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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 - Frage A70/B100 - Hüftgelenkbeweglichkeit



hmg
17.10.2007, 18:16
Im Fallbeispiel wird für Extension/Flexion der Hüftgelenke 0/0/100° beschrieben; das entspricht meiner Meinung nach einer stark eingeschränkten (bzw. aufgehobenen) Extensionsfähigkeit - also Antwort C.

Warum sollte hier B richtig sein?

didi
17.10.2007, 18:24
normale Extension ist so 10 bis max 20 Grad. Weiß ja nicht wie du dein Bein überstrecken kannst, aber stark eingeschränkt ist das ganz bestimmt nicht

Faust601
17.10.2007, 18:25
Normale Hüftgelenksextension: 10° -> Thomas-Handgriff.

0° ist nicht STARK eingeschränkt.

Huepftigger
17.10.2007, 18:29
LOL, ich hab so lang an mir rumprobiert. Das musste doch B sein...

test
17.10.2007, 18:32
Die Extension ist nicht stark eingeschränkt sondern aufgehoben, weil gar nicht mehr vorhanden. :-angel ;-)

Fersenbein
17.10.2007, 18:33
die Extension ist aber eingeschränkt bzw. es existiert keine Extension, alles andere wäre ja eine Beugekontraktur. Dann darf man das doch so nicht formulieren!

didi
17.10.2007, 18:38
...hab auch an mir probiert und mir fast die Hüfte ausgekugelt bei dem Versuche ne Innenrotation von 80 Grad hinzukriegen

hmg
17.10.2007, 18:40
Normale Hüftgelenksextension: 10° -> Thomas-Handgriff.

0° ist nicht STARK eingeschränkt.

Meiner Meinung nach doch - 0° heißt doch, das gar keine Extension mehr möglich ist! Und stärker eingeschränkt als aufgehoben kann die Extensionsfähigkeit doch garnicht sein, oder?

Faust601
17.10.2007, 18:41
...hab auch an mir probiert und mir fast die Hüfte ausgekugelt bei dem Versuche ne Innenrotation von 80 Grad hinzukriegen
Aber die Außenrotation hab ich hingekriegt.

didi
17.10.2007, 18:44
Glückwunsch :-))

Faust601
17.10.2007, 18:44
Meiner Meinung nach doch - 0° heißt doch, das gar keine Extension mehr möglich ist! Und stärker eingeschränkt als aufgehoben kann die Extensionsfähigkeit doch garnicht sein, oder?
Ich wollte ausdrücken, dass 0° funktionell unbedeutend ist.
Aber du hast auch irgendwie recht. Ich denke, das Ganze ist vor allem ein sprachliches Problem. Problematisch formulierte Frage. Haben wir da etwas, wo man Einspruch erheben kann....???

hmg
17.10.2007, 18:48
Ich wollte ausdrücken, dass 0° funktionell unbedeutend ist.

Klar, das sehe ich jetzt auch.


Aber du hast auch irgendwie recht. Ich denke, das Ganze ist vor allem ein sprachliches Problem. Problematisch formulierte Frage. Haben wir da etwas, wo man Einspruch erheben kann....???

Das klingt für mich fast so!

Unregistriert
17.10.2007, 19:22
Bin der Meinung dass beide Lösungen richtig sind. Mann kann zumindest anhand der gängigen literatur beweisen dass auch C nicht falsch ist - also klar was zum einklagen wenn ihr mich fragt

Unregistriert
17.10.2007, 19:26
so, ich denke bei dieser frage sollte eigentlich die antwort b richtig sein.
gefragt wurde:
hüftbeweglichkeit der patientin.
welche der aussagen über den dabei erhobenen befund
(hier z.B.:A/I: 80/0/70) trifft am ehesten zu?

meiner meinung ist innenrotation und aussenrotation in diesem masse (80/0/70) überhaupt nicht physiologisch.

also: b) vermehrte innen- und aussenrotation

Unregistriert
17.10.2007, 19:31
die is ja auch als richtig gewertet worden.
schuldigung.
cheers

Unregistriert
17.10.2007, 19:40
Hi,

fand die Frage ehrlich gesagt nicht eindeutig. Denn normale IR etwa 40 Grad, AR 60 Grad, Extension etwa 20 Grad. Wobei die Extensionseinschränkung auf 0 Grad Einschränkungen für das Alltagsleben des Patienten bedeutet!! Beim Rückwärtsgehen, Ausfallschritt z.B. zum Ausweichen von Hindernissen, etc und somit für mich auch durchaus als starke Einschränkung gelten kann. Für mich sind also beide richtig. Und eine Beugekontraktur wird so auch nicht nach Neutral-Null-Methode notiert. Würde die Frage auch in den Sammelthreat packen..

LG

TABA
17.10.2007, 19:44
und dann schafft sich noch einen finger bodenabstand von 0 cm...

pipimeister
17.10.2007, 21:30
also ich weiss ja nicht wie beweglich eure hüftgelenke sind, aber die angegebenen werte für abduktion/adduktion sind wohl ein wenig unnormal, oder? man darf bei der prüfung nicht sein sprunggelenk miteinbeziehen(bei gestrecktem bein) oder aber eine zusätzliche flexion in 90° beugung machen, dann hat man deutlich mehr. bei dem rö-bild mit der sekundärpfanne ist es nicht verwunderlich, dass die pat. so "toll" rotieren kann, aber eine hochgradig eingeschränkte streckung hat sie nicht. 20-30°sind normal.

test
17.10.2007, 21:48
das problem ist denke ich die Formulierung.
Sie hat nicht eine stark einegschränkte Streckung sondern GAR KEINE Streckung, stark eingeschränkt bedeutet doch, dass Streckung noch ginge, tut es in dem Fall aber nicht.