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Hoppla-Daisy
09.02.2009, 10:30
Als Klopapier isses zu glatt, oder?

Muriel
09.02.2009, 10:31
Ja, ist nicht so saugfähig, eher nicht zu empfehlen

Hoppla-Daisy
09.02.2009, 10:32
Und wer will schon nen bunten Hintern .... am Ende färbt das hochwertige Papier noch ab!!! :-((

Feuerblick
09.02.2009, 10:32
Und hat ziemlich scharfe Kanten... Gilt übrigens auch für das Bonusheftchen, dass man von der jeweiligen LÄK zugeschickt bekommt. :-kotz

Muriel
09.02.2009, 10:38
Na toll, die LÄK Nordrhein verschickt keine Bonusheftchen, ich fühle mich diskriminiert!

Feuerblick
09.02.2009, 10:45
Ich kann dir sagen, dass Niedersachsen, das Saarland und Hessen es tun. Vielleicht solltest du eine Beschwerde an die LÄK Nordrhein richten?`Alternativ könnte ich dir auch mein Exemplar zuschicken lassen? Dann hab ich weniger im Papiermülleimer :-top Mal im Ernst: Wenn die hier auf die Idee kommen, Müllgebühren nach Gewicht des Mülleimerinhaltes zu berechnen, dann gibts Krieg mit den Ärztekammern!

tonexxx
09.02.2009, 10:49
Na toll, die LÄK Nordrhein verschickt keine Bonusheftchen, ich fühle mich diskriminiert!

Aber klar doch! Nennt sich "Rheinisches Ärzteblatt".

Und ich glaube, man kann zumindest eines von beiden abbestellen. Zumindest konnte ich beim Antrag irgendwas ankreuzen (oder eben auch nicht).

Muriel
09.02.2009, 10:50
Aaaaaaaaaaaah, das ist gemeint. Stimmt, das bekommen wir auch zweimal, leider nur jeweils einmal im Monat :-heul

WackenDoc
16.02.2009, 19:58
Boahh: 228€ wollen die von mir. :-(
Vielleicht kann ich die Ärzteblätter ja als Altpapier verschachern. Für die Obdachlosen sind sie ja zu klein und meine Katze will sie auch nicht in ihrem Klo. :-wow

Und nein,Stellenanzeigen brauch ich auch nicht, bin zur Zeit mit meiner Stelle sehr zufrieden.

lara162
09.03.2009, 10:41
Da ich nach dem Examen noch keine Stelle angetreten habe, mich allerdings auch nicht arbeitslos gemeldet habe (und demnach keine Bescheinigung darüber habe), habe ich mich der Einfachkeit halber einfach in die Beitragsgruppe 001 eingestuft und die Steuerbescheinigung meines Nebenjobs aus Studententagen beigefügt. Die nur 8 Euro Mehrzahlung im Vergleich zur keine ärztliche Tätigkeitsgruppe N waren mir die ganze Arbeitsamt-Meldegeschichte nicht wert.

Jetzt habe ich doch tatsächlich von der ÄK einen Brief bekommen, dass ich bei ihnen doch ohne ärztliche Tätigkeit gemeldet sei und sie mir gerne die 8 Euro zurück überweisen wollen. So viel Initative und freiwilliges Verzichten auf Beiträge hätte ich von denen gar nicht erwartet. :-D

Espressa
27.03.2009, 22:02
Kann man Ärztekammerbeiträge und Gebühren bei Berufsverbänden eigentlich von der Steuer absetzen?

Ösiman
28.03.2009, 07:54
Kann man Ärztekammerbeiträge und Gebühren bei Berufsverbänden eigentlich von der Steuer absetzen?

Ja kann man!

Ophtalmoplegie
09.06.2009, 15:45
Mal ne Frage, meldet sich die ÄK eigentlich mit nem Bescheid, WIEVIEL Beitrag man nun zahlen muss?!
Habe vor geraumer Zeit meine Selbstauskunft dort hingeschickt, aber nie wieder was von dort gehört...
Nun ists nicht so, dass ich scharf drauf bin, denen die Kohle zu überweisen, aber verpassen will man ja auch nichts...:-oopss

lala
09.06.2009, 16:14
Hängt etwas von der LÄK ab. Wenn Du aber eine Selbstauskunft hinschicken musstest (zB in BaWü der Steuerbescheid etc.) melden die sich i.d.R. einige Wochen bis Monate später mit der Zahlungsaufforderung. In anderen LÄK (zB Nordrhein) kannst du dich anhand der mitgeschickten Tabelle selber einstufen und direkt entsprechend überweisen. Bei mir scheint es auch diesmal länger zu dauern (BaWü)....aber solange keine Mahnung oder so kommt auch egal!

trina1081
09.06.2009, 16:54
Wie von lala schon gesagt, bei der ÄK Nordrhein bekommst du einen Bogen und musst dich selber einstufen und dann buchen die den Betrag einfach ab. Zumindest ist das bei mir so gelaufen.

Gruss, trina

oktagon
11.02.2019, 19:27
Kurze Frage:
Wenn ich Anfang eines Jahres die ÄK wechsel, an welche ÄK gehen die Beiträge? Ich dachte immer, dass das anteilmäßig gezahlt wird (je nach Zeit der Mitgliedschaft in diesem Jahr). Habe nun jedoch registriert, dass ich letztes Jahr z.Bsp. die Beiträge trotz Wechsels nur an eine Kammer komplett fürs ganze gezahlt habe. Ist sicherlich normal so?
Grüße und danke

vanilleeis
11.02.2019, 19:28
Es zählt, wo du am 1.2. beschäftigt bist. Dorthin geht dann der Beitrag für das ganze Jahr

oktagon
11.02.2019, 19:57
Ok, danke.
In diesem Jahr steht wahrscheinlich wieder ein Wechsel an - ab voraussichtl. April. Aktuell ÄK Niedersachsen, wo in diesem Jahr ein erhöhter Beitrag wegen Wasserschadens fällig wird. Da hab ich wohl Pech gehabt...