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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 - Frage A76/B106 - Rentenart



Zoidberh
17.10.2007, 16:32
Ich bin der Meinung die Antwort muss hier lauten: B Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Denn: Die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zum 31.12.2000 abgeschafft und durch die Rente wegen voller Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente) ersetzt.

Siehe auch: http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_e070.htm

Berufsunfähigkeitsrente wird vom Staat nicht geleistet, die muss man selber abschliessen.

Unregistriert
17.10.2007, 16:35
denke, Du hast vollkommen Recht, leider

Sebastian1
17.10.2007, 16:38
Danke, ich hab zwischen 2 Sachen geschwankt, eins war dein vorschlag. Entschieden hab ich mich dann für das falsche ^^

andréw
17.10.2007, 16:40
dito, aber es ist definitiv B

andréw
17.10.2007, 16:42
Die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zum 31.12.2000 abgeschafft und durch die Rente wegen voller Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente) ersetzt. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird jedoch weiterhin gezahlt, wenn der Anspruch darauf vor dem 01.01.2001 entstanden ist. ( bayrisches staatsministerium für arbeit und sozialordnung, familie und frauen )

Unregistriert
17.10.2007, 16:43
das war der erste von google angezeigte link

andréw
17.10.2007, 16:45
bingo ;-)

Miss
17.10.2007, 16:55
oh ja :-dafür da habe ich noch so lange drüber nachgedacht...und es fiel und fiel mir nicht ein...bis ich dann diese Eingebung hatte :-)

Huepftigger
17.10.2007, 17:02
Hat sich meine kaufmännische Ausbildung wenigstens für diesen einen Punkt ausgezahlt gemacht :-))

test
17.10.2007, 17:21
Hallo ML,

lest doch mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verminderte_Erwerbsf%C3%A4higkeit

Oder in der Schwarzen Reihe neue AO Arbeitsmedizin S.75

B ist die richtige Antwort. Der neue Begriff im SGB §43 ist vollständige und teilweise Erwerbsminderung.

chrissip
17.10.2007, 17:25
Also der Horbach-Typ, der bei uns nach dem Examen stand und Sekt verteilt hat , sagte A (=Berufsunfähikgeitsrente) sei abgeschafft worden mit diesem Gesetz, kann also nicht die Lösung sein, oder? Ich glaube B...

Zoidberh
17.10.2007, 17:33
Medi-Learn will da A haben :P
Das sollten sie nochmal überdenken.

Unregistriert
17.10.2007, 17:45
sind die schon besoffen bei medilearn ? ;o)

Pacman
17.10.2007, 17:46
Also ich hab ma bei ner Versicherung gejobbt. Die Berufsunfähigkeitsrente ist da auch abgehschafft worden, das stimmt. Aber es ist eben auch die Erwerbsunfähigkeitsrente in eine Erwerbsminderungsrente umgeändert worden. - Danke IMPP für diese wichtige Frage... ich fühl mich gleich schon als besserer Arzt.

Der Makler der bei uns stand wußte das übrigens auch, vielleicht solltest du dich lieber von dem beraten lassen. :-wow

Zoidberh
17.10.2007, 17:51
Prost!
:-party

chrissip
17.10.2007, 18:01
Gute Massnahme! Zitterst du noch oder säufst du schon? ;) :-dance

Unregistriert
17.10.2007, 18:05
Zu mir haben bei der Anamnese einige Patienten gesagt:

"Arbeiten kann ich nicht mehr, ich bekomme, äh...- warten Sie - äh.., na. Hier, äh das was früher Berufunfähigkeits.., äh, das heisst ja jetzt so komisch anders.."

Habe mich also für B entschieden, weil's am kompliziertesten klingt und so schön "deutsch".

Zoidberh
17.10.2007, 18:27
Gute Massnahme! Zitterst du noch oder säufst du schon? ;) :-dance

Wie sagt man so schön bei uns im Norden: Geht gleich los. ;)

test
17.10.2007, 18:41
Hallo ML,

guckt euch doch mal SGB §43 an:

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbvi/43.html

Unregistriert
17.10.2007, 19:10
Die zum 01.01.2001 eingeführte Rentenart heißt Rente wegen voller Erwerbsminderung, ergo ist A (Berufsunfähigkeitsrente) falsch und es muss B sein.

Gruß
F.