Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 - Frage A39/B10 - BK melden oder schweigen
Unregistriert
17.10.2007, 14:18
Mist. Wollte schweigen.
Laut Arbeitsmedizin Nowak 1.Auflage Seite 28 muss ein BK-Verdacht gemeldet werden. Meldepflicht überwiegt Schweigepflicht. :o(((
Unregistriert
17.10.2007, 14:48
Das war im Prinzip ne Altfrage. Man muss immer melden, egal ob der Pat es will oder nicht.
genau, ich bilde mir ein, dass es eine Abwechslung einer Altfrage war... auf jeden Fall melden.
Unregistriert
17.10.2007, 18:04
Mist. Wollte schweigen.
Laut Arbeitsmedizin Nowak 1.Auflage Seite 28 muss ein BK-Verdacht gemeldet werden. Meldepflicht überwiegt Schweigepflicht. :o(((
lass mal ich hab auch geschwiegen, in rechtsmedizin da bestehen sie immer so massiv auf ihre blöde schweigepflicht und jetzt? tja die arbeitsmediziner habens nicht so mit patientengeheimnis usw....
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