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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AVR - Was verdient man wirklich?



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Michi5880
20.09.2007, 23:08
Hi zusammen,

wollte mal fragen, was man letztlich als 27-jähriger nicht verheirateter Assistenzarzt ohne Kinder im Monat netto rausbekommt (ohne Dienste). Blick nämlich beim AVR nicht so richtig durch mit den ganzen Zuschlägen. Finde den TV-Ä da übersichtlicher. Hab schon die Suche bemüht, bin aber nicht so recht fündig geworden.

Für Hilfe bin ich euch echt dankbar.

Christoph_A
21.09.2007, 13:26
Is prinzipiell ganz einfach.
Als Anfangsassi bekommst Du, da ja das Lebensalter gottseidank nimmer zählt ( sonst würden die, die schnell studiert haben, ja immer benachteiligt ) sondern das Dienstalter, für die ersten beiden Berufsjahre 3497 Euro brutto im Monat, nach zwei Jahren dann 3797 Euro brutto. Zuschläge richten sich nach Deiner Dienststufe und - Belastung und nach dem jeweiligen Haus. Wenn Du noch Fragen hast, schick mir ne pn, arbeite seit 2,5 Jahren an nem kirchlichen Haus.

ehem-user-15-05-2019-1059
25.09.2007, 19:55
Hab zur Zeit das gleiche Problem, wechsel von der Uni ins kirchliche Haus, was nach BAT bezahlt. Jetzt hab ich mal geguckt, was man als Anfangsgehalt ohne Dienste bekommt- Brutto wäre ich (bei TAbellen irgendwo von 2004) auf gerade mal etwa 3100 brutto gekommen (sofort vor dem Chef auf die Knie...)
Ist das, was du geschrieben hast, irgendwo nachzulesen? Werde unter BAT/BL IIa eingruppiert
Und ist dann dieser Ortszuschlag schon drin (gibt es den überhaupt noch?)?
Keine Ahnung- wirklich Infos gibts fast nur zum TV Ä

DANKE :-nix

Michi5880
25.09.2007, 20:27
Nach ausgiebiger Recherche weiß ich jetzt genaueres:

Christoph_A arbeitet in Bayern und wird dort nach dem seit August geltenden neuen AVR-Diakonie bezahlt. Der gilt im Moment nur in Bayern und nur im Bereich der Diakonie. Der Ortszuschlag ist dort in einer Übergangsregelung abgeschafft und das Grundgehalt mit Steigerungen bis 2015 festgeschrieben.

siehe dazu: http://www.vkm-bayern.de/dateien/AVR-Bayern.pdf

Die oben genannten Zahlen stimmen damit überein.

Ich will aber nun in Rheinland-Pfalz in einem katholischen KH anfangen, indem aber noch der alte AVR-Caritas gilt. Alles wie gehabt: Grundvergütung, Ortszuschlag, Sonderzulage. Der neue AVR-Caritas (http://www.avrneu.de/views/Welcome.aspx) ist in Bearbeitung und soll angeblich bis Januar 2008 fertig sein. Ob das hinhaut und wie er genau aussehen wird, weiß noch keiner.

Der alte AVR in seiner aktuell geltenden Form: http://www.diag-mav.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm

Meine Rechnung sieht dann für das Gehalt ohne Dienste im Moment so aus:

- 27 Jahre, ledig keine Kinder
- Grundvergütunggruppe 2 für Ärzte mit Grundvergütungsätzen in Stufe 2 (in meinem Fall, Alter 27... bei 29 Stufe 3, bei 31 Stufe 4, usw.)
- Ortszuschlag in Stufe 1 für unverheiratet und kinderlos
- Sonderzulage entsprechend der Grundvergütungsstufe

macht dann:

2400,08 € + 565,28 € + 114,60 € = 3079,96 € Brutto Grundgehalt

Ist echt nicht soviel im Vergleich zu Unikliniken oder anderen kommunalen Häusern. Doof ist auf jeden Fall auch noch die Bindung ans Alter, die aber im neuen AVR wegfallen dürfte.

Hoffe ich konnte helfen.

Grombühlerin
29.09.2007, 16:16
vielen Dank für die Links (auch wenn ich ehrlich gesagt nicht ganz durchsteige, was da jetzt für mich gilt..)

Weiß einer, was man in Bayern an einem kirchlichen Haus welches nichts mit der Diakonie zu tun hat verdient? Gilt da dann der alte AVR?

Un was hat das mit dem Alter zu tun? (bin leider schon Ü-30) Was kann man da pro Jahr dazu rechnen?

Vielen Dank!

Michi5880
29.09.2007, 16:24
Hi,

sag mal genau wie alt du bist, ob verheiratet oder nicht und wann du angefangen hast... dann kann ich dirs erklären, blicke mittlerweile durch.

Es gilt der AVR in seiner ursprünglichen, aktuell geltenden Form, solange die in Arbeit befindliche Version noch nicht fertig und angenommen ist.

Grombühlerin
29.09.2007, 16:37
Ok: bin 31, arbeite seit 2 Monaten in einem kommunalen Haus mit "normalem" Tarif, überlege, in einigen Monaten in ein kirchliches Haus zu wechseln (dann immer noch 31 und weniger als ein Jahr Berufserfahrung).

Außerdem gibt es auch Heiratspläne, allerdings erst für die Zeit nach dem Wechsel, so dass mich beide Fälle interessieren würden!

Und wenn dann der neue AVR kommt, gilt dann der dann für alle oder nur für die, die dann neu eingestellt werden?

