Milhouse
31.10.2007, 12:52
Hallo zusammen,
Ich habe ein Problem bzgl meiner angesammelten Wartesemester, mit dem sich offenbar nicht mal die ZVS auskennt. Oder wie soll ich folgenden Schriftverkehr mit einem ZVS-Angestellten deuten?
Ich schrieb
Guten Tag,
[...] hatte ich meine Ausbildung zum Polizeikomissar angetreten und wurde [...] aus gesundheitlichen Gründen gekündigt. Nun muss ich mich beruflich neu orientieren und würde gern Medizin studieren. Mit einer Abitur-Durchscnittsnote von x,x bin ich bei diesem Studienfach auf jedes einzelne Wartesemester angewiesen. Somit meine Frage: Gibt es für mich eine Möglichkeit das [...]-Semester als Wartesemester anerkannt zu bekommen? Soweit ich weiß, wird die Polizeikommissar-Ausbildung normalerweise nicht angerechnet, aber gibt es für meinen Fall etwas wie eine Sonderregeleung?
Ich weiß im übrigen auch gar nicht, ob ich überhaupt an der FHöV eingeschrieben war, zumal ich lediglich das bei der Polizei vor dem eigentlich Studium stattfindende Grundlagentraining absolviert habe.
und bekam die Antwort:
Guten Tag,
nach unserem Wissen besteht keine Ausnahmeregelung. Sie sollten in Erfahrung bringen, ob Sie tatsächlich eingeschrieben waren und im Antrag dann die entsprechenden Angaben machen.
Darauf schrieb ich:
Guten Tag,
ich habe bei der Verwaltung der FHöV bzgl der Sachlage einmal nachgefragt.
Mir wurde gesagt, dass man dort weder immatrikuliert noch exmatrikuliert
wird. Es besteht lediglich ein Ausbildungsverhältnis mit der
Landespolizeischule und ein Beamten-Verhältnis auf Widerruf.
Zudem gibt es dort auch keine Semester, von daher kann man ja auch nicht
davon sprechen, dass ich dort das [...]-Semester studiert habe.
Könnten sie bitte einmal nachhören, wie es in diesem konkreten Fall für das
Wartesemester ausschaut?
und bekam die Antwort:
Guten Tag,
wenn Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, haben Sie
von dem Zeitpunkt an Wartezeit angesammelt, an dem Sie Ihr Abitur erworben
haben.
Wie bitte soll ich das nun deuten? Wird mir das Wartesemester nun angerechnet, weil es an meiner ehemaligen FHöV die Formalität "Einschreiben" nicht gibt? Das stünde zumindest nicht Widerspruch zu dem, was die ZVS offiziell als Wartesemster vorgibt.
Aber was könnte mir passieren, wenn ich die Zeit als Wartesemester angebe und es sich am Ende doch nicht als solches herausstellt? Meint ihr, ich könnte mich auf diesen Schriftverkehr berufen?
Einer eine Idee??
Gruß
Ich habe ein Problem bzgl meiner angesammelten Wartesemester, mit dem sich offenbar nicht mal die ZVS auskennt. Oder wie soll ich folgenden Schriftverkehr mit einem ZVS-Angestellten deuten?
Ich schrieb
Guten Tag,
[...] hatte ich meine Ausbildung zum Polizeikomissar angetreten und wurde [...] aus gesundheitlichen Gründen gekündigt. Nun muss ich mich beruflich neu orientieren und würde gern Medizin studieren. Mit einer Abitur-Durchscnittsnote von x,x bin ich bei diesem Studienfach auf jedes einzelne Wartesemester angewiesen. Somit meine Frage: Gibt es für mich eine Möglichkeit das [...]-Semester als Wartesemester anerkannt zu bekommen? Soweit ich weiß, wird die Polizeikommissar-Ausbildung normalerweise nicht angerechnet, aber gibt es für meinen Fall etwas wie eine Sonderregeleung?
Ich weiß im übrigen auch gar nicht, ob ich überhaupt an der FHöV eingeschrieben war, zumal ich lediglich das bei der Polizei vor dem eigentlich Studium stattfindende Grundlagentraining absolviert habe.
und bekam die Antwort:
Guten Tag,
nach unserem Wissen besteht keine Ausnahmeregelung. Sie sollten in Erfahrung bringen, ob Sie tatsächlich eingeschrieben waren und im Antrag dann die entsprechenden Angaben machen.
Darauf schrieb ich:
Guten Tag,
ich habe bei der Verwaltung der FHöV bzgl der Sachlage einmal nachgefragt.
Mir wurde gesagt, dass man dort weder immatrikuliert noch exmatrikuliert
wird. Es besteht lediglich ein Ausbildungsverhältnis mit der
Landespolizeischule und ein Beamten-Verhältnis auf Widerruf.
Zudem gibt es dort auch keine Semester, von daher kann man ja auch nicht
davon sprechen, dass ich dort das [...]-Semester studiert habe.
Könnten sie bitte einmal nachhören, wie es in diesem konkreten Fall für das
Wartesemester ausschaut?
und bekam die Antwort:
Guten Tag,
wenn Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, haben Sie
von dem Zeitpunkt an Wartezeit angesammelt, an dem Sie Ihr Abitur erworben
haben.
Wie bitte soll ich das nun deuten? Wird mir das Wartesemester nun angerechnet, weil es an meiner ehemaligen FHöV die Formalität "Einschreiben" nicht gibt? Das stünde zumindest nicht Widerspruch zu dem, was die ZVS offiziell als Wartesemster vorgibt.
Aber was könnte mir passieren, wenn ich die Zeit als Wartesemester angebe und es sich am Ende doch nicht als solches herausstellt? Meint ihr, ich könnte mich auf diesen Schriftverkehr berufen?
Einer eine Idee??
Gruß