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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechsel nach dem 1./2. klinischen von Homburg nach Mannheim



kathir0705
03.10.2007, 08:22
Hallo zusammen,

ich spiele mit dem Gedanken von Homburg/Saar nach Mannheim zu wechseln. Ich komme aus der Nähe von Mannheim (Haßoch/Pfalz) und möchte gerne wieder in meine Heimat.
Zu diesem Wechsel brennen mir einige Fragen auf der Zunge, bei deinen ihr mir evtl. weiter helfen könntet.
Ich bin jetzt ab Oktober im 5. Fachsemester und mache mein 1. klinisches auf jeden Fall noch in Homburg. Da ein Studienplatzwechsel in Homburg verboten ist, kann ich nur über eine Direktbewerbung nach Mannheim.
Im Moment quälen mich folgende Fragen:
- Werden Scheine oder sogar Teilscheine aus Homburg in Mannheim anerkannt?
- Wann ist es geschickt zu wechseln? zum 2. oder 3. Klinischen?
- Wie werden die Scheine anerkannt?


im WS 07/08 habe ich folgende Kurse in Homburg:
- Pathophysiologie und Klinik der Inneren Medizin (ist mit U-Kurs)
-Kursus der Pharmakologie und Toxikologie (nur 1. Teil; 2. Teil kommt dann im SS)
- Klinische Humangenetik
- Querschnittsbereich Geschichte/Theorie/Ethik der Medizin
- Querschnittsbereich Epidemiologie, Medizinische Biometrie und Med. Informatik; Teil Biometrie
- Praktikum der Hygiene, Mikrobiologie und Virologie
- Pathologie


Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen. Im Moment bin ich nämlich noch sehr skeptisch, ob mein Vorhaben sich überhaupt realisieren lässt.

Liebe Grüße

Katrin

Dr. Jackyll
10.10.2007, 20:01
frag doch einfach mal in Mannheim im Studiensekretariat wie es mit dem Scheine anerkennen aussieht.

Hier haben wir im 5. Semester einige Sachen die über 2 Semester gehen, kann also gut sein dass du die dann nochmal machen musst, aber da würde ich wie gesagt direkt fragen. Und ob du nach dem 5. oder 6. wechselst ist glaub ich egal, es gibt da immer sachen die über 2 Semester gehen, ich würde dir allerdings raten vor dem 6. zu kommen weil da Innere und Chirurgie anfangen und die über 2 semester gehen mit anschließender Prüfung erst nach 1 jahr (bzw. Innere Teilprüfung nach dem 6.)