Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : eine mündl. 5 durch schriftl. 2 ausgleichen???
Wo steht denn, dass eine 5 im mündlichen durch eine 2 im schriftlichen examen ausgelichen werden kann?????
In der (allerdings 5jahre alten Approbationsordnung) steht, es muss in beiden Teilen mindestens ein "ausreichend" erreicht werden!!
Dr.Dolor
30.08.2002, 07:57
Inzwischen dürfte doch durchgesickert sein, dass je eine 5 (entweder schriftlich oder mündlich) NUR durch eine 1 oder 2 im jeweils anderen Abschnitt ausgeglichen werden kann.
Das steht in der ÄAppO, dem Infoheft des Landesprüfungsamtes und 1000x hier im Forum :-)
Also, Augen zu und durch!
:-lesen
Hej !
Ne 2 oder besser im einen gleicht 'ne 5 (keine 6 !) im anderen Teil aus, gleich in welcher Richtung !
Für alle die's in ofizieller Weise nachlesen wollen mit diesen Bestehensgrenzen kann ich die Seite des LPA-BW empfehlen, da steht das eigentlich recht deutlich & verständlich; hin kommt man am besten über den Link vom IMPP.de (auch wenn man da nur eher ungerne hinsurft ...)
Viel Erfolg für's Mündliche !
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