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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : UA-Gehalt brutto?



julliett
09.10.2007, 10:45
Ich hätte da eine Frage...und zwar was ist mit der vom Spital
versprochene Entlohnung?
Ist das der Brutto-Gehalt? Dh. wenn man 1000 CHF eigentlich bekommen soll wird es noch mit 20 % versteuert?
Hab ich das richtig verstanden?

:-?

Lava
09.10.2007, 11:19
Steuern zahlst du nicht, aber es gibt Abzüge durch AHV (Alters- und Hinterbliebenenvesicherung) und IV (Invalidenversicherung). Bei meinen 900 Franken Gehalt waren das immer so um die 50 bis 60 Franken, die abgezogen wurden.

Zoidberg
09.10.2007, 11:42
die AHV kann man aber nach der Schweiz wieder zurückbeantragen, da kamen bei mir nach 8 Monaten ein schöne Summe zusammen :-))

Lava
09.10.2007, 11:44
Hm, ich hab das dem Finanzamt geschickt, aber bis jetzt kam nix :-nix

Rugger
09.10.2007, 21:05
die AHV kann man aber nach der Schweiz wieder zurückbeantragen, da kamen bei mir nach 8 Monaten ein schöne Summe zusammen :-))Wie genau hat denn das bei Dir funktioniert?!

R.

Sebastian1
09.10.2007, 23:23
Oh, interessant zu wissen. Hätte ich diese graue Karte ggfs doch aufbewahren sollen? Waren jetzt immerhin auch 8 Monate.... Ich dachte, dass das automatisch auf die dt. RV angerechnet werden würde im Rahmen dieser wasweissichabkommen. Also lass mal hören Zoid, was muss ich wo beantragen und was dafür nachweisen? Ausser meinen Lohnabrechnungen hab ich da eigentlich nix schriftliches mehr...

Die Niere
10.10.2007, 06:23
Mann kann sich die AHV-Geschichte auszahlen lassen - dann werden jedoch 10% einbehalten oder man überträgt diesen jedoch nur kleinen Betrag auf die deutsche Altersvorsorge, dann werden die kompletten 100% übertragen.

gruesse, die niere

Zoidberg
10.10.2007, 09:25
Ich hatte das Geld lieber gleich bekommen, da sind mir 90% auch recht. Ich hatte das auch nicht ans Finanzamt geschickt (wie bist du DA drauf gekommen?), sondern mir im Internet bei der AHV ein Formular heruntergeladen, ausgefüllt und dahin geschickt, weiß aber nicht mehr genau wo ich das Formular geladen hatte, ist schon ein wenig her. Dann hab ich meine Kontonummer angegeben und dann ein wenig später war das ganze Geld da :-))

Rugger
10.10.2007, 16:12
Ich habe eben mal auf der Seite der AHV geschaut, bin aber nicht wirklich schlauer geworden. Wenn jemand den Antrag finden sollte, wäre ich für einen Link dankbar!!!

R.

Rugger
12.10.2007, 17:05
Nachdem ich nicht fündig geworden bin, habe ich denen einfach mal eine Mail geschrieben. Die Antwort:
Sehr geehrter Herr,

die Beiträge, welche Sie während Ihrer Tättigkeit in der Schweiz in die gesetzliche AHV (1. Säule) einbezahlt haben, können nicht im Vorfeld wieder herausgenommen werden. Diese bleiben bestehen, bis Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben und die Rente benatragen können. Dort müssen Sie diese Zeiten bei der entsrpechenden Behörde in Deutschland mit angeben. Sie erhalten dann eine Teilrente aus der Schweiz.

Eventuell bezieht sich Ihre Frage auf die 2. Säule, das wäre die BVG- Pensionskasse, bei welcher Ihr Arbeitgeber angeschlossen war. Für Informationen dazu, müssten Sie die entsprechende BVG-Pensionskasse kontaktieren.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und stehen für allfällige Fragen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Hm. Jetzt bin ich etwas verwirrt.
@ Zoid: bist Du Dir sicher, daß es sich um die AHV gehandelt hat?

R.

Die Niere
12.10.2007, 17:17
Rugger hat natürlich recht...es geht um die 2. Säule...also die Pensionskasse, die Rentenverischerung im Ärztewerk oder wie das in D heisst, entspricht.

gruesse, die niere

promedheus
16.08.2011, 11:37
hmm, also kann man jetzt nach seiner UA Zeit irgendwas zurückbekommen und falls ja, wie geht das?

kyy10
05.06.2012, 18:33
Mus man sich wahrscheinlich irgendwie übertragen lassen für den Pott der allg. Rentenversicherung. Oder?
Als Assistent zahlt man dann ja aber wohl eher in den Pott des Versorgungswerkes ein oder halt allg. Rentenversicherung.
Ist das ganze für UHUs auch möglich? Bzw. lohnt sich das?
Grüße
Kyy