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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ZVS Wissenschaft: Exmatrikuliert angeben



cervello
27.10.2007, 18:08
Hallo,

ich habe zum WS mein mögliches Alternativstudium nicht angetreten und mich wieder exmatrikuliert. Ich habe an keiner Universitätsveranstaltung teilgenommen und die UNI hat mir bestätigt, dass "das Studium an der Universität nicht aufgenommen." Eine "Fürnichtigerklärung" war leider nicht mehr möglich. Mein freundlicher ZVS Berater sagte mir, dass sie dieses nicht als studiert gelten lassen und damit mir ein Wartesemster "gutschreiben". Die Frage ist jetzt wie ich das bei meiner Neubewerbung für das SoSe 08 angeben kann.
Der Berater von der ZVS sagte mir ich solle einfach angeben ich hätte nicht studiert und die Bescheinigung in den ZVS Umschlag stecken.
Nun wollte ich nochmal wissen, ob da jemand Erfahrung mit gemacht hat?
Will mir da nur sicher sein nicht das man mir falsche Angaben vorwerfen kann.

beste grüße+dank
cer

medijan
27.10.2007, 18:27
So wie sich die Aussage vom ZVS-Mitarbeiter anhört, würde ich sagen: Nicht eingeschrieben trifft deinen Status am besten. Aber, dass ist nur ne Einschätzung, also sozusagen als zweite Meinung zu sehen.
Ansonsten ist vielleicht noch interessant, warum du dich jetzt schon bewirbst, obwohl du anscheinend über Watesemester aufgenommen werden möchtest? Denn bei ausreichendem Schnitt ist es total Hupe ob du ein Wartesemester hast oder nicht...

Xylamon
27.10.2007, 18:40
Naja, es gibt ja immernoch die entfernte Chance eines Teilstudienplatzes... dieses Semester waren das ja immerhin mal 400 Stück. Und wenn die Note vielleicht nicht gnaz so shclecht ist, dann könnt's ja auch so klappen.

medijan
27.10.2007, 19:03
Naja, es gibt ja immernoch die entfernte Chance eines Teilstudienplatzes... dieses Semester waren das ja immerhin mal 400 Stück. Und wenn die Note vielleicht nicht gnaz so shclecht ist, dann könnt's ja auch so klappen.


Stimmt! Die Teilstudienplätze hatte ich natürlich vergessen.

anna1986
28.10.2007, 10:41
Werden die Teilstudienplätze nicht unter den ZVS-Bewerbern verlost? Also wäre doch Note/Wartezeit egal?!
Wenn man vor Semesterende seine Einschreibung bei der Uni zurücknimmt, gilt das als nie studiert! auch wenn man beispielsweise einen Monat tatsächlich an der Uni was gemacht hat. Du musst also bei folgenden ZVS-Bewerbungen angeben: war noch nie an einer dt. Hochschle eingeschrieben= 0 Hochschulsemester. So hab ichs gemacht! Die bestätigung der Uni über die "Rücknahme der Immatrikulation" musst du gar nicht beifügen. der is nur für deine eigenen Unterlagen bestimmt.;)

cervello
28.10.2007, 16:53
Die Uni wollte die Immaktrikulation partout nicht zurücknehmen! Ging nur exmatrikulieren.

cervello
29.10.2007, 19:54
Habe heute noch mal die ZVS-Spezialisten angerufen, die haben mir nun nochmal zwei neue Optionen genannt.
a) Dadurch das ich mich immatrikuliert habe wird mir selbst wenn ich mich exmatrikuliere keine Wartezeit angerechnet.
b) Ich soll meine Exmatrikulationsbescheinigung noch deutlicher formulieren und dann Semesterkennziffer 1 angeben.

Wenn ich jetzt Semesterkennziffer 1 angebe, dann kommt im AnTon immer eine "schwere Fehlermeldung". Habt ihr das auch / kennt ihr das auch? Ich meine nichts falsch zu machen, aber irgendwie akzeptiert der diese Option überhaupt nicht.

cervello
29.10.2007, 20:18
Wie schätzt ihr denn das ein, wenn ich einfach das ZVS Bewerbungskontrollblatt und die Exmatrikulationsbescheinigung hinschicke und ankreuze das ich noch nicht studiert hab. Entscheiden die dann einfach über die Anrechnung des WS oder kicken die meine Bewerbung ganz raus?

Jauheliha
30.10.2007, 09:10
Wie schätzt ihr denn das ein, wenn ich einfach das ZVS Bewerbungskontrollblatt und die Exmatrikulationsbescheinigung hinschicke und ankreuze das ich noch nicht studiert hab. Entscheiden die dann einfach über die Anrechnung des WS oder kicken die meine Bewerbung ganz raus?

Wenn du das machst, dann "kicken die dich zwar nicht raus", aber sie werden diese Bewerbung so nicht akzeptieren und sich nochmal bei dir melden, denn das ist ja ein ziemlicher Widerspruch...
Darf ich fragen wie lange du dort eingeschrieben warst? Und an welcher Uni?
Ich habe bereits zweimal eine Immatrikulation rückgängig machen lassen, hierzu gibt es bestimmte Fristen, die die Uni aber selbst festlegen darf... (in meinem Fall war es der 15.5. und 15.11.)
Und da würde ich mich nicht von den Sekretariatstanten abwimmeln lassen, sondern an "höherer Stelle" noch einmal nachfragen, bzw. schriftlich die Rücknahme der Exmatrikulation beantragen, denn irgendwann wird dir dieses eine Wartesemester fehlen!