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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2. Tag B4 /A108



29.08.2002, 13:09
Ich bin mir zu 99% sicher, dass Antwort a nicht stimmt, also die richtige Lösung wäre.

Würde der Patient vorher erfahren, dass er ein Placebo erhalten kann, ist er doch total voreingenommen.

"Doppelblind" bezieht sich doch nur darauf, dass Patient und Arzt unwissend- also blind- sind.

Das Physikum lässt grüssen:-)

Was meint ihr?

29.08.2002, 13:21
er erfährt ja nocht ob er ein placebo erhält oder nicht.. ihm wird nur mitgeteilt, dass er eines erhalten KÖNNTE

LPB
29.08.2002, 13:21
Hab mich auch für A entschieden. Es müssen ja nicht unbedingt zwei Behandlungen miteinander verglichen werden. Weiß der Pateint, daß er einen Placebo bekommt, bin ich auch der Meinung, daß er nicht mehr "blind" ist. Zumindest ist ihm dann ja bekannt, daß er an einer Studie teilnimmt.

29.08.2002, 13:27
KÖNNTE habe ich auch gelesen- danke. Bin aber trotzdem der Meinung, dass Antwort A korrekt ist.

Froschkönig
29.08.2002, 13:57
Würde man einem Patienten vorenthalten, daß er ein Placebo bekommen KÖNNTE, wäre die Ethik-Komission sicherlich sehr erfreut :-blush
Aber Spaß beiseite : Man muß die Patienten zwar nicht auf die Zielsetzung einer Studie hinweisen (Frage B1), aber ansonsten ihr schriftliches Einverständnis einholen, sie über die RTisiken und den Ablauf aufklären, dazu kann auch gehören, daß man Ihnen sagt, daß sie evtl. ein Placebo erhalten.
Abgesehen davon kann man bei der Frage auch umgekehrt argumentieren :
Die restlichen Antworten sind zutreffend...
zu

Es müssen ja nicht unbedingt zwei Behandlungen miteinander verglichen werden.

Es geht um eine THERAPIE-Studie, vergeßt das nicht, und wenn ich nicht mindestens zwei Therapien vergleiche, welchen sinn macht es dann, daß der behandelnde Arzt auch "blind" ist ?

Ipratropium
29.08.2002, 14:17
NAtürlich muss der Patient wissen, dass in der Studie auch Plazebos verabreicht werden können. Wir sind doch nicht mehr im Mittelalter. Bevor man an einem Menschen Experimente aufnimmt, muss man ihn natürlich aufklären. Blind bedeutet, dass der Patient nicht weiß was er letztlich einnimmt.
Man vergleicht in aller Regel mindestens zwei Gruppen miteinander. Nämlich die mit dem Wirkstoff und die mit dem Plazebo. Oder zwei adere Gruppen. Aber ein Blindversuch mit einer Gruppe ist wohl kaum irgendwie wissenschaftlich exakt.

29.08.2002, 14:18
Doppelblind war bei dieser Frageformulierung wohl das IMPP !

Jochen
29.08.2002, 15:44
Die Lösungsmöglichkeit (C) ist seltsam. Es schadet natürlich nix, wenn der Pat. nach Abschluss der Studie erfährt, was er wirklich bekommen hat.

(B), (D) und (E) entsprechen den Anforderungen einer Doppelblindstudie, da gibt es psycholog. Effekte (Rosental...Psycho), die sagen, dass die Ertwartungshaltung eines Therapeuten den Pat. schon beeinflussen kann, also darf der Arzt es auch nicht wissen. Die Erwartungshaltung des Pat. wear irgendwas mit Ha...

(A) Es werden mit sicherheit mehr als eine Behandlung verglichen, denn 1x Verum und 1x Placebo macht 2 => Aussage (A) "mind. 2" ist korrekt.

Nochmal zu (C): Diese Aussage trifft nur für die Dauer der Studie, nicht jedoch für die Zeit danach zu... => wenn überhaupt ein Kreuz möglich war, dann bei (C)

29.08.2002, 15:44
Es können durch den doppelblindversuch 2 Behandlungen (Veri)verglichen werden MÜSSEN aber nicht !
Wenn es um 1 Verum und 1 Placebo geht , dann will man überprüfen ob das Verum wirkt weil es einen bestimmten wirkmechanismus , etc... hat oder nur gewirkt hat weil der Patient es erwartet hat ! Darukm benötigt man auch eine Kontrollgruppe (mit Entziehung der Behandlung durch Placebogabe )


Deswegen dürfen die Pat. nicht wissen ob sie Verum oder Placebo erhalten haben da bei manchen gerade durch das Wissen ein Placebo erhalten zu haben der Placeboeffekt ja wieder erlischt !

Allerdings müssen sie lediglich darüber aufgeklärt werden das sie Teil einer Klin. Studie sind !

29.08.2002, 15:44
loooooooooooool :D:D:D

Froschkönig
29.08.2002, 16:52
Meines erachtens stellt in diesem Fall auch ein Placebo eine Art "Behandlung" dar, wissen wir doch alle, daß man durch Placebo´s manche Symptome bessern bzw. heilen kann. Daher stellt sich ja bei so einer Studie die Frage :
Brauche ich eine Pharmakologische behandlung des Symptoms/der Erkrankung, oder ist das Pharmakon eigentlich nicht so wirksam an sich sonder würde eine BEHANDLUNG (2. Therapie in diesem Sinne) mit einem Placebo den selben effekt erzielen, ohne den Patienten metabolisch zu belasten....


:-meinung


P.S: Freilich ist diese Ansicht, die mir in der Prüfung als logisch erschien, nach Euren ausführungen nicht mehr ganz so klar....die sollten sich vielleicht beim IMPP Rechtsbeistände organisieren, die Ahnung von schwammigen Formulierungen UND Medizin haben...solche Leute könnte das IMPP wahrscheinlich NIE bezahlen :-))

29.08.2002, 18:23
der patient muss erfahren, dass er an einer studie teilnimmt, dazu gehört auch, ihn darüber zu informieren, dass ein teil der leute placebo bekommt (der proband weiss ja nicht, ob er placebo bekommt oder nicht)

29.08.2002, 18:43
ich bin deiner meinung!
aber man weiß ja nie, was die sich bei den fragen denken.
vielleicht bezieht sich die aussage c aud die zeit nach der studie?

BARBARA

29.08.2002, 21:19
Antwort C kann sich nicht auf die Zeit nach der Studie beziehen, da es dann doch heißen müßte: Dem Patienten muss unbekannt bleiben, dass er eine Placebotherapie erhalten haben könnte.

Außerdem werden nach meinem Wissen Placebos durchaus auch zur Therapie eingesetzt und nicht nur für Studien.

Noch was. Wenn ich nicht mindestens zwei Behandlungen miteinander vergleiche, warum brauche ich dann einen "doppelblind" Versuch? Bei nur einer Therapie ist doch klar was verabreicht wird, da keine alternative besteht, oder?

Ich denke, Antwort C ist und bleibt richtig!