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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 1 - Frage A43/B4 - Erleichterte Beweisführung



Michi5880
15.10.2007, 19:06
Kann mir das mal jemand erklären... was heißt denn erleichterte Beweisführung.

Dachte das in solchen Fällen, wo keine Fahrlässigkeit vorliegt, der Krankenhausträger per Übernahmeverschulden haftet, da der Operateur als Angestellter des Trägers ja praktisch zur Operation delegiert wurde.

dr.pepper
15.10.2007, 19:11
würde mich auch mal interessieren...

Sebastian1
15.10.2007, 19:14
Nö, n Übernahmeverschulden ist das, wenn du was ausführst, was dir jemand gesagt hat, wozu du eigentlich nicht in der Lage bist (zB wenn du einer OP-Schwester sagen würdest, sie soll allein die OP durchführen).
Die erleichterte Beweisführung bedeutet IIRC eine Umkehr der Beweislast, das heisst, das Krankenhaus/der Operateur muss die sachgerechte OP nachweisen und nicht die Patientin die fehlerhafte. Schlagt mich wenns falsch ist.

dr.pepper
15.10.2007, 19:17
... klingt zumindest sehr plausibel. leider :-((

drlooser
15.10.2007, 19:17
Nee ist genau richtig :-)) Demnaechst koennen wir also auch noch als Juristen arbeiten was ;-) ?

test
15.10.2007, 19:18
Nö, n Übernahmeverschulden ist das, wenn du was ausführst, was dir jemand gesagt hat, wozu du eigentlich nicht in der Lage bist (zB wenn du einer OP-Schwester sagen würdest, sie soll allein die OP durchführen).
Die erleichterte Beweisführung bedeutet IIRC eine Umkehr der Beweislast, das heisst, das Krankenhaus/der Operateur muss die sachgerechte OP nachweisen und nicht die Patientin die fehlerhafte. Schlagt mich wenns falsch ist.


Das ist korrekt und diese erleichterte Beweisführung tritt dann in Kraft, wenn ein ärztlicher Fehler sehr wahrscheinlich ist, was in diesem Fall wohl auf der Hand liegt.

Unregistriert
15.10.2007, 19:49
Wozu dann die Beweislast umdrehen wenn es doch auf der Hand liegt, das Urteil also abzusehen ist von mir aus nach erfolgter Umkehr der Beweislast...und in diesem Fall 'übernimmt' doch zunächst die Haftpflicht es Träger. Oder ist eine sog. Übernahme etwa genau auf den obig beschrieben Altfall definiert...
IMO nicht 100% eindeutig..
My 2cents

Eilika
15.10.2007, 20:12
Ein Übernahmeverschulden ist soweit ich weiß genau das, was Seb oben schrieb... hat also mit diesem Fall gar nix zu tun...