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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Studienplatzreservierung" - Was beachten?



Hardyle
27.09.2007, 17:51
Muss mal einen neuen Beitrag aufmachen, da ich nichts ganz passendes gefunden habe ...

Folgendes:
Hab zum kommenden WS einen Studienplatz an der Uni Ulm (mein Wunschort) erhalten, mache aber derzeit ein FSJ, das ich nicht abbrechen möchte und möchte daher meinen Studienplatz reservieren lassen.

Auch wenn jetzt wieder viele sagen werden, die könnte sich ja mal selbst informieren (auf der ZVS-Seite hab ich auch außer den Gesetzestexten noch nicht all zu viel gefunden) ... ich frag trotzdem mal nach:

Gibt es irgendetwas, das ich beachten sollte?
Und wie gehe ich am besten vor?

Habe gehört, dass mir der Platz in Ulm (da ich ihn im AdH bekommen habe) zu rund 99 % (lol) sicher ist. Aber ich denke auch mit meinen Voraussetzungen würde es mir nächstes Jahr wieder reichen dort einen Platz zu bekommen!

Für ein paar hilfreiche Antworten wär ich echt dankbar! :-top

lululu
27.09.2007, 19:13
frag ich mich auch.. mach grad zivi, und laut zvs muss ich denen jetz NICHTS antworten, mich bei der wiederbewerbung aber an ein paar formale sachen halten (die uni an OP1 setzen & dienst geleistet angeben). right?

thinker
27.09.2007, 19:20
Hey,

meines Wissens muss man nichts machen aber eben bestimmte Dinge bei der nächsten Bewerbung beachten....

Aber was ich sagen wollte: Der Platz an einer bestimmten Uni ist dir nicht sicher, sondern nur ein Studienplatz allgemein. So hatte ich das immer verstanden.

THawk
27.09.2007, 19:43
Wichtig ist höchstens den jetzigen Zulassungsbescheid aufzubewahren, der war zumindest zu meinen Zeiten bei der zweiten Bewerbung mit einzureichen.

Die "Ortssicherheit" hat sich glaub ich mit Einführung des AdH geändert (@thinker).

thinker
27.09.2007, 19:47
Ja, scheint wirklich so zu sein...

zvs.de sagt: http://193.159.218.53/antragstellung/hinweiseza/zuldienst.htm

Hardyle
27.09.2007, 20:28
Regelung für Bewerberinnen und Bewerber, die im Auswahlverfahren der Hochschulen zugelassen worden sind. (nur für bundesweit von der ZVS zu vergebenden Studiengänge) Erfolgte die Zulassung während des Dienstes im Auswahlverfahren der Hochschulen und möchten Sie Ihr Studium an derselben Hochschule aufnehmen, müssen Sie den Ort der früheren Zulassung in die Ortsleiste 2.16 Feld "1. Studienort" eintragen. Sie erhalten dann einen Studienplatz an derselben Hochschule, an der Sie bereits während Ihres Dienstes zugelassen wurden. Das ist das was ich gesucht habe ... sieht also so aus, dass wenn ich dann Ulm in der AdH-Liste auf 1 setze und sonst nirgends etwas angebe mir Ulm auf alle Fälle sicher ist!

@thinker: Danke für den Link! Hast du das über die SuFu gefunden? Ich hab das nämlich auf der Seite irgendwie nicht entdeckt!

@Lululu: Wo hast du einen Platz bekommen?

thinker
27.09.2007, 20:34
Jep, hab ich ;)

Hardyle
27.09.2007, 21:58
Hab die SuFu irgendwie nicht gefunden ... :-oopss

thinker
27.09.2007, 22:40
Das linke Symbol unter "Downloads" im Menü...hehe

Hardyle
28.09.2007, 10:21
Das hat mir heute die ZVS noch zugeschickt:


"Dienstleistende beachten bitte: Wer seinen Studienplatz wegen der Ableistung eines Dienstes* nicht hat annehmen können, hat bei einer erneuten Bewerbung (bei Dienstende oder kurz danach) Anspruch darauf, erneut zugelassen zu werden, selbst wenn sich die Auswahlgrenzen inzwischen verschärft haben sollten. Dienstleistende sollten sich daher auch während ihrer Dienstzeit um den gewünschten Studienplatz bewerben. Das Merkblatt M 6 (erhältlich über die Internetseite der ZVS unter "Download") informiert darüber, wie eine Zulassung, die bei Dienstbeginn oder während des Dienstes erfolgte, bei Dienstende erneut realisiert wird und was bei der Antragstellung zu beachten ist. Wichtig ist zu wissen, dass der Anspruch auf erneute Zulassung nicht "automatisch" gewährt wird, sondern bis spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende im Antrag geltend gemacht werden muss.

