agouti_lilac
29.10.2007, 15:28
Hallo liebe Mitstudis,
ich stelle hier mal ein paar Fragen einer Kommilitonin ein, die mich darum gebeten hat.
Konkreter Fall: Meine Freundin ist im 2. Studienjahr an der Uni Magdeburg, hat also schon einige Scheine. Sie ist zur Zeit von ihrem Arbeitgeber beurlaubt. Nun hat ich irgendwie die Betriebsform geändert... jedenfalls muss sie ab dem 1. November wieder arbeiten.
Jetzt war ihre Idee, sich nach dem Wintersemester zu exen (und noch 1-2 Scheine mitzunehmen)... Wochenendarbeit wäre eine zeitlang möglich, somit zumindest bis zum Semesterende mit der Uni zu vereinbaren... und dann wohl zum neuen WS 08/09 zu kündigen. (Geht um Abfindung und Studienfinanzierung).
Dann will sie sich entweder zum Sommersemester oder (eher) zum Wintersemester neu bei der ZVS um einen Studienplatz als Erstsemester in Berlin bewerben. Den würde sie auch bekommen (viele Wartesemester & hohes Sozialkriterium für Berlin).
Ihre Sorgen sind jetzt folgende:
- Muss eine gewisse Zeit zwischen Exmatrikulation und Neubewerbung vergangen sein? Hier konkret Exmatrikulation ca. Anfang Februar, Neubewerbung bereits im Novemeber (!) fürs Sommersemester, also als bereits in diesem Studienfach Immatrikulierte. Reicht auch der Zeitraum Exmatrikulation ca. Anfang Februar, Neubewerbung fürs Wintersemester bis Mitte Mai (glaub)?
- Kann die ZVS ihr einen Strich durch die Rechnung machen?
- Sollte sie einen Platz erhalten und die Uni sieht, dass sie bereits einige Semester studiert hat (werden konkret 5 sein nach diesem Semester, kein Physikum)... kann die Uni irgendwelche Konsequenzen ziehen? Sie würde sich ihre bereits erhaltenen Scheine natürlich anrechnen lassen... sollte der Uni theoretisch doch piepe sein... immerhin weniger Arbeit für die Uni durch weniger zu absolvierende Praktika,... .
- Gibt's sonst noch irgendwelche Dinge, die bedacht werden wollen?
- Gibt es Leute, die den gleichen Werdegang haben?
Sie wird natürlich noch mit der ZVS und dem Studiendekanat in Berlin Rücksprache halten, aber Feedback wäre trotzdem toll!
Liebe Grüße, lila
ich stelle hier mal ein paar Fragen einer Kommilitonin ein, die mich darum gebeten hat.
Konkreter Fall: Meine Freundin ist im 2. Studienjahr an der Uni Magdeburg, hat also schon einige Scheine. Sie ist zur Zeit von ihrem Arbeitgeber beurlaubt. Nun hat ich irgendwie die Betriebsform geändert... jedenfalls muss sie ab dem 1. November wieder arbeiten.
Jetzt war ihre Idee, sich nach dem Wintersemester zu exen (und noch 1-2 Scheine mitzunehmen)... Wochenendarbeit wäre eine zeitlang möglich, somit zumindest bis zum Semesterende mit der Uni zu vereinbaren... und dann wohl zum neuen WS 08/09 zu kündigen. (Geht um Abfindung und Studienfinanzierung).
Dann will sie sich entweder zum Sommersemester oder (eher) zum Wintersemester neu bei der ZVS um einen Studienplatz als Erstsemester in Berlin bewerben. Den würde sie auch bekommen (viele Wartesemester & hohes Sozialkriterium für Berlin).
Ihre Sorgen sind jetzt folgende:
- Muss eine gewisse Zeit zwischen Exmatrikulation und Neubewerbung vergangen sein? Hier konkret Exmatrikulation ca. Anfang Februar, Neubewerbung bereits im Novemeber (!) fürs Sommersemester, also als bereits in diesem Studienfach Immatrikulierte. Reicht auch der Zeitraum Exmatrikulation ca. Anfang Februar, Neubewerbung fürs Wintersemester bis Mitte Mai (glaub)?
- Kann die ZVS ihr einen Strich durch die Rechnung machen?
- Sollte sie einen Platz erhalten und die Uni sieht, dass sie bereits einige Semester studiert hat (werden konkret 5 sein nach diesem Semester, kein Physikum)... kann die Uni irgendwelche Konsequenzen ziehen? Sie würde sich ihre bereits erhaltenen Scheine natürlich anrechnen lassen... sollte der Uni theoretisch doch piepe sein... immerhin weniger Arbeit für die Uni durch weniger zu absolvierende Praktika,... .
- Gibt's sonst noch irgendwelche Dinge, die bedacht werden wollen?
- Gibt es Leute, die den gleichen Werdegang haben?
Sie wird natürlich noch mit der ZVS und dem Studiendekanat in Berlin Rücksprache halten, aber Feedback wäre trotzdem toll!
Liebe Grüße, lila