noch Wiederspruch einlegen? Habe ja noch keinen ofiziellen Brief nur die Info aus dem Internet.

Danke!

Gruss
Christian

Ulle
11.09.2007, 00:59
Der Nachteilsausgleich soll doch nur verhindern, dass man durch das Streichen einer konkreten Frage einen Nachteil erfährt. Egal, ob die gestrichene Frage gewertet wird oder nicht, Du hättest eine 3. Also kann man doch nicht sagen, dass Du durch die Streichung einen Nachteil erfahren hast?

Chris_84
11.09.2007, 07:35
Ja ich habe keinen Nachteil dadurch, dass die Frage gestrichen wurde.
Aber ich habe genauso viel gewusst wie andere mit der gleichen Punktzahl aber eine schlechtere Note, da es ja im Endeffekt ja egal ist welche Aufgabe ich richtig beantworte.

Bensona!
11.09.2007, 08:21
Hab das selbe Problem :D

ChilltMal
11.09.2007, 08:32
Ja ich habe keinen Nachteil dadurch, dass die Frage gestrichen wurde.
Aber ich habe genauso viel gewusst wie andere mit der gleichen Punktzahl aber eine schlechtere Note, da es ja im Endeffekt ja egal ist welche Aufgabe ich richtig beantworte.
DIe anderen die 249 Punkte haben und eine 2 haben diese Punkte in Relation dazu, das sie nur 319 Fragen hatten die Punktzahl zu erreichen. Du hattest 320.

Bei beiden Varianten ( 249/319 ) und (250/320) kommt man über 78 %, was die Grenzen für eine 2 ist. Bei deiner Kombo ( 249/320) kommt man auf unter 78 %
Daher in der Relation gesehn ist es kein Nachteil

Chris_84
11.09.2007, 09:48
Hallo!

Ja, das habe ich schon kapiert, dass es in Relation zu sehen ist.

Aber: Jeder hat 320 Aufgaben bekommen die er beantworten soll. Dabei sind alle Aufgaben gleich gewichtet.

Es haben 2 Leute 249/320 Aufgaben richtig beantwortet. Nun wird aber im nachhinein entschieden, dass die 249 beantworteten Aufgaben von Person A besser sind als die 249 Aufgaben von Person B. Einmal reicht es für eine 2, einmal nicht.

Meiner Meinung nach kann nicht im nachhinein eine Aufgabe als "weniger wichtig" eingestuft werden, was ja offensichtlich passiert ist.

Gruss
Christian

Ulle
11.09.2007, 09:52
Naja, wenn die Frage halt einfach nicht korrekt war und der eine sie deswegen nicht lösen konnte, der andere aber damit offensichtlich kein Problem hatte, da er sie dennoch richtig lösen konnte?

Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Frage nicht auch schon von Gerichten geklärt wurde, das Physikum findet ja nicht zum ersten Mal in dieser Form statt. Aber einen Einspruch kannst Du immer einlegen, nur wird er wohl nicht helfen.

goeme
11.09.2007, 09:54
sie wird nicht als weniger wichtig eingestuft, sondern als nicht beantwortbar!

de facto hast du 248 von 319 beantwortet oder 249 von 320. da eine aufgabe aber als nicht beantwortbar gewertet wird, haben alle nur noch 319 aufgaben zu lösen. nun kann es passieren, dass dadurch das diese aufgabe rausgenommen wurde jemanden ein nachteil entsteht. dir ist keienr entstanden, da du von 320 aufgaben 250 für eine 2 hättest lösen müssen, war aber nicht der fall!

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11.09.2007, 10:55
Hast du keine anderen Sorgen?
Für andere User hier geht es um bestehen oder nicht, das ist Verhöhnung für selbige.

Man kann gegen alles Einspruch erheben, auch gegen Maschendrahtzäune...

goeme
11.09.2007, 11:54
Man kann gegen alles Einspruch erheben, auch gegen Maschendrahtzäune...


damit wird man sogar noch reich...

jojoxyz
11.09.2007, 12:27
Also langsam finde ich es etwas ungerecht, wie hier zum Teil mit Leuten umgegangen wird, die die Prüfungen offenbar bestanden haben.
Sicherlich kann ich den Ärger und die Wut verstehen, wenn es nach dem ganzen Stress trotzdem nicht gereicht hat, aber das gibt ihnen nicht das Recht, sich über Leute, die bestanden haben, und auch mal eine Frage haben zu Notengrenzen oder ähnlichem haben, aufzuregen. Diese Prüflinge hatten den gleichen Stress und haben das gleiche Recht, in diesem Forum Fragen stellen zu dürfen.

gjmgdk
11.09.2007, 12:30
moment mal, ich finde schon, dass man so eine frage diskutieren kann, das hat mit durchfallern gar nichts zu tun. und wenn man eben nicht durchgefallen ist, hat man halt ev. dieses problem. nur weils nicht so schwerwiegend ist, kann mans trotzdem ansprechen.
außerdem ist das schon ärgerlich, wegen einer frage eine note schlechter zu sein.
ich bin für abstufen bei der benotung.

gjmgdk
11.09.2007, 12:32
oh, zu spät.
und der ist noch nicht mal durchgefallen. rächer der armen, die es nicht geschafft haben.

