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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsanwalt???



phil1234
01.10.2007, 15:29
Höheres FS an eine Uni. Hab Physikum übrigens bestanden ;-)

DieLibelle
01.10.2007, 15:39
Höheres FS an eine Uni. Hab Physikum übrigens bestanden ;-)


.....na, das hab ich doch gesehen, war ja auch nicht persönlich gemeint....fällt mir in der letzten Zeit nur ganz arg auf! (Ich finds halt denen gegenüber unfair, die sich keine Klage leisten können und so auf normalem Weg vorran kommen müssen!)

Also, ich kann dir da nicht helfen....Was heißt das "höheres Fachsemester an Uni".....willst du irgendwie "hochgestuft" werden?....(sag, wenn ich zu neugierig bin)

BlondBondGirl
01.10.2007, 19:44
delete

TAssO
01.10.2007, 21:49
Hallo,phil.


Zwei mal habe ich versucht mich einzuklagen,oder zumindest es vorzutäuschen.Richtig geklagt habe ich nicht,das wäre mir zu teuer.
Das erste mal war ich bei einem Anwalt,der mehrere Leute eingeklagt hat,aber nie für Humanmedizin.
Wir hatten ausgemacht,dass er klagt und wenn es nicht sofort klappt,brechen wir ab,damit die Kosten klein gehalten werden.
Er hat,soweit ich das erfahren habe,zwei Fehler gemacht:Er hat gegen die ZVS geklagt und nicht gegen die Hochschulen!!!
Und wenn wir schon nur Klage einreichen und abgelehnt werden,hätte er die Klage fristgerecht zurücknehmen müssen,dann wären für mich weniger Kosten entstanden-von denen er auch nichts hatte,es waren Kosten vom Gericht.


Dann habe einen anderen Anwalt abgechekt und der kannte sich mit dem Hochschulrecht viel besser aus.
Das Problem:Die Kosten.
Also,hat er irgendwelche spezial-moves und Bluffs probiert-hat nicht geklappt,kein Problem,er hat mich nicht Abgezockt.
Ich hab echt wenig gezahlt und er war ehrlich.


LG
Tasso

vlsime
02.10.2007, 17:46
Hallo!

Nur eine kleine Anmerkung...


Also Medizinrechtler, die teilweise schon den Fachanwalt haben (den es nur seit kurzem gibt!) und teilweise einfach sehr erfahren sind!

Beim Klagen gegen ZVS / IMPP / Unis usw. sind Medizinrechtler völlig fehl am Platz, da es ja nicht um medizinische Angelegenheiten geht, sondern um Verwaltungsrecht: Die (Nicht-)Zuweisung eines Studienplatzes oder der Bescheid über ein Prüfungsergebnis sind Verwaltungsakte, gegen die man vor einem Verwaltungsgericht vorgehen kann, und zwar unterstützt durch Verwaltungsrechtler.

Wenn jemand als "Medizinrechtler" Werbung für Studienplatzklagen macht, betreibt er Augenwischerei...

Grüße!