Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mündlich krank
hallo !
ich kann echt nicht zur mündlichen nächste woche.
kommt mir bitte jetzt nicht belehrend mit das "wird schon", ich bin krank und schwanger und es geht einfach nicht, o.k. ?
nun meine frage: kann es sein, dass wenn ich für meinen termin ein attest habe, dass mir noch ein ausweichtermin angeboten wird (den ich nicht will) oder war es das dann für dieses mal ?
bis wann muss das attest denn spätestens vorliegen ?
viel glück
euch allen
steffi
...denn wenn Du nicht zur mündlichen Prüfung kannst, wirst
Du das Physikum aller Wahrscheinlichkeit komplett nochmal
machen müssen !
Der Termin kann meines Wissens nach nicht verschoben werden,
da der Zeitplan ja direkt über das IMPP läuft. Da haben Deine
Dozenten wenig Einfluß.
Dennoch würde ich mir an Deiner Stelle ein Attest holen, damit
Du von der Prüfung vorschriftsmäßig zurücktreten kannst !
Das ist sehr wichtig, denn wenn Du kein Attest vorlegst, dann
wird Dein Nichterscheinen mit der Note 6 bewertet. Legst Du
aber ein Attest vor, so gilt die Prüfung als "nicht unternommen",
d.h. wenn Du beim nächsten Mal Dein Physikum machst, zählt
das beim LPA nicht als Wiederholung (im Sinne von "durchgefallen") !
Gute Besserung !
Kai aus Hamburg
(der gerade das 2. Staatsexamen geschrieben hat) *g*
Soweit ich weiß ist es so, dass wenn Du jetzt zurück trittst und aber das schriftliche bestanden hast, Du nur noch das mündlcihe wiederholen mußt. Ich meine sowas gelesen zu haben. Allerdings wäre das erst im nächsten Frühjahr. Du müßtest dann also da nur noch auf den mündlichen termin gehen....
Original geschrieben von Paneth
Soweit ich weiß ist es so, dass wenn Du jetzt zurück trittst und aber das schriftliche bestanden hast, Du nur noch das mündlcihe wiederholen mußt. Ich meine sowas gelesen zu haben. Allerdings wäre das erst im nächsten Frühjahr. Du müßtest dann also da nur noch auf den mündlichen termin gehen....
So stimmt's.
Als ich einmal Physikum nicht machen konnte, reichte denen vom LPA auch die Bescheinigung von der Gyn - die wollten gar kein Amtsarztattest haben. Abwohl es ganz kurz vor der Prüfung war.
Der Versuch galt als nicht unternommen.
Aber dein schriftliches Ergebnis bleibt bestehen, und du musst im Frühjahr nur noch das Mündliche machen.
Alles Gute für euch zwei
Nico
luckyblue
29.08.2002, 16:10
Bei der mündlichen Prüfung ist es laut Prüfungsordnung möglich, eine nicht unternommene Prüfung außerhalb des üblichen Turnus zu wiederholen. Das LPA kann also prinzipiell dich zu einem früheren Termin als F03 vorladen.
MEDI-LEARN
30.08.2002, 08:54
Hallo,
die Bundesländer unterscheiden sich hinsichtlich der Rücjktrittsregelungen.
In einigen Bundesländern reicht ein ärtzliches Attest, in anderen Bundesländern ist ein amtsärtzliches Attest nötig.
Das steht aber in der Ladung zur Prüfung.
In jedem Fall sollte man aber zunächst einen Arzt aufsuchen und sich hier untersuchen lassen.
Dann sollte man sich mit dem Prüpfungsamt in Verbindung setzten und fragen, wie man sich weiter verhalten soll.
Hier erfährt man dann verbíndlich, wie man sich weiter verhalten soll.
Alles Gute
MEDI-LEARN
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