Vielen Dank!

Michi5880
29.09.2007, 16:47
Grundgehalt in Stufe 4 (31 Jahre): 2722,02 €
Ortszuschlag West: 565,68 € (nicht verheiratet, keine Kinder = Stufe 1) bzw. 672,18 € (verheiratet, keine Kinder = Stufe 2)
Zulage: 114,60 €

Macht dann: 3402,30 € bzw. 3508,80 €

Dazu kommen dann noch Geld für Dienste und jeweils Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld!


Denke, dass der neue AVR dann für alle Geld und nicht nur für die Neueinstellungen. Wird dadurch ja finanzielle Verbesserungen geben.

Hoffe ich konnte helfen.

Grombühlerin
29.09.2007, 16:52
boah, das ist ja mehr als ich dachte!!

Merci vielmal!

Brocki
09.10.2007, 14:31
Woher weiß man, welcher AVR an den kirchlichen Häusern in Hamburg gilt? Alt oder Neu?
Wieviel würde ich als unverheirateter 26jähriger Berufseinsteiger bekommen. Ich schaue echt nicht mehr durch...

Michi5880
09.10.2007, 14:39
Die neue AVR gibts ja noch nicht, zumindest im Caritas-Bereich (katholische Häuser). Welcher Konfession ist das Haus denn zugehörig. Wenn es katholisch ist, kann ich dir weiterhelfen..., den da gilt noch AVR-alt.

Brocki
09.10.2007, 15:01
Ich beziehe mich auf das Albertinen Krankenhaus der Diakonie.
Soweit ich jetzt auf den Marburger-Bund Seiten erfahren konnte, gilt bundesweit für kirchliche Häuser seit dem 01.07. der AVR DW EKD.
Habe im Netz auch ein pdf der Diakonie gefunden. Demnach verdient ein Arzt im 1. Jahr ca. 3600 EUR. Das kann doch gar nicht sein oder? Das Pamflet hat ne Länge von 163 Seiten und ich steige da echt nicht durch...

Vieleicht wird ein anderer schlau raus:
www.diakonie.de/downloads/avr-dwekd-aktuell20070701.pdf

Michi5880
09.10.2007, 15:14
Ich hab mal reingeschaut...

Kann deine Zahlen schon nachvollziehen, allerdings erklärt sich mir der Unterschied zwischen Anlage2 und Anlage3 (2007) noch nicht so ganz. Das wären 400 Euro Unterschied. Wird sicherlich eine Übergangsregelung sein...

Brocki
09.10.2007, 16:37
Du hast Recht. Und ich fürchte, das die 3218,10 EUR als Bruttogehalt für alle Ärzte im Berufseinstieg ab 01.07. dieses Jahres gilt. Falls ja würden das über 200 EUR weniger als in den ehem. komunalen Häusern in Hamburg sein. Dort greift nämlich der Tarif vom Marburger Bund.
Ich finde es wirklich unglaublich, mit welcher Abzocke man sich in Deutschland herumplagen muß. Bei so einem Bruttogehalt kommt man Netto zuzüglich Dienste vieleicht auf gute 2000 EUR. Wofür habe ich bitte 6 Jahre studiert...

SchwesterStefanie
09.10.2007, 17:46
deleted

Brocki
09.10.2007, 18:38
Bin durch diesen Artikel darauf aufmerksam geworden:

Auszug vom Marburger Bund (http://www.marburger-bund.de/marburgerbund/landesverbaende/lv_nrw-rlp/aktuelles/texte2007/August/Diakonie.php)

In der Presse liest man kaum etwas über die Misere in den kirchlichen Häusern. Die Unikliniken und auch die komunalen Häuser haben mittlerweile bundesweit Verträge in Anlehung an den Marburger Bund geschlossen. Was aber niemand weiß, ist das die kirchlichen Häuser gar nicht an Gehaltserhöhungen denken, sondern sogar noch 15% abziehen. Das ist eine ganz große Sauerei. :-meinung

astrophys
09.10.2007, 19:35
@Brocki: musst du denn bei einem kirchlichen KH anfangen falls dich die Bezüge so sehr stören? Und wenn ja, warum?

Brocki
09.10.2007, 20:05
@Brocki: musst du denn bei einem kirchlichen KH anfangen falls dich die Bezüge so sehr stören? Und wenn ja, warum?

Ganz so ist es nun auch nicht. Wenn die Ausbildung und das Haus sonst gut sind, würde ich wohl auch für weniger Geld dort anfangen.
Ich finde es nur schade, welche Strategie die kirchlichen Häuser an den Tag legen.

anba
10.10.2007, 07:01
Ich will mich in diese Diskussion nicht weiter einmischen, sondern nur eine kleine Anmerkung machen:

Man darf beim Vergleichen der Tarife nicht nur die Monatsgehälter vergleichen, sondern muss auch die berücksichtigen, dass sich die Diakonietarife anscheinend auf 38,5 h/Woche beziehen, während die TV-Ä des MB teilweise für höhere Stundenzahlen gelten.

Außerdem steht da noch was von Kinderzulagen. Hab das aber nur kurz überflogen. Ist wirklich eine Zumutung, ein 163 Seiten langes Dokument ohne Inhaltsverzeichnis zu verfassen.

Pokal
01.11.2007, 22:00
Einfach nach AVR-Bayern googeln, gilt für Bayern und auch sonstwo bei AVR neu im evangelischen Haus. Plus 80% Weihnachtsgeld. Ich finde, hält dem Vergleich stand.