* (Dienst bei der Bundeswehr, Zivildienst, freiwilliges. soziales / ökologisches Jahr, europäischer Freiwilligendienst, Dienst als Entwicklungshelfer, Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer / eines pflegebedürftigen Angehörigen)


Was bei der Antragstellung zu beachten ist, damit der Anspruch auf erneute
Zulassung verwirklicht werden kann:

1) In das Feld 5.5. des Antragsformulars muss eine "1" eingetragen sein.
Hierdurch wird der Antrag auf erneute Zulassung gestellt.

2) Die Ableistung des Dienstes muss durch geeignete Nachweise belegt sein
(z. B. Wehrdienstbescheinigung der Bundeswehr, Zivildienstbescheinigung des
Bundesamtes für den Zivildienst - entweder durch Bescheinigungen im
Original oder als beglaubigte Kopie). Dauert der Dienst im Zeitpunkt der
Bewerbung noch an, genügt es, wenn er (bei einer Bewerbung zum
Sommersemester) bis zum 30.04. oder (bei einer Bewerbung zum Wintersemester) bis zum 31.10. (Nachweis!) endet. In diesem Fall ist neben der vorläufigen Dienstzeitbescheinigung der Einberufungsbescheid o. ä. erforderlich.

3) Die frühere Zulassung ist nachzuweisen durch den ZVS- Bescheid in
einfacher Kopie bzw. durch den Bescheid der Hochschule in beglaubigter
Kopie.

4) Nach dem (offiziellen) Dienstende liegen (einschließlich des aktuellen
Bewerbungstermins) nicht mehr als zwei Bewerbungstermine (15.01. für eine
Bewerbung zum Sommersemester, 15.07. für eine Bewerbung zum Wintersemester).

Wer bis einschließlich Sommersemester 2005 von der ZVS zugelassen worden war und wieder an dieselbe Hochschule gelangen möchte, nennt diese Hochschule in der Zeile "Studienorte für die Quote nach Wartezeit....", als ersten Studienortwunsch und stellt zusätzlich einen sog. Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches (Sonderantrag "A").


Der Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches für die Hochschule, an der die Zulassung während des Dienstes erfolgt war, wird wie folgt gestellt:

1) Dieser Studienort wird im Antrag als erster Hochschulwunsch genannt, und
zwar

in Zeile 2.14 in das Feld "1. Studienort", wenn die frühere
Zulassung in der sog. Abiturbestenquote erfolgte,
in Zeile 2.15 in das Feld "1. Studienort", wenn die frühere Zulassung in der
sog. Wartezeitquote erfolgte,
in Zeile 2.16 in das Feld "1. Studienort", wenn die frühere Zulassung im
Auswahlverfahren der Hochschulen erfolgte,

2) Ferner wird der Studienort im Abschnitt "7 Ortsantrag A" (im Antrag
unten) noch einmal eingetragen.

3) Die frühere Zulassung wird nachgewiesen durch den ZVS- Bescheid in
einfacher Kopie bzw. durch den Bescheid der Hochschule in beglaubigter
Kopie.

Dienstleistende, die sich während ihres Dienstes in einem Studiengang
mehrmals mit Erfolg beworben haben, können diesen Antrag nur für die
Hochschule stellen, für die sie zuerst zugelassen wurden."

paul_the_bassplayer
28.09.2007, 15:53
hab heute bei der ZVS angerufen und ist so, wie bereits geschrieben wurde. ich finde es gerade total *******, dass ich einen studienplatz im saarland bekommen habe, denn ich hätte -denke ich- auf jeden fall im nrv einen platz in meinem wunschort hamburg bekommen.
aber egal, ich hoffe, ich bekomme dann nächstes jahr einen platz in hh, wenn mein zivi beendet ist.

adios,
paul