Chris_84
11.09.2007, 17:34
Hast du keine anderen Sorgen?
Für andere User hier geht es um bestehen oder nicht, das ist Verhöhnung für selbige.

Man kann gegen alles Einspruch erheben, auch gegen Maschendrahtzäune...

Hallo!

Also wie meine Vorredner schon gesagt haben: Nein, ich habe keine anderen Sorgen. Nur weil ich nicht durgefallen bin kann ich mir ja trotzdem um meine Note gedanken machen, oder?

Das ändert bei denen die durchgefallen sind auch nichts. Natürlich ist es ein grösseres Problem ob du bestanden hast oder nicht, aber auch da gibt es schlimmeres. (Wie kannst du du diejenigen verhöhnen, die zum 3. mal durchfallen wenn du erst einmal durchgefallen bist??)

Gruss

eliasleaven
12.09.2007, 11:09
Hast du keine anderen Sorgen?
Für andere User hier geht es um bestehen oder nicht, das ist Verhöhnung für selbige.

Man kann gegen alles Einspruch erheben, auch gegen Maschendrahtzäune...

Muss meinen Vorrednern ebenfalls zustimmen. Bei mir fehlt auch dieser eine dämliche Punkt zu einer Zwei.
Für die Leute, die es nicht geschafft haben tut es mir leid, aber wieso hat keiner mit mir Mitleid, die ich dann noch ein paar Jahre Schulden über den StudiKredit anhäufen muss, weil ein dämlicher Punkt mir die Note verhunzt für ein eventuelles Stipendium.
:-???

Arme Durchfaller, böse Besteher - oder wie soll man das verstehen?

goeme
12.09.2007, 11:25
Arme Durchfaller, böse Besteher - oder wie soll man das verstehen?

ich denke nicht das er es so gemeint hat, sondern ihm lediglich gegen den strich ging, dass jemand der ansicht is, er müsse für etwas klagen, was eigentlich glasklar ist und außer den anwälten niemanden was bringen wird.

zudem müsst ihr euch mal klar machen, dass es nie und nimmer an genau der einen frage gehangen hat, sondern ihr viele andere fragen die glasklar formuliert waren nicht richtig beantwortet habt um die nächste notengrenze zu erreichen.

sicher isses sch... wenn es ein punkt ist der zum möglichen SK fehlt.
der punkt liegt aber sicher nicht in frage 128 begraben.

das ich es genauso unschön finde wie das jemand durchfällt, zumindest wenn es net zum 3. mal ist steht außer frage.
aber head up high, für irgendwas im leben wird auch dieser eine fehlende punkt nützlich sein...

Chris_84
12.09.2007, 18:54
ich denke nicht das er es so gemeint hat, sondern ihm lediglich gegen den strich ging, dass jemand der ansicht is, er müsse für etwas klagen, was eigentlich glasklar ist und außer den anwälten niemanden was bringen wird.



also ich habe nicht behauptet, dass ich wegen diesem Punkt klagen will sondern wollte eure Meinung hören, ob es rechtlich zulässig ist, im Nachhinein zu entscheiden, dass eine Frage "weniger Wert" ist als eine andere. Und ob es sich evtl. lohnt gegen soetwas Wiederspruch einzulegen.

Und wegen der 3 geht für mich weder die Welt unter noch bin ich damit todunglücklich. Mit der 3 bin ich zufrieden aber natürlich würde ich mich über eine 2 noch mehr freuen. Und wenn es nichtmal an einem kompletten Punkt hängt sondern daran, dass ich "die falsche Frage richtig beantwortet habe" mache ich mir natürlcih Gedanken ob sich an der 3 noch was ändern lässt.

Ach ja: mir ist auch bewusst, dass ich noch viele andere Aufgaben falsch hab und dass es halt Notengrenzen gibt... ändert aber nichts.

Gruss

macuser
12.09.2007, 19:00
also ich habe nicht behauptet, dass ich wegen diesem Punkt klagen will sondern wollte eure Meinung hören, ob es rechtlich zulässig ist, im Nachhinein zu entscheiden, dass eine Frage "weniger Wert" ist als eine andere. Und ob es sich evtl. lohnt gegen soetwas Wiederspruch einzulegen.
Gruss

Widerspruch!

Chris_84
12.09.2007, 20:44
:-blush ups....

goeme
12.09.2007, 20:55
und mit dieser frage entsteht eine andere notengrenze, somit wärst du auch MIT der frage nicht auf eine 2 gekommen!

rechtlich zulässig ist es, eine klage wird keine aussicht auf erfolg haben!