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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 - Frage A39/B10 - BK melden oder schweigen



Unregistriert
17.10.2007, 15:18
Mist. Wollte schweigen.

Laut Arbeitsmedizin Nowak 1.Auflage Seite 28 muss ein BK-Verdacht gemeldet werden. Meldepflicht überwiegt Schweigepflicht. :o(((

Unregistriert
17.10.2007, 15:48
Das war im Prinzip ne Altfrage. Man muss immer melden, egal ob der Pat es will oder nicht.

mar7ini
17.10.2007, 16:41
genau, ich bilde mir ein, dass es eine Abwechslung einer Altfrage war... auf jeden Fall melden.

Unregistriert
17.10.2007, 19:04
Mist. Wollte schweigen.

Laut Arbeitsmedizin Nowak 1.Auflage Seite 28 muss ein BK-Verdacht gemeldet werden. Meldepflicht überwiegt Schweigepflicht. :o(((

lass mal ich hab auch geschwiegen, in rechtsmedizin da bestehen sie immer so massiv auf ihre blöde schweigepflicht und jetzt? tja die arbeitsmediziner habens nicht so mit patientengeheimnis usw....