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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 -Frage A38/B9 - Getreidesilo



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Faust601
17.10.2007, 17:38
Es geht übrigens um BE-, nicht ENTlüften.

Unregistriert
17.10.2007, 17:45
...sehr aufmerksamer und konstruktiver Einwand.

Nenana
30.10.2007, 02:09
Nun, als Landei: ein Getreidesilo ist ein reiner Aufbewahrungsort für trockenes Getreide. Dort entstehen keine Gase ! Im Gegensatz zum Silage-Silo für Gras.
Ich brauche also weder lüften- belüften, wie im Silage-Silo oder mit der Kerze hinabsteigen, wie ich es in einem Weinkeller machen sollte.

Liegt der Mann auf dem Boden, dann ist das Silo leer! d.h. ich kann ohne Gefahr in das Silo hinabsteigen, bzw. seitlich die zugangstür öffnen.

Wäre noch viel Getreide drinne, dann würde ich den Mann gar nicht mehr sehen, weil er wie Treibsand eingesogen würde und darin versinken und ersticken würde. Ist nur noch der Boden ein wenig bedeckt und der Bauer geht hinein, um den Rest rauszukehren, dann läge er nicht auf den Boden, sondern auf einer dünnen Getreideschicht.

Der Bauer muss also gar noch nicht tot sein- das ist spekulation. Sicher ist aber, daß ich seine Vitalfunktionen überprüfen muss, und das, so schnell es geht.

Klasse hätte ich es gefunden, wenn die Antwort gewesen wäre: ich benachrichtige umgehend die Feuerwehr, bei unklaren Bergungsverhältnissen, (wenn ich mich nicht mit einem Getreidesilo auskennen würde bzw. selbst an einer Allergie leiden würde) und beruhige die Ehefrau, um Vorerkrankungen des Ehemannes herauszufinden.
Alles andere fand ich echt nicht fair, denn wer kennt sich schon in den landschaftlichen Gepflogenheiten der Speicherung von Getreide aus. Ich denke, dass dies auch IMPP so haben sollte, denn alles andere ist einfach fachlich falsch bzw. ein schöner Rechtsstreit wert.